Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
70
16
Verhandlung
Drucksache:
85/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
09.04.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
fr
Betreff:
Investitionszuschuss für die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstr. 21, 70372 Stuttgart - Sanierungsfahrplan nach Drees & Sommer - Entscheidungen aus den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 und 2020/2021
Vorgang: Gemeinderat vom 02.04.2020, öffentlich, Nr. 54
Ergebnis: Vertagung wegen Beschlussunfähigkeit gem. § 37 Abs. 3 GemO
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 03.03.2020, GRDrs 85/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, Kegelenstraße 21, 70372 Stuttgart erhält für die Sanierung der ihr durch die Landeshauptstadt Stuttgart überlassenen Einrichtungen einen Investitionszuschuss in Höhe von 100 % der anrechenbaren Kosten. Der städtische Zuschuss beträgt max. 8.461.055,00 Euro.
2. Für die Bewilligung gelten die Allgemeinen Nebenbestimmungen zum Zuwendungsbescheid im Sinne von § 36 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes für Baden-Württemberg (LVwVfG).
3. Die Verwaltung wird im Rahmen des max. Zuschusses nach Beschlussantrag Nr. 1 ermächtigt, die Einzelmaßnahmen zu bewilligen und die genauen Beträge nach Vorliegen der Kostenfeststellungen der jeweiligen Einrichtungen festzusetzen.
4. a. Die Auszahlungen in Höhe von max. 5.076.055,00 Euro werden im Teilfinanzhaushalt 510, Jugendamt, Projekt-Nr. 7.513162, Sonstige Investitionskostenzuschüsse 51, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und -zuschüsse an Dritte, gedeckt.
b. Die Auszahlungen in Höhe von max. 3.385.000,00 Euro für die Energetische Sanierung des Kinder- und Jugendhauses Zuffenhausen werden aus Mitteln des Klimaschutzfonds gedeckt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
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