Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 392/2022
Stuttgart,
07/13/2022



Stuttgarter Bäder Jahresabschluss 2021



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bäderausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
22.07.2022
27.07.2022



Beschlußantrag:

1. Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebes Stuttgarter Bäder wird wie folgt festgestellt:

Jahresabschluss 2021 Stuttgarter
Bäder
Euro

Bilanzsumme 138.583.313,61
davon Aktivseite
-Anlagevermögen 130.273.342,89
-Umlaufvermögen 8.309.970,72
-Rechnungsabgrenzungsposten 0,00

davon Passivseite
-Eigenkapital 5.612.568,78
-Sonderposten f. Investitionszuschüsse 88.829.919,06
-Rückstellungen 15.893.622,00
-Verbindlichkeiten 27.309.229,47
-Rechnungsabgrenzungsposten 937.974,30

Gewinn- und Verlustrechnung
Jahresfehlbetrag -26.707.530,49
-Summe der Erträge 10.131.343,15
-Summe der Aufwendungen 36.838.873,64


2. Behandlung des Jahresverlustes Euro

2.1 Vom Jahresverlust in Höhe von 26.707.530,49
werden aus dem städtischen Ergebnishaushalt 22.409.148,49
ausgeglichen (= Jahresverlust abzüglich der Entnahme
aus Rücklagen)

2.2 Der Allgemeinen Rücklage werden entnommen:
- die nicht erwirtschafteten Abschreibungen in Höhe von 2.365.883,00
- die Zuführung zur Pensionsrückstellung in Höhe von 1.838.852,00
- die Zuführung zur Beihilferückstellung in Höhe von 93.647,00

3. Die Pensions- und Beihilferückstellungen, für die der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) Rückstellungen bildet, werden gemäß der Neufassung des § 7 Abs. 2 EigBVO-HGB auf Ebene der Stuttgarter Bäder einmalig im Jahresabschluss 2022 aufgelöst. Der Ertrag aus der einmaligen Auflösung der Rückstellung in Höhe von TEUR 9.787 wird zum 01. Januar 2022 der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

4. Die Geschäftsführung der Stuttgarter Bäder wird für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.

5. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MENOLD BEZLER GmbH (ehemals: Professor Dr. Binder, Dr. Dr. Hillebrecht und Partner GmbH), Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft wird mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 beauftragt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Geschäftsjahr 2021 schließt die Gewinn- und Verlustrechnung mit einem Jahresverlust in Höhe von 26.708 TEUR ab, im Vergleich zur Planung des Nachtragswirtschaftsplanes 2021 (Jahresverlust 25.620 TEUR) ein um 1.088 TEUR schlechteres Ergebnis. Diese Ergebnisverschlechterung ist vor allem auf hohe Zuführungen in die Pensionsrückstellungen zurückzuführen.
Der erforderliche Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt liegt hingegen mit 22.409 TEUR um rund 60 TEUR niedriger als die Planung des Nachtragswirtschaftsplanes 2021 (Verlustausgleich 22.469 TEUR) vorsah.

Zum Ausgleich des Jahresverlustes wurden aus dem städtischen Ergebnishaushalt in 2021 Abschlagszahlungen in Höhe von 19.248 TEUR geleistet. Darüber hinaus hat der Eigenbetrieb die Überzahlung der Stadt von 1.859 TEUR aus 2020 durch Verrechnung mit den Abschlagszahlungen ausgeglichen. Tatsächlich benötigt der Eigenbetrieb zum Jahresabschluss 2021 einen Ausgleich in Höhe von 22.409 TEUR, so dass eine Restforderung des Eigenbetriebs in Höhe von 1.302 TEUR verbleibt, die der städtische Haushalt zu tragen hat.

Zur Deckung der nicht erwirtschafteten Abschreibungen (2.366 TEUR) und der Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für Beamte 2021 (1.839 TEUR) sowie der Zuführung zur Beihilferückstellung für Beamte 2021 (94 TEUR) werden Mittel in Höhe von insgesamt 4.298 TEUR der Allgemeinen Rücklage entnommen.

Für Investitionsvorhaben des Jahres 2021 wurden aus dem städtischen Finanzhaushalt Abschlagszahlungen in Höhe von 16.083 TEUR geleistet. Entsprechend der Vermögensplanabrechnung 2021 erhält der Eigenbetrieb noch 2.431 TEUR in 2022 ausbezahlt, die im Jahresabschluss 2021 als Forderung gegenüber der Stadt ausgewiesen sind.

Die Kredittilgungsleistungen des Jahres 2021 in Höhe von 136 TEUR wurden aus dem städtischen Ergebnishaushalt an die Stuttgarter Bäder ausbezahlt.


Prüfung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2021 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MENOLD BEZLER GmbH, Stuttgart geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde mit Datum vom 29. April 2022 erteilt.

Das Rechnungsprüfungsamt hat den Bericht über die örtliche Prüfung mit Datum vom 10. Juni 2022 erstellt. Gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 sowie die Entlastung der Geschäftsführung für 2021 wurden aufgrund der örtlichen Prüfung keine Bedenken erhoben.


Finanzielle Auswirkungen

Siehe vorstehend



Beteiligte Stellen

Referat WFB




Dirk Thürnau

Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Jahresabschluss 2021 der Stuttgarter Bäder (Kurzversion)
3. Jahresabschluss 2021 der Stuttgarter Bäder (Langversion)
4. Prüfbericht des Amt für Revision

Die Anlagen 3 und 4 werden nur an die Mitglieder des Bäderausschusses sowie jeweils ein Exemplar an die Geschäftsstellen der Fraktionen des Gemeinderates gegeben.


Ausführliche Begründung

1. Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2021

Der Jahresverlust per 31.12.2021 in Höhe von 26.708 TEUR weist gegenüber der Planung des Nachtragswirtschaftsplanes 2021, der aufgrund der Coronapandemie erforderlich wurde, ein um 1.088 TEUR schlechteres Ergebnis aus. Der erforderliche Verlustausgleich durch den städtischen Haushalt liegt mit rund 60 TEUR niedriger als die Planung des Nachtragswirtschaftsplanes 2021 vorsah.

Die Umsatzerlöse lagen mit 5.013 TEUR im Vergleich zur Kalkulation des Nachtragswirtschaftsplanes 2021 um rd. TEUR 568 höher. Der Nachtragswirtschaftsplan war davon ausgegangen, dass ab Herbst 2021 wie im Vorjahr pandemiebedingt im Betrieb der Stuttgarter Bäder wieder mit verstärkten Einschränkungen gerechnet werden muss. Bis zum Jahresende 2021 konnte der Badebetrieb jedoch ohne wesentliche Veränderungen in den Besuchskontingenten oder gar Badschließungen stattfinden. Zudem führte die Abschaffung der Zeitfenster und Rückkehr in das reguläre Tarifgefüge ab 1. Oktober zu einer Umsatzsteigerung in den Thermen im letzten Quartal.

Im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan 2021 ergab sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen ein um insgesamt 2.630 TEUR niedrigerer Wert gegenüber der Planung (7.744 TEUR). Dies resultiert vor allem aus Zuschussmitteln der LHS für die Sanierungsmaßnahme im Hallenbad Heslach (GRDrs 338/2021), die in Höhe von 2.850 TEUR geplant aber aufgrund des Baufortschritts nur in Höhe von 307 TEUR abgerufen wurden.

Die Verschlechterung der Gesamtpersonalkosten im Vergleich zur Planung des Nachtragswirtschaftsplanes 2021 um 1.906 TEUR ergab sich zum Jahresende entsprechend dem Pensionsgutachten der Firma Heubeck AG. Darin wurde eine wesentlich höhere Zuführung zu den Pensionsrückstellungen (Nominalwert TEUR 1.735) notwendig als bei Aufstellung des Nachtragswirtschaftsplan vorgesehen. Einzelheiten dazu sind im Lagebericht dargestellt. Die Rückstellung für potentielle Fälle der Altersteilzeit musste aufgrund der tatsächlichen Inanspruchnahme von vier weiteren Fällen im Jahr 2022 für das Geschäftsjahr 2021 erhöht werden. Zur Zeit der Aufstellung des Nachtragswirtschaftsplans war dies nicht absehbar.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergaben sich Minderaufwendungen im Vergleich zum Nachtragswirtschaftsplan in Höhe von 2.210 TEUR. Dies resultiert - korrespondierend zu den sonstigen betrieblichen Erträgen - vor allem aus den geringeren Sanierungsmaßnahmen im Hallenbad Heslach (GRDrs 338/2021), die in Höhe von 2.850 TEUR geplant aber aufgrund des Baufortschritts nur in Höhe von 307 TEUR beansprucht wurden. Mehraufwendungen ergeben sich hingegen aufgrund eines im Nachtragswirtschaftsplan nicht vorgesehenen Forderungsausfalls aus Pachterlassen in Höhe von 125 T€, die aus pandemiebedingten Schließungen in 2021 resultieren.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von 262 TEUR resultieren überwiegend aus Zinsen für Fremddarlehen (59 TEUR) sowie aus der Aufzinsung von Rückstellungen (182 TEUR).

Die sonstigen Steuern in Höhe von 17 TEUR ergaben sich aus Grundsteuern für die verpachteten Betriebsteile (Gastronomie, Fitness-Studio).

Weitere Einzelheiten können dem Lagebericht der Geschäftsführung (Anlage 4 des Jahresabschlusses 2021) sowie den Erläuterungen zur Erfolgsplanabrechnung 2021 (Anlage 10.1 des Jahresabschlusses 2021) entnommen werden.


2. Ergebnisverschlechterung im Vergleich zum Vorjahr 2020

Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 26.708 TEUR fällt im Vergleich zum Ergebnis 2020
(-21.858 TEUR) um rund 4.850 TEUR höher aus. Grund hierfür sind die seit März 2020 andauernde Auswirkungen der Coronapandemie. Nähere Erläuterungen finden sich in den folgenden Abschnitten.


Alle Stuttgarter Bäder waren aufgrund von Maßnahmen zur Eindämmung der Corona Pandemie ab Anfang November 2020 bis 26. Mai 2021 für die Öffentlichkeit geschlossen. Die Gesamtsumme der Umsatzerlöse (inkl. Parkentgelte, Mieten und Pachten) fällt daher in 2021 mit 5.013 TEUR auf ähnlich niedrigem Niveau wie im Vorjahr aus.

Die sonstigen betrieblichen Erträge fallen im Geschäftsjahr 2021 um insg. 1.403 TEUR geringer aus, da im Vergleich zum Vorjahr die Stuttgarter Bäder mangels Antragsberechtigung keine pandemiebedingten Bundes- und Landeszuschüsse erhalten haben. Im Jahr 2020 betrugen diese für die Thermenhilfe sowie für die November- und Dezemberhilfe insgesamt 1.563 TEUR.

Die Materialaufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr in Summe um TEUR 92 im Wesentlichen aufgrund höherer Kosten für den Bezug von Gas erhöht.

Im Geschäftsjahr 2021 lagen die Gesamtpersonalkosten mit TEUR 17.980 um TEUR 2.249 über dem Vorjahreswert (TEUR 15.731). Diese Erhöhung resultiert im Wesentlichen aufgrund hoher Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen, die entsprechend vorliegender Gutachten der Firma Heubeck erfasst wurden. Ferner ergeben sich aus der Anhebung der tariflichen Entgelte um 1,4 % (mindestens 50 EUR) höhere Personalkosten.

Die im Vergleich zu 2020 höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen auf höhere Kosten für die Interimsgastronomie des Mineralbads Berg (+155 TEUR) zurückzuführen. Des Weiteren ist in der Position sonstige eine der Pandemiesituation geschuldeter Forderungsausfall in Höhe von 125 TEUR enthalten.


3. Bilanz 2021 im Vergleich zum Vorjahr 2020

Zum 31.12.2021 beträgt die Bilanzsumme 138.583 TEUR (Vorjahr: 130.895 TEUR).

Das Anlagevermögen liegt mit insg. 130.273 TEUR um 12.631 TEUR über dem Vorjahreswert. Die Zugänge betreffen hauptsächlich den fortlaufenden Neubau des Sportbads NeckarPark sowie die Fertigstellung der neugestalteten Gastronomie im Inselbad Untertürkheim.

Das Umlaufvermögen beträgt rund 8.310 TEUR und reduziert sich um 4.942 TEUR gegenüber dem Vorjahreswert. Im Wesentlichen ist die Veränderung auf den Posten „sonstige Vermögensgegenstände“ zurückzuführen und der darin in 2020 enthaltenen Forderungen für Stabilisierungshilfe sowie der November- und Dezemberhilfe, die in 2021 vollständig vereinnahmt wurden.

Das Eigenkapital mit TEUR 5.613 (Vorjahr: TEUR 13.833) sank um TEUR 8.220, dies vor allem pandemiebedingt durch den um TEUR 4.850 höheren Jahresverlust 2021 im Vergleich zu 2020, aber auch durch Entnahmen aus der Rücklage für Pensions- und Beihilferückstellungen der im Eigenbetrieb beschäftigten Beamten sowie für die nicht erwirtschafteten Abschreibungen 2021.

Die Sonderposten für Investitionszuschüsse erhöhten sich aufgrund der Zugänge im Anlagevermögen um TEUR 15.018 auf TEUR 88.830.

Die Rückstellungen erhöhten sich im Vergleich zu 2020 insgesamt um 930 TEUR. Die Erhöhung in den Rückstellungen für Pensionen wurde bereits in den oberen Abschnitten beschrieben. Die geringeren sonstigen Rückstellungen sind insbesondere auf eine Reduktion der ausstehenden Bauabrechnungen der Generalsanierung des Mineralbads Berg zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten der Stuttgarter Bäder sind von TEUR 27.462 im Vorjahr auf TEUR 27.309 gesunken. Davon entfallen TEUR 22.553 auf Verbindlichkeiten gegenüber der LHS. Außerdem betreffen TEUR 1.369 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, von denen TEUR 680 eine Restlaufzeit von über 5 Jahren besitzen.



4. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2022

Infolge der geopolitischen Lage sind für die Stuttgarter Bäder aktuell Marktpreis- und Mengenrisiken bei der Energiebeschaffung von großer Bedeutung. Laut aktuellen Zukunftsszenarien des Amtes für Umweltschutz sind im Geschäftsjahr 2022 mit Strom- und Gaskostensteigerungen zwischen +77% und +85% für Strom sowie zwischen +184% und +248% bei Gas im Vergleich zu den Kosten im Jahr 2019 zu rechnen. Je nach Szenario bedeutet dies für die Stuttgarter Bäder Mehraufwendungen von ca. TEUR 2.200 bzw. TEUR 3.000. Damit ist im Geschäftsjahr 2022 für die Stuttgarter Bäder mit einer erheblichen Ergebnisverschlechterung zu rechnen, die das Erstellen eines Nachtragswirtschaftsplanes erforderlich machen wird. Die Nennung eines seriösen Wertes, um den sich der ursprünglich für 2022 geplante Jahresverlust erhöht, ist derzeit nicht möglich.

Des Weiteren bergen die Auswirkungen der nunmehr seit zwei Jahren fortlaufenden Coronapandemie auf die Ergebnisentwicklung 2022 ein gewisses Risiko, da die Umsatzplanungen 2022 und 2023 auf einen Betrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen aufgebaut wurden. Inwieweit sich die Entwicklung des Infektionsgeschehen auf das Besucherverhalten in 2022 auswirkt oder ob erneute Verschärfungen in Corona-Verordnungen hinsichtlich Kapazitätsbeschränkungen erfolgen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgesehen werden. Derzeit sind deshalb keine verlässlichen Aussagen hinsichtlich der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs möglich.

Der Doppelwirtschaftsplan 2022/2023 der Stuttgarter Bäder wurde erstmals nach der neuen Eigenbetriebsverordnung vom 1. Oktober 2020 erstellt. Eine wesentliche Neuerung besteht in § 7 Abs. 2 EigBVO-HGB, wonach Pensions- und Beihilferückstellungen, für die der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) Rückstellungen bildet, auf Ebene des Eigenbetriebs nicht mehr zu bilden sind und bestehende Rückstellungen innerhalb von 15 Jahren oder einmalig aufgelöst werden müssen. Die Auflösung der Pensions- und Beihilferückstellungen aller Eigenbetriebe der Stadt Stuttgart soll einheitlich erfolgen. Da in der Vergangenheit die Pensions- und Beihilferückstellung nicht über den Verlustausgleich der Stadt, sondern vom Eigenbetrieb selbst durch Entnahme aus der Rücklage finanziert wurde, schlägt der Eigenbetrieb vor, dass die einmalige Auflösung der Rückstellung in Höhe von TEUR 9.787 zum 01. Januar 2022 erfolgt. Der Betrag in Höhe von TEUR 9.787 wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.



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