Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 0601-00
GRDrs 720/2018
Stuttgart,
09/10/2018



Vorbereitung der Europawahl, der Gemeinderatswahl und der Wahl der Regionalversammlung am 26. Mai 2019



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.09.2018
27.09.2018



Beschlußantrag:

1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 79 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 443 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 7 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer sieht in § 6 Abs. 3 eine Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit als Wahlhelfer vor.
Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten 7 Wochen vor der Wahl werden bis zu 79 Aushilfsangestellte für bis zu 443 Wochen benötigt.


Finanzielle Auswirkungen

Die in Anlage 1 dargestellten Kosten sind im Haushaltsplan für das Jahr 2019 im Teilhaushalt 120 – Statistisches Amt enthalten.



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

1

Ausführliche Begründung:

1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer/-innen eine Entschädigung von 11 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 66 € pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist für Kommunalwahlen bindend. Für ca. 3800 Wahlhelfer/-innen am Wahlsonntag und für ca. 1700 Wahlhelfer/-innen am Montag/Dienstag nach der Wahl sind insgesamt ca. 440 000 € aufzuwenden.
2. Bei den Wahlen am 26. Mai 2019 ist mit bis zu 90 000 Wahlscheinanträgen für jede der drei Wahlen zu rechnen. Daneben müssen u.a. die Wahlhelfer/-innen geworben und verpflichtet, 350 Wahllokale und 2 Briefwahlauszählungszentren eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, über 250 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten 7 Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es ist vorgesehen




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