Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
12/2014
GZ:
KBS
Sitzungstermin: 26.03.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Dr. Eisenmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Bedarfsorientierter Ausbau von Ganztagesschulen
- Nachtrag zur 7. Tranche
- Unterstützung von Schulen beim Mittagessensbetrieb
- Erhöhung des Mittagessenspreises an den weiterführenden Schulen, Sonderschulen sowie Sonderschulkindergärten

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 12.03.2014, öffentlich, Nr. 53
Ergebnis: Vertagung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Kultur, Bildung und Sport vom 25.02.2014, GRDrs 12/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Von dem Bericht über die Essenssituation am Friedrich-Eugens-Gymnasium und am Paracelsus-Gymnasium wird Kenntnis genommen.

1.2 Von dem Bericht über die Schul- und Essenssituation am Königin-Olga-Stift wird Kenntnis genommen.

2.1 Der Einrichtung einer offenen Ganztagesschule am Königin-Olga-Stift zum Schuljahr 2014/15 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, für diese Schule einen Antrag auf Einrichtung einer Ganztagesschule schnellstmöglich, spätestens jedoch zum Stichtag 1. November 2014, beim Regierungspräsidium
Stuttgart zu stellen.


2.2 Nach den bisherigen Erkenntnissen wird ab dem Genehmigungs- bzw. Umsetzungszeitpunkt von laufendem Mittelbedarf in Höhe von 62.580 Euro jährlich für die Mittagessensorganisation des Königin-Olga-Stifts ausgegangen. Die hierfür in den Haushaltsjahren 2014 sowie 2015 benötigten Mittel sind bereits in dem unter Ziffer 3 genannten Mittelbedarf enthalten.

3.1 Bis zum Start des Königin-Olga-Stifts als Ganztagesschule wird der Schulträger dazu ermächtigt, das dem Förderverein der Schule durch die Aufrechterhaltung der Mittagessensversorgung entstehende Defizit zu erstatten.

3.2 Des Weiteren werden dem Friedrich-Eugens-Gymnasium und dem Paracelsus-Gymnasium Mittel zur personellen Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte zur Verfügung gestellt.

3.3 Die dafür alles in allem benötigten Mittel von insgesamt bis zu 150.000 Euro für die Jahre 2014 und 2015 werden im Ergebnishaushalt im THH 400 - Schulverwaltungsamt, Sachkonto 44580050, Betrieb von Ganztagesschulen gedeckt.

4. Zum Schuljahr 2014/15 wird der Essenspreis an weiterführenden Ganztagesschulen sowie an Sonderschulen und Sonderschulkindergärten, bei denen die Stadt sich finanziell und teilweise organisatorisch engagiert, wie bei den Ganztagesgrundschulen und Schülerhäusern von derzeit 2,75 Euro auf 3,25 Euro erhöht. Das Angebot des 1-€-Mittagessens für BonusCard-Inhaber bleibt weiterhin bestehen.

Nicht betroffen sind Schulen, die in Eigenregie und eigenverantwortlich ohne organisatorische oder finanzielle Beteiligung der Stadt die Essensversorgung sicherstellen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Bei ihrer Einführung informiert BMin Dr. Eisenmann, das Thema Friedenschule stehe auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses am 09.04.2014. Es sei gelungen, eine Lösung zu finden. Diesen Hinweis nehmen StR Winter (90/GRÜNE) und StRin Gröger (SPD) erfreut zur Kenntnis.

StR Winter, StRin Ripsam (CDU), StRin Gröger, StRin von Stein (FW) und StR Klingler (FDP) äußern sich positiv zur Vorlage. Mit Ausnahme der Beschlussantragsziffer 4 kündigt auch StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) seine Zustimmung zum Beschlussantrag an. Zur Beschlussantragsziffer 4 merkt dieses Ratsmitglied an, da das Schulessen Bestandteil des pädagogischen Konzepts ist, müsse Schulessen kostenlos angeboten werden.

StRin Gröger sieht es angesichts der pädagogischen Bedeutung des Essens als notwendig an, demnächst grundsätzlich über das Essensthema zu beraten. Diese Anregung begrüßt StR Klingler.

Die Vorsitzende teilt die Einschätzung von StR Winter und StRin Ripsam, dass der Essensbedarf auch an weiterführenden Schulen ansteigen wird. Davor dürfe man die Augen nicht verschließen, auch wenn es sich dabei um keine gesetzliche Pflichtaufgabe handelt. Seitens der Stadt gebe es hier organisatorische und finanzielle Grenzen. Für die Bürgermeisterin steht fest, dass es erforderlich ist, sich in diesem Bereich Schritt für Schritt an Lösungen heranzutasten.

Laut BMin Dr. Eisenmann stellt die Vereinheitlichung des Essenspreises auf 3,25 € sozusagen den letzten Schritt des bisher bereits Beschlossenen dar. Dieser Preis gelte für die Schulen, an denen das Schulverwaltungsamt Partner ist. Diesen Schulen sei das auch bekannt.
Für ihre Fraktion beantragt StRin Ripsam, den Beschlussantrag insofern zu ändern, dass die im Haushaltsjahr 2013 nicht abgeflossenen rund 150.000 € dem Schulverwaltungsamt zugesprochen werden, damit die Schulverwaltung in diesem Bereich weiter tätig sein kann. Dieser Antrag wird von StRin Gröger und StRin von Stein unterstützt. Eine solche Ermächtigungsübertragung, so EBM Föll, stehe nicht in Einklang mit dem Gemeindehaushaltsrecht. Mittel des Jahres 2013 könnten nicht zur Finanzierung von Maßnahmen, die im Jahr 2014 neu beschlossen werden, eingesetzt werden. Diese Vorgehensweise dann auch noch damit zu begründen, dass eventuell 2015 keine auskömmliche Finanzierung erfolgt, sei nicht möglich. Wenn die Mittel 2015 nicht ausreichen sollten, müssten entsprechend überplanmäßige Mittel bewilligt werden. Hier müsse das Gemeindehaushaltsrecht beachtet werden, nicht zuletzt auch deshalb, da das Rechnungsprüfungsamt in seinen jährlichen Berichten die Höhe der Ermächtigungsübertragungen thematisiert und dabei immer wieder anmahnt, die Vorgaben des Gemeindehaushaltsrechts strenger und exakter anzuwenden. Dies habe die Finanzverwaltung dem Gemeinderat bei der Behandlung der Schlussberichte in den vergangenen Jahren zugesagt. Wenn die Mittel 2015 nicht ausreichen sollten, dies könne er als Alternative aufzeigen, müsste eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen. Diese könne je nach Höhe in der Zuständigkeit der Verwaltung oder in der Zuständigkeit des Gemeinderats liegen. Soweit die Zuständigkeit bei der Verwaltung liegt, sage er eine Regelung im positiven Sinne zu. Diesen Vorschlag begrüßt BMin Dr. Eisenmann. Sie und StRin Gröger bitten darum, dieses im Protokoll festzuhalten.

StR Winter, StRin Gröger und StRin Ripsam sind über diese Lösung erfreut. StRin Ripsam sieht mit dem Vorschlag des Ersten Bürgermeisters ihren Antrag als erledigt an.

Für die Zukunft erachtet es StRin Gröger als wünschenswert, dass sich solche Lösungen bereits in den Vorlagen, die von den Eltern stark nachgefragt werden, wiederfinden.


Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben, stellt BMin Dr. Eisenmann, der Bitte von StR Rockenbauch entsprechend, die Beschlussantragsziffer 4 getrennt zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Beschlussantragsziffern 1.1 bis 3.2 einstimmig zu.
Der Verwaltungsausschuss beschließt die Beschlussantragsziffer 4 mehrheitlich bei 1 Gegenstimme.

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