Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
776/2019
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 25.07.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Klinikum Stuttgart
Jahresabschluss 2018

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 24.07.2019, öffentlich, Nr. 432
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 10.07.2019, GRDrs 776/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2018 in der vor-gelegten Form fest.

1.1 Bilanzsumme 969.981.567,42 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
1.2 Gewinn- und Verlustrechnung
1.2.1 Summe der Erträge 688.634.980,13 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 703.677.021,85 €
1.2.3 Jahresfehlbetrag - 15.042.041,72 €

2. Die Geschäftsführung als Betriebsleitung für den Eigenbetrieb wird für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 entlastet.

3. Die Landeshauptstadt gleicht den Jahresfehlbetrag 2018 von - 15.042.041,72 € durch eine entsprechende Einzahlung in die Kapitalrücklage aus. Der Jahresfehlbetrag 2018 des Klinikums in Höhe von -15.042.041,72 € wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. In die Kapitalrücklage wurde im Geschäftsjahr 2018 die Abschlagszahlung von 15.000 T€ auf den Jahresfehlbetrag durch die Landeshauptstadt Stuttgart bereits zugeführt.

Zur Deckung der Mehraufwendungen in Höhe von 42.041,72 € im Teilhaushalt 200, KGR 43100, stehen Ermächtigungsübertragungen aus 2018 zur Verfügung.

4. Der Gewährung der Zuschüsse für 2018 aufgrund des Vier-Seiten-Vertrages für die:
5. Zur Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019 wird die PricewaterhouseCoopers AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, bestimmt. Der Auftrag beinhaltet auch die Prüfung der Mittelverwendung im Rahmen des bei der BWKG geführten Ausbildungsfonds gem. § 17 a KHG sowie die Prüfung der Bezüge des Vorstands.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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