Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 537/2015
Stuttgart,
06/30/2015



Haus für Film und Medien Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich15.07.2015



Beschlußantrag:

Im Doppelhaushalt 2014/15 sind für den Verein „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ für die Konzeption für ein Haus für Film und Medien Mittel in Höhe von maximal 150.000 € vorgesehen. In einem ersten Schritt werden 67.000 € für die Orientierungsphase freigegeben.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Im Rahmen der Planung zum Doppelhaushalt 2014/15 beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20.12.2013 Finanzmittel in Höhe von einmalig 150.000 € für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien. Diese Mittel sollen dem Verein „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ für diesen Zweck zu Verfügung gestellt werden.

Der Weg zu einem Haus für Film und Medien soll in drei Phasen ablaufen, wovon die erste Phase – die standortunabhängige Orientierungsphase – sich insbesondere der Weiterentwicklung einer inhaltlichen Konzeption widmet.

Die Planungen der darauf folgenden Phasen (Konzeptions- und Vertiefungsphase) sind im Hinblick auf einen konkreten Standort konzipiert. Die Mittel für diese Phasen werden erst einmal zurückgestellt und entsprechend dem Planungsfortschritt ausbezahlt werden. Gegebenenfalls müssen die Haushaltsmittel in das nächste Jahr übertragen werden.

Diese Vorgehensweise erfolgt in enger Abstimmung mit dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.


Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand wird im Teilhaushalt 2015 THH 410 – Kulturamt, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen, gedeckt.



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung



Ausführliche Begründung:



1) Bisherige Entwicklung

Die vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanungen 2014/15 beschlossene Förderung von einmalig 150.000 € soll der Verein „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien zur Verfügung gestellt bekommen.


Der Vorstand des Vereins „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ hat im April 2015 – nach Rücksprache mit der Kulturverwaltung und nach Einholung des Votums der Vereinsmitglieder – über eine beschränkte Ausschreibung Anbieter für die Standortsuche, Planungsstudie und Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien Stuttgart zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Potentielle Anbieter waren bereits über ein Sondierungsgespräch im Jahr 2014 identifiziert worden. Drei Anbieter/Anbieterteams präsentierten am 26.05.2015 ihr jeweiliges Angebot vor Vertreterinnen und Vertretern der Kulturverwaltung und der Gemeinderatsfraktionen sowie dem Vereinsvorstand. Überzeugen konnte insbesondere das Angebot des Anbieterteams Pesch Partner, HassCookZemmrich Studio 2050, RMC Medien + Kreativ Consult et al. (im Folgenden alle: Planungsteam Pesch), das die Verantwortlichkeiten auf verschiedene Büros verteilt und umfangreiche Referenzen nachweisen kann.

Der Verein „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ wird – nach Beschlussfassung durch den Verwaltungsausschuss – den Auftrag für die erste Phase (Orientierungsphase) an das Planungsteam Pesch vergeben. Der Verein erhält hierfür die notwendigen Finanzmittel in Höhe von rund 67.000 €. Eine weitere Beauftragung und die Freigabe von Mitteln erfolgen nach Planungsfortschritt.


2) Geplantes Phasenmodell

Folgende Vorgehensweise ist nach derzeitigem Stand vom Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. geplant. Gegebenenfalls muss diese Planung den Entwicklungen angepasst werden:

Phase 1 – Orientierungphase
In der Orientierungsphase wird im Rahmen einer Basisrecherche der Status Quo Kommunaler Kinos analysiert und Best-Practice-Modelle dargestellt. Das Raumprogramm des zukünftigen Haus für Film und Medien wird konkretisiert und als erstes Planungskonzept standortunabhängig zeichnerisch dargestellt. Von einer Agentur wird eine Kommunikationsplattform für das Projekt aufgebaut. Es werden Suchräume und Standortkriterien definiert und Standortvorschläge bei allen Prozessbeteiligten abgefragt. Am Ende der Phase 1 soll eine Website für das Projekt bestehen, eine Standortliste erstellt sein und ein erstes Planungskonzept vorliegen. Für das Betriebskonzept sind Beispiele aufgezeigt.


Phase 2 – Konzeptionsphase
In der Konzeptionsphase werden zwei bis drei ausgewählte Standorte detailliert analysiert. Es werden Flächensteckbriefe erstellt und Ortsbegehungen durchgeführt. Sowohl Eigentumsverhältnisse als auch Verfügbarkeit werden vorab geprüft. Das Planungskonzept wird für die Standorte als Vorentwürfe in Varianten ausgearbeitet (Grundriss-Schnitt-Ansicht und Modell). Am Ende der Phase 2 wird es Vorentwürfe für priorisierte Standorte geben.

Phase 3 – Vertiefungsphase
In der Vertiefungsphase wird für die erarbeiteten Lösungsvorschläge eine überschlägige Kostenschätzung ermittelt und die Vorplanung dazu vervollständigt. Hierzu ist die Einbindung von weiteren Fachplanern erforderlich. Es wird eine mehrjährige Ertrags- und Finanzplanung mit allen hiermit verbundenen Parametern zu realistischen Erlös- und Kostenstrukturen in zwei Basis-Szenarien ermittelt und Aufbauorganisation sowie Personalstruktur untersucht. Die Projektgrundlagen und Projektergebnisse werden in Kurz- und Langform zusammengefasst und als Publikation aufbereitet. Am Ende der Phase 3 wird es eine Betriebskonzeption und eine Kostenschätzung für die priorisierten Standorte geben. Es liegt eine Ergebnisdokumentation vor.




zum Seitenanfang