Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 848/2015
Stuttgart,
09/30/2015



Flüchtlingsunterbringung
Standorte Tranche 5




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Bezirksbeirat Birkach
Bezirksbeirat Münster
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Bezirksbeirat Nord
Bezirksbeirat Feuerbach
Bezirksbeirat Ost
Bezirksbeirat Obertürkheim
Bezirksbeirat Möhringen
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Degerloch
Bezirksbeirat Sillenbuch
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Beratung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
02.10.2015
12.10.2015
14.10.2015
19.10.2015
19.10.2015
20.10.2015
21.10.2015
21.10.2015
21.10.2015
23.10.2015
27.10.2015
-
-
28.10.2015
29.10.2015



Beschlußantrag:

1. Festlegung von Standorten

1.1. Den folgenden 6 Standorten in 6 Stadtbezirken zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Systembauweise (Systembauten) zur Schaffung von 1.440 weiteren Unterkunftsplätzen wird zugestimmt:

- Birkach:Grüninger Straße156 Unterkunftsplätze
- Feuerbach:Krailenshaldenstraße321 Unterkunftsplätze
- Möhringen:Ehrlichweg321 Unterkunftsplätze
- Münster:Burgholzstraße321 Unterkunftsplätze
- Obertürkheim:Hafenbahnstraße (ZOB)243 Unterkunftsplätze
- Ost:Am Klingenbach78 Unterkunftsplätze (UMF)

1.2. Den folgenden 3 Standorten in 3 Stadtbezirken zur Errichtung von provisorischen Flüchtlingsunterkünften in Containerbauweise zur Schaffung von 708 weiteren Unterkunftsplätzen wird zugestimmt:


- Degerloch:Georgiiweg
(ehem. Tennenplatz TSG)
306 Unterkunftsplätze
- Nord:Rote Wand
294 Unterkunftsplätze
- Sillenbuch:Untere Hasenwedel
108 Unterkunftsplätze
1.3. Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) wird bevollmächtigt, die Systembauten entsprechend der bestehenden Vereinbarung im Namen und auf Rechnung der Landeshauptstadt zu errichten.

1.4. Die Nutzung der Systembauten ist auf einen Zeitraum von 5 Jahren, die Nutzung der Container bis zur tatsächlichen Umsetzung der auf den Standorten geplanten anderweitigen Nutzungen befristet.

1.5. Auf einen gesonderten Vorprojekt-, Projekt- und Baubeschluss wird verzichtet.


2. Finanzierung

2.1. Für die Errichtung der unter Ziffer 1.1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 18 Einzelgebäude) inklusive Vergütung der SWSG, Planungsmittel und Erschließung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 33,35 Mio. €. Hinzu kommen Ausstattungskosten in Höhe von insgesamt ca. 2,12 Mio. €. Insgesamt ist somit mit Kosten in Höhe von rd. 35,47 Mio. € zu rechnen.

Die Baukosten für die Systembauten werden im Teilfinanzhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen, Projekt-Nr. 7.233115 Flüchtlingsunterkünfte, Systembauten Tranche 5, Ausz.Gr. 7871 – Hochbaumaßnahmen, gedeckt. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 bereits veranschlagt.

2.2. Die Ausstattungskosten in Höhe von 2,12 Mio. € werden wie folgt gedeckt
2.3. Die für die Errichtung und Betrieb der unter Beschlussantrag 1.2 aufgeführten provisorischen Flüchtlingsunterkünfte in Containerbauweise notwendigen Kosten (Beschaffung und Unterhalt) stehen noch nicht abschließend fest und werden noch vor der Beschlussfassung im Gemeinderat durch eine Ergänzungsvorlage nachgereicht.


Begründung:


Entwicklung der Flüchtlingszahlen

Allgemeines

Bereits zum dritten Mal in Folge musste in diesem Jahr die Prognose des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Gesamtzahl der erwarteten Asylanträge und über den voraussichtlichen Bedarf an Unterbringungsplätzen auf nun bis zu 800.000 Personen angepasst werden. Zuvor ist man noch von rd. 450.000 Personen ausgegangen.

Dass im Vergleich zu 2014 inzwischen mit etwa viermal so vielen Asylbewerbern gerechnet wird, ist vor allem auf den nicht vorhersehbaren drastischen Anstieg der Einreisezahlen seit Juni und Juli 2015 zurückzuführen. Anders als die vorherigen Prognosen stellt die aktuelle Datenbasis des BAMF zudem nicht mehr nur auf die Zahl der beim Bundesamt registrierten Asylanträge, sondern auf die der deutlich darüber liegenden tatsächlichen Zugänge ab. Viele Asylsuchende werden bereits vor ihrer förmlichen Asylbeantragung beim Bundesamt von den Ländern an die Kommunen weitergeleitet, sodass die Asylantragstellung teilweise erst mit einer erheblichen Zeitverzögerung möglich ist. Nach Berechnungen des Bundesamtes war im August 2015 von rund 100.000 Personen auszugehen, die sich bereits in Deutschland befinden und (erst) beabsichtigen, einen Asylantrag zu stellen. Eine Abschwächung der Asylmigration ist laut BAMF derzeit nicht zu erwarten.

Die Aufnahme von Flüchtlingen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach Regelungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes weist die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) den Land- und Stadtkreisen die Flüchtlinge zur Unterbringung und Versorgung zu. Die derzeitige Zuteilungsquote für die Landeshauptstadt Stuttgart beträgt entsprechend der Einwohnerzahl 6,45 %.

Im August 2015 wurden der Landeshauptstadt rd. 500 Flüchtlinge zugewiesen, im September 2015 voraussichtlich ca. 600 Flüchtlinge. Am 28. September 2015 hat das Land Baden-Württemberg angekündigt, in den kommenden Monaten deutlich höhere Zuweisungen vorzunehmen. Eine sichere Prognose für das 4. Quartal 2015 ist derzeit nicht möglich. Insoweit hat die Landeshauptstadt erheblichen Bedarf an kurzfristig zur Verfügung stehenden Unterkünften.

Hierfür hat die SWSG weitere ca. 160 Unterkunftsplätze in weitgehend leer stehenden Gebäuden, die zur umfassenden Modernisierung oder zum Neubau anstehen, zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden leer stehende Schulgebäude für eine Interimsnutzung mit insgesamt 650 Plätzen genutzt:

- Friedensschule in S-West
240 Plätze, befristet bis zur Inanspruchnahme als Ausweichquartier für die Sanierung der Schwabschule (Frühjahr 2016)

- ehem. Hedwig-Dohm-Schule in S-West
250 Plätze, befristet bis zur Inanspruchnahme als Ausweichquartier für das Eberhard-Ludwig-Gymnasium (voraussichtlich Ende 2016)

- Fasanenhofschule in Möhringen
80 Plätze, befristet bis zur Fertigstellung der Systembauten in der Ehrlichstraße (Spätsommer 2016), dann wohnungswirtschaftliche Entwicklung des Grundstücks

- Gorch-Fock-Straße 32 in Sillenbuch (80 Plätze).

Außerdem werden derzeit verschiedene Waldheime für eine befristete Nutzung bis zum Frühjahr 2016 geprüft.

Die zum Zeitpunkt der Zuweisungen notwendige Unterbringung der Flüchtlinge gelingt trotz der in den Tranchen 1 bis 4 beschlossenen Systembauten und Anmietungen von zur Flüchtlingsunterbringung geeigneten Gebäuden nur, weil zusätzliche, teilweise nur sehr kurzfristige Interimsnutzungen von Gebäuden realisiert werden. Daher werden die hier mit Tranche 5 vorgestellten Standorte für Systembauten für eine menschliche und sozialverträgliche Unterbringung von Flüchtlingen dringend benötigt.

Unter Berücksichtigung der in Tranche 5 geplanten Systembauten schafft die Landeshauptstadt Stuttgart in 2016 weitere rund 4.700 Unterkunftsplätze für die Unterbringung von Flüchtlingen. Nach Fertigstellung der Systembauten aus den Tranchen 1 bis 5 und den bisherigen Anmietungen und Erweiterungen sowie verschiedenen Interimsnutzungen liegt Ende 2016 eine Kapazität von insgesamt 10.700 Unterkunftsplätzen vor.

Systembauten Tranche 1

StadtbezirkStraße
Plätze
Träger
PlieIm Wolfer
159
EVA
ZuZazenhäuser Str.
156
AWO
CaNeckarpark
243
Caritas
Lautlinger Weg
159
Caritas
MühlWagrainstr.
243
AGDW
FeuBubenhaldenstr
78
AWO
Summe
1.038
Systembau Tranche 2

StadtbezirkStraße
Plätze
Träger
WeilSolitudestr.
156
EVA
Summe
156

Systembauten Tranche 3

StadtbezirkStraße
Plätze
Träger
BoRuckenäcker
156
AGDW
(Februar 2016)
WeilSteinröhre
243
AWO
Lautlinger Weg (Erw.)
84
CV
Feu Bubenhaldenstr (Erw.)
78
AWO
Summe
561
Systembauten Tranche 4

StadtbezirkStraße
Plätze
Träger
CaQuellenstraße
243
n. n.
DeHelene-Pfleiderer-Str.
156
n. n.
FeuWiener Str.
243
n. n.
MRothmannblock
(jetzt Breitscheidstr.)
156
n. n.
Kurt-Schumacher-Str.
243
n. n.
Mühl Sturmvogelweg
156
n. n.
Plie Leypoldstraße
156
n. n.
StaOttmarsheimer Str.
243
n. n.
UnWürttembergstr.
243
n. n.
VaiMöhringer Landstr.
243
n. n.
ZuSchwieberdinger Str.
156
n. n.
Summe
2.238
Anmietungen und Erweiterung

StadtbezirkStraße
Plätze
Träger
CaZiegelbrenner Str.
60
AGDW
CaWildunger Str.
122
AGDW
HeuKirchheimer Str.
70
AGDW
M/OLandhausstr.
44
AWO
MKatharinenstr.
54
AGDW
(Anfang 2016)
VaiHerschelstraße
24
AWO
WestForststraße
54
EVA
ZuGottfried-Keller-Str.
90
AWO
Summe
518

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF)

Die beim Jugendamt eingerichteten Inobhutnahmeplätze für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) reichen nicht mehr aus. Bis Juli 2015 ist das Jugendamt noch davon ausgegangen, dass 125 Inobhutnahmeplätze für UMF ausreichen und dies insbesondere mit dem neuen, bereits beschlossenen Standort im Areal des Bürgerhospitals ermöglicht werden kann.



Inzwischen ist aber deutlich erkennbar, dass rund 150 weitere Inobhutnahmeplätze für UMF benötigt werden. Zum Stand 25. September 2015 waren 281 UMF in den Inobhutnahmeeinrichtungen im Jugendamt, durchschnittlich kommen derzeit täglich 5 weitere UMF an.

Es zeichnet sich derzeit nicht ab, dass die Zuwanderung von UMF nachlässt. Darüber hinaus fehlen bislang für die UMF auch noch die Plätze, die für die Anschlusshilfen (im Bereich der Hilfen zur Erziehung, wie z.B. Plätze in Wohngruppen) benötigt werden, was dazu führt, dass die UMF länger als an sich notwendig in der Inobhutnahme verbleiben müssen.


Neue Standorte für Systembauten (Tranche 5)

Auf Basis der aktuellen Prognosen für die Jahre 2015 und 2016 wurden von der Verwaltung weitere Standorte auf ihre Eignung für die Errichtung von Systembauten für eine Tranche 5 geprüft. Maßgebliche Kriterien waren wie bereits bei den bisherigen Tranchen die zeitliche Verfügbarkeit und die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit.

Die Systembauten werden in 2-geschossiger Bauweise erstellt entsprechend den bereits umgesetzten Standorten mit je ca. 80 Unterkunftsplätzen je Gebäude.

Aufgrund der hohen Bedarfszahlen liegt die Obergrenze für die Größe eines Standorts nunmehr bei 4 Systembauten mit insgesamt 321 Unterkunftsplätzen. An einer möglichst dezentralen Unterbringung wird nach wie vor festgehalten. Mit den Standorten Birkach, Münster und Obertürkheim verfügt nun jeder Stadtbezirk über mindestens eine Unterkunft.


Grüninger Straße, Birkach

Bei dem neuen Systembaustandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum. Auf Teilflächen der Flurstücke 1149 und 1150 (insgesamt ca. 3.000 m²) können 2 Systembauten mit insgesamt 156 Unterkunftsplätzen errichtet werden. Das bestehende landwirtschaftliche Pachtverhältnis muss hierzu gekündigt werden.

Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben auf einer Gemeinbedarfsfläche (Zweckbestimmung Anlagen für kulturelle, sportliche, schulische und soziale Zwecke) für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren genehmigt werden.

Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, könnten die Systembauten im Spätsommer 2016 in Betrieb genommen werden.


Feuerbach, Krailenshaldenstraße

Die Fläche für den neuen Systembaustandort befindet sich derzeit noch in Privateigentum. Die Landeshauptstadt hat die Verhandlungen zum Erwerb des Areals aufgenommen und Einvernehmen über die wesentlichen Eckdaten erzielt. Hierzu wurde ein entsprechender Letter of Intent abgeschlossen.

Auf dem Grundstück läuft derzeit eine umfangreiche Altlastensanierung resultierend aus der früheren Nutzung als Tanklager. Die Sanierungsarbeiten werden in Bälde abgeschlossen, der Endbericht über die durchgeführten Maßnahmen soll bis Ende Oktober 2015 vorliegen. Sobald das Amt für Umweltschutz einen erfolgreichen Abschluss bestätigt, kann das Grundstücksgeschäft vollzogen werden. Hierfür wird dem Gemeinderat noch im Oktober eine entsprechende Erwerbsvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auf den Flurstücken 2626, 2624/1 und 2624/2 (insgesamt ca. 6.900 m²) können 4 Systembauten mit insgesamt 321 Unterkunftsplätzen errichtet werden.

Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben im Gewerbegebiet für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren genehmigt werden.

Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, könnten die Systembauten im Spätsommer 2016 in Betrieb genommen werden.


Ehrlichweg, Möhringen

Bei dem neuen Systembaustandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum (ehemaliger Standort der Fasanenhofschule). Auf dem Flurstück 7646/1 (insgesamt ca. 10.000 m²) können 4 Systembauten mit insgesamt 321 Unterkunftsplätzen errichtet werden.

Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben auf dem ehemaligen Schulgelände (ausgewiesene öffentliche Grünfläche) für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren genehmigt werden.

Die Fläche ist sofort verfügbar. Das städtische Grundstück kann allerdings für den Zeitraum der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nicht für eine wohnungswirtschaftliche Entwicklung herangezogen werden.

Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, könnten die Systembauten im Spätsommer 2016 in Betrieb genommen werden.


Burgholzstraße, Münster

Bei dem neuen Systembaustandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum. Auf einer Teilfläche des Flurstücks 627 (insgesamt ca. 4.600 m²) können
4 Systembauten mit insgesamt 321 Unterkunftsplätzen errichtet werden.


Aus baurechtlicher Sicht ist das Vorhaben auf der öffentliche Grünflächen mit Zweckbestimmung Tennishalle und -plätze für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren genehmigt werden.


Die ehemalige Trainingsfläche wird gegenwärtig als Zwischenlager des Erdaushubs der Stadtbahntrasse der Stadtbahn U12 genutzt. Die zeitliche Verfügbarkeit wird derzeit mit der SSB abgestimmt. Sofern bis Jahresende eine alternative Lagermöglichkeit gefunden wird, könnten die Systembauten im Spätsommer 2016 in Betrieb genommen werden.


Hafenbahnstraße (ZOB), Obertürkheim

Bei dem neuen Systembaustandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum. Auf einer Teilfläche des Flurstück 827/15 (ca. 6.000 m²) können insgesamt 3 Systembauten mit insgesamt 243 Unterkunftsplätzen errichtet werden.

Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben auf dem festgesetzten Parkplatz durch eine Befreiung für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren genehmigt werden.

Die Unterkünfte nehmen mit ihrer Lage Rücksicht gegenüber dem Landschaftsparkkonzept Neckar ("Grünprojekt Neckarersatzbach Obertürkheim").

Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, könnten die Systembauten im Spätsommer 2016 in Betrieb genommen werden.


Am Klingenbach, Stuttgart-Ost

Bei dem neuen Systembaustandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum. Auf dem Flurstück 10294/3 (ca. 1.100 m²) kann ein Systembau mit 78 Unter-kunftsplätzen eingerichtet werden. Dieser soll der Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen dienen, da das Jugendamt neben der Kernerstraße hierfür dringend einen zweiten Standort für die Inobhutnahme benötigt.

Gegenwärtig wird das Flurstück als Grünfläche/Sukzessionsfläche und zum Teil als Lehrerparkplatz der Grund- und Werkrealschule Gablenberg (Außenstelle) genutzt. Die betroffenen Lehrerstellplätze können auf das Gelände der Schule (Fläche vor der Schule) verlagert werden.

Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben auf dem festgesetzten Schulstandort, durch eine Befreiung für einen befristeten Zeitraum von 5 Jahren genehmigt werden.

Sofern keine unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, kann der Systembau im Spätsommer 2016 in Betrieb genommen werden.


Standorte für Unterkünfte in Containerbauweise

Entsprechend den vorstehenden Ausführungen zur Entwicklung der Flüchtlingszahlen besteht im 1. Halbjahr 2016 ein erheblicher Bedarf an Unterkunftskapazitäten, welcher nur teilweise mit den im Rahmen der Tranche 4 vorgesehenen Unterkünften abgedeckt werden kann.

Daher werden Möglichkeiten benötigt, welche deutlich schneller als ein Systembau realisiert werden können. 3 geprüfte Standorte sind grundsätzlich für Systembauten geeignet. Da dort aber andere wichtige städtische Projekte anstehen, können diese Standorte nur für eine deutlich kürzere Zeit als 5 Jahre für die Flüchtlingsunterbringung genutzt werden. Damit werden Systembauten aber unwirtschaftlich. Deshalb hat sich die Verwaltung dafür entschieden, an diesen drei Standorten Unterkünfte in Containerbauweise vorzuschlagen, die für einen Zeitraum von weniger als 5 Jahren genutzt werden.

Aus brandschutztechnischen Gründen können die Container nur eingeschossig aufgestellt werden. Bei einer mehrgeschossigen Bauweise sind die baulichen Anforderungen insbesondere in Bezug auf die geeigneten Rettungswege so umfangreich, dass die Kosten und der Zeitplan für die Errichtung sich deutlich erhöhen bzw. nach hinten verschieben würden.

Die Containeranlagen werden jeweils 2-reihig mit einem dazwischen liegenden Flurbereich erstellt. In Abhängigkeit von dem Grundstückszuschnitt gibt es 3 Typen, welche sich lediglich durch die Länge der Anlage entscheiden:

- Typ 1 - Typ 2
48 Container (26 Wohnen, 14 Versorgungseinheiten, 8 Flur) mit einer Gesamtlänge von rd. 49 m (78 Unterkunftsplätze),

- Typ 3
35 Container (18 Wohnen, 11 Versorgungseinheiten, 6 Flur) mit einer Gesamtlänge von rd. 36 m (54 Unterkunftsplätze).


Dabei wird das gleiche Raumprogramm wie bei den Systembauten mit den gleichen Flächenschlüsseln für Bewohnerzimmer, Gemeinschaftsräume sowie Sanitär- und Küchenräume zu Grunde gelegt.


Nach Abfrage bei potentiell in Frage kommenden Herstellern bzw. Lieferanten kann eine entsprechende Anlage innerhalb von rd. 4 Monaten bezugsfertig errichtet werden. Sobald die Standortentscheidung getroffen wurde, werden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung potentielle Anbieter mit der Erstellung der Unterkünfte in Containerbauweise beauftragt. Die Anlagen sollen Anfang 2016 in Betrieb gehen.


Georgiiweg (ehem. Tennenplatz TSG), Degerloch

Bei dem Containerstandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum. Das Vereinsheim wurde von der Landeshauptstadt erworben und zwischenzeitlich abgebrochen. Auf dem Flurstück 3312 (insgesamt 17.912 m²) können ca. 306 Unter-kunftsplätze in Containerbauweise errichtet werden.

Die Sportfläche wird gegenwärtig nicht mehr genutzt. Das Grundstück war an den Sportverein TSG verpachtet, der die Pachtfläche unter der Voraussetzung hergegeben hat, dass diese Fläche auch zukünftig zu sportlichen Zwecken genutzt wird. Im Rahmen der Erstellung eines Entwicklungskonzepts für das Sport- und Erholungsgebiet Waldau ist auf dem Flurstück eine Ballsporthalle vorgesehen (ein Hauptergebnis der Planungswerkstatt). Am 14. September 2015 fand die Preisgerichtssitzung für das Wettbewerbsverfahren für diese Sporthalle mit Bewegungslandschaft statt. Vom Zeitplan her war bislang vorgesehen, abhängig von der Finanzierung im Doppelhaushalt 2016/2017 in 2017 mit dem Neubau zu beginnen.

Aus baurechtlicher Sicht ist das Vorhaben (FNP-Darstellung: Sportfläche) für einen befristeten Zeitraum genehmigungsfähig. Die Nutzungsdauer für die Unterkunft in Containerbauweise wird mindestens 2 Jahre betragen.

Über die Finanzierung der Ballsporthalle könnte dann im Doppelhaushalt 2018/2019 entschieden werden. Der Baubeginn könnte dann um ein Jahr verzögert in 2018 erfolgen.


Rote Wand, Nord

Bei dem neuen Containerstandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum. Auf einem Teilbereich des Flurstücks 9422 (ca. 5.000 m²) können ca. 294 Unterkunftsplätze eingerichtet werden.

Die Fläche wird gegenwärtig als Parkplatz genutzt. In Bezug auf die geplante Wohnbebauung ist davon auszugehen, dass das laufende Bebauungsplanverfahren wie vorgesehen Ende 2016 zum Abschluss gebracht werden kann. Die Nutzungsdauer für die Unterkunft in Containerbauweise wird voraussichtlich ca. 1,5 Jahre betragen, so dass das Wohnungsbauvorhaben ohne maßgebliche Verzögerung im Lauf des Jahres 2017 beginnen kann.


Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben durch eine Befreiung für einen befristeten Zeitraum genehmigt werden.


Untere Hasenwedel, Sillenbuch

Bei dem neuen Containerstandort handelt es sich um eine Fläche im städtischen Eigentum. Auf dem Flurstück 2944/1 (ca. ca. 2.300 m²) können ca. 108 Unterkunftsplätze in Containerbauweise eingerichtet werden.

Gegenwärtig wird das Flurstück als Grünfläche genutzt. Die Containerbauweise wurde deshalb gewählt, weil das angrenzende Geschwister-Scholl-Gymnasium in 2 bis 3 Jahren zu einer Generalsanierung ansteht, wofür das Gelände als Baustelleneinrichtungsfläche benötigt wird. Die Nutzungsdauer für die Unterkunft in Containerbauweise wird mindestens 2 Jahre betragen.

Aus baurechtlicher Sicht kann das Vorhaben auf der Gemeinbedarfsfläche Stellplätze und Festplatz durch eine Befreiung für einen befristeten Zeitraum genehmigt werden.


Beauftragung der SWSG

Entsprechend den Erfahrungen mit der SWSG bei der Umsetzung der bisherigen Tranchen soll die SWSG wieder mit der Abwicklung der Errichtung und Projektsteuerung der Systembauten beauftragt werden. Der SWSG werden hierzu alle für die Errichtung der der Systembauten erforderlichen Aufgaben übertragen. Dazu zählen unter anderem die Baugrunduntersuchungen, Marktabfrage bei potentiellen Herstellern von Systembauten, Erstellung und Einreichung der Bauanträge, Ausschreibung und Vergabe der Planungs- und Bauleistungen, Durchführung der Baumaßnahmen bis zur Schlüsselübergabe sowie Kosten- und Terminkontrolle und administrative Begleitung.

Die Landeshauptstadt betreut das Verfahren im Rahmen einer Task Force mit Entscheidungskompetenz und stellt sicher, dass die notwendigen Informationen zeitnah bereitgestellt werden.

Die Bevollmächtigung der SWSG erfolgt zu einer Vergütung in Höhe von 2 % der Baukosten zuzüglich Nebenkosten von 4 %, somit rd. 600.000 €.

Die Containeranlagen werden über das Hochbauamt beschafft und errichtet, welches hierfür entsprechende Kapazitäten zur Verfügung gestellt hat.


Ausschreibung der Bauleistungen

Die Bauleistungen sollen aufgrund der Dringlichkeit im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung vergeben werden. Dabei sind Vergaben an Generalunternehmer zugelassen. Parallel werden die erforderlichen Planer ohne VOF-Verfahren beauftragt.

Die potentiellen Anbieter von Containern haben auch die Möglichkeit, Angebote für gebrauchte Module einzureichen, sofern diese am Markt verfügbar sind.


Finanzielle Auswirkungen

Baukosten

Für die Errichtung der unter Beschlussantrag Ziffer 1.1 aufgeführten Systembauten (insgesamt 18 Einzelgebäude) einschließlich Planungsmittel und Ausstattung entsteht ein Gesamtaufwand von rd. 33,35 Mio. €. Hierbei sind die Kosten für die Vergütung der SWSG (rd. 600.000 €) enthalten. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2016/ 2017 bereits veranschlagt.

Die Ausstattungskosten in Höhe von 2,12 Mio. € sind im Umfang von 1,73 Mio. € im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 enthalten. Die Ausstattungskosten für die UMF-Einrichtung Am Klingenbach in Höhe von 0,39 Mio. € durch Mehrerträge aus Benutzungsgebühren gedeckt werden; der Haushaltsplanentwurf wird entsprechend fortgeschrieben.

Betrieb

Der Betrieb der neuen Systembauten verursacht jährliche Kosten in Höhe von 468.000 € (Bauunterhaltung), 126.000 € (Wartung) sowie 729.000 € (Betriebskosten), somit insgesamt 1.323.000 €. Diese Aufwendungen sind im Haushaltsplanentwurf 2016/2017, Teilhaushalt 230 – Amt für Liegenschaften und Wohnen enthalten.


Beantwortung von Anträgen aus dem Gemeinderat

Nr. 268/2015, Dr. Schertlen (STd)
Städtisches Gesamtkonzept zur Unterbringung von Flüchtlingen in Stuttgart

Die Suche nach geeigneten Standorten erfolgt entsprechend den Maßgaben des Stuttgarter Wegs (dezentrale Unterbringung in nicht zu großen Einheiten) und ist ein eingespielter Prozess, bei dem die maßgeblichen Vertreter der beteiligten Fachämter mitwirken. Die wesentlichen Kriterien sind dabei die Genehmigungsfähigkeit, die zeitliche Verfügbarkeit sowie eine Mindestgröße für wenigstens 2 Systembauten. Ferner sollte ein Standort nicht zu weit von Einkaufsmöglichkeiten bzw. Haltestellen für den öffentlichen Personennahverkehr entfernt liegen und zudem möglichst keine anderen konkreten städtebaulichen Planungen blockieren.

Im Rahmen dieser Prüfung werden eine Vielzahl von Grundstücken untersucht und oftmals wieder verworfen, wenn die vorstehend erwähnten Kriterien nicht erfüllt sind. Daher können Standorte erst dann kommuniziert werden, wenn die Standortprüfung vollständig abgeschlossen ist und die Standorte durch mich freigegeben sind. Die Verwaltung ist dabei bestrebt, die Mitglieder des Gemeinderats vorrangig zu informieren, bevor die Standorte öffentlich vorgestellt werden.

Die Bezirksbeiräte werden bei jeder Standortentscheidung beteiligt und können zudem Standortvorschläge einreichen, welche in die Prüfungen mit einbezogen werden.

Parallel zu den Systembauten werden auch Bestandsgebäude wie z.B. Hotels, Pensionen, Bürogebäude oder Wohnheime geprüft und angemietet, sofern die Konditionen angemessen sind und notwendige Umbaumaßnahmen mit einem vertretbaren zeitlichen und finanziellen Aufwand durchgeführt werden können.

Weiter gehen regelmäßig eine Vielzahl an Mietangeboten für einzelne Wohnungen ein, welche ebenfalls geprüft werden und bei angemessenen Konditionen zu einer Anmietung führen.

Zwischenzeitlich wurden auch die Kirchengemeinden, die Wohnungsbaugesellschaften sowie verschiedene soziale Einrichtungen gebeten, Vorschläge einzubringen.

Ebenso wurden die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, geeignete Unterbringungsmöglichkeiten mitzuteilen oder zur Verfügung zu stellen, wofür unter anderem eine Internetseite eingerichtet sowie Flyer verteilt wurden.

Bezüglich landeseigener Flächen wird auf die nachstehende Beantwortung des Antrags 288/2015 verwiesen.


Nr. 288/2015, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Flüchtlingsunterkünfte auch auf Landesflächen?

Eine umfassende Flächenübersicht über landeseigene Grundstücke in Stuttgart liegt bei der Stadt nicht vor.

Dem Land Baden-Württemberg ist die Situation der Flüchtlingsunterbringung in Stuttgart bewusst, zumal das Land selbst erheblichen Bedarf an Kapazitäten zur Erstaufnahme hat. Das Land Baden-Württemberg hat zugesagt, die Landeshauptstadt nach Möglichkeit zu unterstützen und hat daher bereits im Rahmen der Tranche 4 eine landeseigene Fläche angeboten.


Nr. 299/2015, Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Volksfestzelte auf dem Cannstatter Wasen als vorübergehende
Flüchtlingsunterkunft?

Die Volksfestzelte können nicht für eine provisorische Unterbringung herangezogen werden, da die Zelte mangels Isolierung nicht winterfest und die Dächer für Schneelasten nicht ausgelegt sind. Der Schnee müsste über eine Zusatzheizung abgeschmolzen werden, was sehr hohe Aufwendungen erforderlich machen würde.

Zudem ist die vorhandene Infrastruktur auf dem Wasen nicht für eine Wohnnutzung ausgerichtet, da diese größtenteils nur temporär aufgestellt wird.

Die Zu- und Abwasserleitungen sind ebenso nicht winterfest eingerichtet. Die Infrastruktur müsste somit erst aufwendig installiert werden.

Hinzu kommen rein praktische Gründe wie die Notwendigkeit der Erneuerung der Böden in den Festzelten, da von diesen nach der Volksfestnutzung eine Geruchsbelästigung ausgeht, die eine Wohnnutzung unmöglich macht.

Darüber hinaus findet nach dem Volksfest der Abbau aller Geschäfte mit schwerem Gerät im Umfeld statt, so dass erhebliche Gefährdungen für die Menschen zu befürchten wären.


Ausblick

Durch die dynamisch verlaufende Entwicklung der Flüchtlingszahlen und die zum 1. November 2015 geplante Umsetzung der Beschlüsse des Flüchtlingsgipfels vom 24. September 2015 sind die im Entwurf des Haushaltsplans 2016/2017 für den Flüchtlingsbereich veranschlagten Erträge und Aufwendungen überholt. Die Verwaltung wird zu 2. Lesung der Haushaltsplanberatungen in einer Vorlage zur aktuellen Entwicklung Stellung nehmen und Vorschläge zu Anpassung der Haushaltsansätze wie auch der für den Flüchtlingsbereich notwendigen Stellenschaffungen machen.


Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen

Anlage 1: Standortübersicht Systembaustandorte

Flüchtlingsunterbringung in 2016 (Tranche 5)


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Anlage zur GRDrs 848_2015.pdfAnlage zur GRDrs 848_2015.pdf