Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB-NMS
GRDrs 980/2023
Stuttgart,
10/17/2023



Förderrichtlinie "E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter"
- Zwischenbericht und Fortschreibung der Förderrichtlinie




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.11.2023
29.11.2023



Beschlußantrag:

1. Der Zwischenbericht zur Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Das Förderprogramm „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ wird auch in den Jahren 2024 und 2025 fortgesetzt.

3. Die Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ wird um sogenannte „Handbikes“ und „E-Kombiräder“ erweitert und das bisher geforderte Transportvolumen auf ein Transportgewicht von 25 kg modifiziert.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf die Beschlussfassungen zu den GRDrs. 133/2021 und 911/2021 wird verwiesen.

Die städtische Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ richtet sich an eine eher kleine Gruppe unserer Stadtgesellschaft, die gewisse Mobilitätseinschränkungen haben, aber dennoch selbstbestimmt am Straßenverkehr teilnehmen können und möchten.

Im Rahmen der Beratung und Beschlussfassung der Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ wurde ein Zwischenbericht zum Förderprogramm zugesagt. In diesem Zusammenhang sollen auch notwendige Modifizierungen vorgenommen werden.

Zwischenbericht

Seit Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 16. Juni 2021 gingen (Stand 15.09.2023) bei der Stadtverwaltung 30 konkrete Förderanträge, darunter sechs Anträge mit Bonuscard+Kultur (Sozialförderung), ein. Nach der ersten „Antragswelle“, unmittelbar nach dem Förderbeschluss im Jahr 2021, ließ das Interesse allerdings an dieser Förderung stetig nach.

Der Kaufpreis des günstigsten E-Trikes betrug 2.149 €, das teuerste E-Trike kostete 10.827 €. Der durchschnittliche Kaufpreis aus den vorliegenden Förderanträgen beträgt rechnerisch 6.713 €.

Die Grundförderung beträgt 1.500 €, aber maximal 50 % der Anschaffungskosten. Nach drei Jahren wird unter bestimmten Bedingungen ein Nachhaltigkeitsbonus von 500 € gewährt. Mit Sozialbonus erhöht sich die Grundförderung um maximal 1.000 € für Haushalte mit einer Bonuscard + Kultur und um 500 € für Haushalte mit FamilienCard. Die Gesamtförderung mit Sozialbonus beträgt damit maximal 2.500 € für Haushalte mit Bonuscard+Kultur bzw. 2.000 € für Haushalte mit FamilienCard. Der Nachhaltigkeitsbonus von 500 € ist im Sozialbonus bereits enthalten und wird zur Vermeidung einer Überkompensation später nicht mehr zusätzlich ausgezahlt.

Die E-Trike-Förderung, die Förderrichtlinie und das gesamte Antragsverfahren werden seit 16.06.2021 anschaulich und informativ auf stuttgart.de/e-trike dargestellt. Hier wird auch eine Liste aller bereits geförderten E-Trikes zur Orientierung und Markttransparenz für Interessierte veröffentlicht und laufend fortgeschrieben.

Bisher wurden in 30 Förderbescheiden 12 verschiedene E-Trike Modelle gefördert: AndroTech Brose Trike; Di Blasi Elektro Faltrad R34; Disco Medi Elektro Dreirad; Draisin Dreirad Senora; Hase Bikes Lepus Steps; Pfautec Scooter Trike S; Pfautec Scoobo; Prophete Alu-Dreirad; Van Raam Easy Rider 3; Van Raam Fun2Go; Van Raam Maxi; Wild Eagle Elektro-Dreirad.

Bereits 2021 haben die Stuttgarter Nachrichten und die Stuttgarter Zeitung über das Förderprogramm zur E-Trike Förderung berichtet. Auch Vereine wie beispielsweise Parkinson Stuttgart, KiSS Stuttgart oder die LAG Selbsthilfegruppe Baden-Württemberg haben auf ihren eigenen Webseiten Artikel und Informationen zur Förderung veröffentlicht. In regelmäßigen Abständen wurde seither von der Verwaltung auf dieses Förderprogramm aufmerksam gemacht und eine persönliche Beratung angeboten.

Auch auf www.stuttgart-steigt-um.de und #jetztklimachen.stuttgart.de wird für das Förderprogramm geworben.

Im Juli 2023 wurde in Abstimmung und mit Unterstützung der städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung über mehrere Verteiler von rund 50 Organisationen eine ausführliche und ansprechende Informationsmail mit einem aussagekräftigen Flyer versendet, der auch über verschiedene städtische wie institutionelle Kanäle verteilt wurde. Daraufhin haben sich die Besuchszahlen auf der städtischen E-Trike-Webseite verdreifacht. Eine Antragswelle blieb allerdings aus.

Im Rahmen der ersten und auch zweiten Stuttgarter Mobilitätswoche hatten Interessierte zudem die praktische Möglichkeit, E-Trikes bei einer Probefahrt und gleichzeitig das Förderprogramm kennenzulernen. Auch auf dem 3., 4. und 5. Cargo-Bike-Day in den Jahren 2021, 2022 und 2023 sowie der Großveranstaltung Theo-mobil am 17. September 2023 wurde über das Förderprogramm und mögliche Modelle informiert.

Fortsetzung des Förderprogramms

Trotz der verhältnismäßig geringen Nachfrage nach dem Förderprogramm „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“, was sicher an der speziellen und relativ kleinen Zielgruppe liegt, sollte dennoch weiterhin an diesem Förderprogramm festgehalten werden. Denn es ist auf jeden Fall ein wichtiges Zeichen, dass sich die Landeshauptstadt auch für ihre Bewohnerinnen und Bewohner einsetzt, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Mit diesem Förderprogramm wird ein besonderes Augenmerk auf eine Personengruppe gelegt, die es im Straßenverkehr oft schwer hat oder gar nicht mehr am Verkehr teilnimmt und damit ein Stück weit ausgegrenzt wird bzw. durch das „Raster“ der kommunalen Wahrnehmung rutscht.

Fortschreibung der Förderrichtlinie

Im Rahmen von Beratungsgesprächen hat sich gezeigt, dass sich zwei Gruppen mobilitätseingeschränkter Personen nicht in der Förderrichtlinie wiederfindet. Es geht dabei einerseits um Personen, die ein E-Trike nicht mehr mit den Beinen, sondern nur mit den Händen fortbewegen können. Diese E-Trikes mit Handantrieb (Hands-On-Cycle) nennt man umgangssprachlich Handbikes. Und andererseits um E-Kombiräder, mit denen eine mobile Person und eine mobilitätseingeschränkte Person zusammen radeln können.

Die Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ soll daher wie folgt modifiziert werden:

… „E-Trikes sind dreirädrige Elektrofahrräder, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer maximalen Motorleistung von 250 W und einer Tret- oder Handantriebsunterstützung bis 25 km/h (Anfahrhilfe bis 6 km/h erlaubt) ausgestattet sind. Sie gelten nach § 1 Abs. 3 StVG nicht als Kraftfahrzeuge und sind damit zulassungsfrei.“ …

… „Ebenfalls werden sogenannte E-Kombiräder gefördert, mit denen eine mobile Person und eine mobilitätseingeschränkte Person zusammen radeln können.“

Diese Ergänzungen würde es zwei weitere Gruppe mobilitätseingeschränkter Menschen ermöglichen, wieder mit einem E-Trike mobil zu sein.

Die Erfahrungen der letzten Jahre haben zudem gezeigt, dass ein förderrechtlich gefordertes Transportvolumen von 40 Litern für diesen Einsatzbereich zu hoch angesetzt ist, da für diesen Personenkreis allein die Mobilität im Vordergrund steht und nicht der Transport von möglichst viel Volumen (Einkauf). Es wird daher vorgeschlagen, die Förderrichtlinie „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ auch an dieser Stelle anzupassen und das Transportvolumen auf 25 kg (normaler Fahrradkorb) zu reduzieren.

…“müssen auf der zweirädrigen Vorder- oder Hinterachse eine stabile Transportmöglichkeit (Ablagemöglichkeit/Ablagekorb) besitzen, die fest mit dem Rahmen verbunden ist und ein Transportgewicht von 25 kg aufnehmen kann.“


Finanzielle Auswirkungen

Für die Fortsetzung des Förderprogramms „E-Trikes für mobilitätseingeschränkte Stuttgarterinnen und Stuttgarter“ werden im Doppelhaushalt 2024/2025 keine zusätzlichen Mittel benötigt, da weitere E-Trike-Förderungen aufgrund der erwartbar geringen Anzahl im Haushaltsjahr 2024 durch entsprechende Mittelübertragungen und im Haushaltsjahr 2025 aus dem Budget des Förderprogrammes „E-Lastenräder für Stuttgarter Familien“ finanziell abgewickelt werden können.

Auch personell werden die eingehenden Anfragen und Anträge zur E-Trike-Förderung von vorhandenem Personal für die E-Lastenradförderung für Stuttgarter Familien mit bearbeitet, wenngleich die Betreuung der an E-Trikes interessierten Personen um ein Vielfaches beratungsintensiver ist.



Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Frank Nopper

Anlagen

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