Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
97
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VerhandlungDrucksache:
254/2012
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 21.06.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten vom 1. August 2012

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 20.06.2012, öffentlich, Nr. 174

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 25.05.2012, GRDrs 254/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Neufassung der Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten wird mit Wirkung vom 01.08.2012 entsprechend der Anlage beschlossen (Stuttgarter Stadtrecht 2/3).

2. § 5 (1) Satz 1 und 2 der Satzung wird ab dem Schuljahr 2012/2013 in der Praxis so gehandhabt, dass für alle Schülertransporte von geistig-, körper- und schwerstmehrfach behinderten Kindern zu Sonderschulen und Sonderschulkindergärten sowie zu allen sonstigen Sonderschulkindergärten generell Begleitpersonen eingesetzt werden. In diesen Fällen wird auf die Vorlage
eines ärztlichen Zeugnisses als Nachweis für den Bedarf verzichtet.




OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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