Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1092/2018
GZ:
SI
Sitzungstermin: 28.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Ausbau des "Pflegestützpunkt Stuttgart"

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.03.2019, öffentlich, Nr. 32
Ergebnis: einstimmige Beschlussfassung

Verwaltungsausschuss vom 27.03.2019, öffentlich, Nr. 154
Ergebnis: ohne Votum Verweisung an Gemeinderat


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 13.03.2019, GRDrs 1092/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart nimmt das kommunale Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten wahr und baut das bestehende Angebot des "Pflegestützpunkt Stuttgart" entsprechend den für Baden-Württemberg vereinbarten Rahmenbedingungen von derzeit 1,8 Vollzeitstellen auf 6,2 Vollzeitstellen aus. Die Kosten werden zu 2/3 von den Pflege- und Krankenkassen getragen und zu 1/3 von der Landeshauptstadt Stuttgart.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 2,9 Vollzeitstellen (2/3 von 4,4 Vollzeitstellen) in Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE zur Wahrnehmung der Aufgaben des "dezentralen Pflegestützpunkt Stuttgart" und der Umschichtung von 1,5 Vollzeitstellen aus den Stadtteilbüros des Bürgerservice Leben im Alter wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2020 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.

3. Das Sozialamt wird ermächtigt, bereits ab 01.06.2019 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Gesamtbeschäftigungsumfang von 290 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE unbefristet für den Ausbau des "Pflegestützpunkt Stuttgart" beim Bürgerservice Leben im Alter einzustellen.

4. Den überplanmäßigen Aufwendungen 2019 in Höhe von 135.100 EUR im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.80.08.00.00-50 Beratung und Angebote für Ältere außerhalb des SGB XII, wird, wie im Kapitel "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Kostenerstattung der Kranken- und Pflegekassen.

StR Stopper (90/GRÜNE) verweist auf die vorausgegangenen Diskussionen im Sozial- und Gesundheitsausschuss und im Verwaltungsausschuss. Seine Fraktion unterstütze die vorgesehenen Stellenschaffungen für den Ausbau des Pflegestützpunkts Stuttgart ausdrücklich, jedoch würde die vorgesehene Stellenschaffung durch Umschichtung von 1,5 Vollzeitstellen aus den Stadtteilbüros vom Bürgerservice Leben im Alter denselben schwächen. Da man vor kurzem die Organisationsentwicklung mit Stellenschaffungen beim LIA beschlossen habe, halte man den vorgeschlagenen Weg für nicht sinnvoll. Dennoch wolle man die Vorlage heute beschließen und bitte die Verwaltung kurzfristig um einen Vorschlag, wie diese 1,5 Stellen alternativ finanziert werden können.

StRin Gröger (SPD) schließt sich dem Gesagten uneingeschränkt an. Der Vorschlag ihrer Fraktion laute, für die Stellenschaffungen für den Pflegestützpunkt auf die allgemeine Deckungsreserve zurückzugreifen. Das Anliegen findet auch die ausdrückliche Unterstützung von StR Pantisano (SÖS-LINKE-PluS).

StR Dr. Reiners (CDU) unterstützt dagegen weiterhin die Verwaltungsvorlage. Auch stelle sich der Sachverhalt aus Sicht seiner Fraktion nicht so dar, wie im VA vom Gesamtpersonalrat dargestellt. Die Vorlage sei ein Kompromiss, der sich nach langem Abstimmungsprozess ergeben hat. Über die 1,5 Stellen könne man sich - wie dies auch sonst üblich ist - im geregelten Stellenplanverfahren verständigen. Würde man allzu oft von den üblichen Prozessen abweichen, würde das geregelte Stellenplanverfahren ad absurdum geführt.

StRin Bodenhöfer-Frey (FW) wie auch StRin Yüksel (FDP) teilen den Wunsch nach heutiger Beschlussfassung, jedoch mit einer anderen Finanzierung der 1,5 Vollzeitstellen.

EBM Dr. Mayer führt aus, mit dieser Vorlage habe man einen verwaltungsinternen Kompromissvorschlag unterbreitet, um einerseits das Projekt in Gang setzen zu können, andererseits aber in der Haushaltssystematik zu bleiben, um dann in den Stellenplanberatungen über solche Mehrbedarfe zu entscheiden. Dieser Vorschlag resultiere daher, dass 2,9 Stellenanteile haushaltsneutral deshalb sind, weil die Kosten des Pflegestützpunkts zu zwei Dritteln von den Pflege- und Krankenkassen getragen werden und zu einem Drittel von der Landeshauptstadt Stuttgart. Dieses Drittel darüber hinaus wollte die Verwaltung in den Stellenplanberatungen behandelt wissen, weil man die Voraussetzungen für unterjährige Stellenschaffungen - vordringlich und unabweisbar- nicht sehe, da es sich um eine freiwillige Leistung handelt. Hätte man immer wieder unterjährige Ermächtigungen, gerate man aus der Systematik, weil bei den Stellenschaffungen das gesamte Bedarfsbild vorliegen sollte.

Da man die Diskussion und den Wunsch zur Kenntnis genommen habe, werde er darlegen, wie der Beschlussantrag verändert werden müsste, um dem Mehrheitswillen Rechnung zu tragen:

Die Beschlussantragsziffer 1 bleibt unverändert.

Die Beschlussantragsziffer 2 bis 4 ändern sich wie folgt:

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf in Höhe von 4,4 Vollzeitstellen in Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE zur Wahrnehmung der Aufgaben des dezentralen "Pflegestützpunkts Stuttgart" wird Kenntnis genommen. In welchem Maß dem Personalmehrbedarf Rechnung getragen werden kann, wird zum Stellenplan 2020 unter Berücksichtigung des finanziellen Gesamtrahmens für Stellenschaffungen sowie der Priorisierung aller anerkannten Stellenmehrbedarfe entschieden.

3. Das Sozialamt wird ermächtigt, bereits ab 01.06.2019 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Gesamtbeschäftigungsumfang von 440 % einer Vollzeitkraft in Entgeltgruppe S 12 TVöD SuE unbefristet für den Aufbau des "Pflegestützpunkts Stuttgart" beim Bürgerservice Leben im Alter einzustellen.

4. Den überplanmäßigen Aufwendungen 2019 in Höhe von 191.600 EUR im Teilergebnishaushalt 500, Sozialamt, Schlüsselprodukt 1.31.80.08.00.00-50 Beratung und Angebote für Ältere außerhalb des SGB XII, wird, wie im Kapitel "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, zugestimmt. Die Deckung erfolgt zu zwei Dritteln durch Mehrerträge aus Kostenerstattung der Kranken- und Pflegekassen und zu einem Drittel aus dem städtischen Personalkostenbudget einschließlich Deckungsreserve Personal.


OB Kuhn lässt über den veränderten Beschlussantrag wie von EBM Dr. Mayer vorgetragen abstimmen und stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig (3 Enthaltungen) die GRDrs 1092/2018 mit den oben genannten Änderungen.

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