Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 435/2021
Stuttgart,
06/24/2021


Förderung sozialraumbezogener Angebote an Ganztagsgrundschulen - Sachstandsbericht



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
13.07.2021
14.07.2021

Bericht:





Im Schuljahr 2017/2018 wurde in Kooperation von Schulverwaltungsamt und der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft sowie unter Federführung des Statistischen Amtes an 32 Stuttgarter Ganztagsgrundschulen eine umfangreiche Qualitätsanalyse durchgeführt. Im Ergebnis zeigte sich insgesamt ein gutes Niveau des Ganztages. Die Analyse wies jedoch auch auf Felder hin, bei denen noch Verbesserungsbedarf besteht. In der Folge wurden auf Basis der Qualitätsanalyse Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Qualität des Ganztages erarbeitet (GRDrs. 69/2019), Maßnahmen konzipiert und neue Vorhaben beschlossen (GRDrs. 276/2019). Eines dieser mit dem Haushalt 2020/2021 beschlossenen Vorhaben ist die Konzeption und Umsetzung einer sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagesgrundschulen.

Gemäß der Mitteilungsvorlage zur „Verbesserung der Rahmenbedingungen in Ganztagsgrundschulen“ (GRDrs 276/2019) sollen ca. 25 anhand objektiver Kriterien zu bestimmende Ganztagesgrundschulen in sozialstrukturell schwierigen Lagen eine zusätzliche Ressourcenausstattung für Ganztagesangebote erhalten (Maßnahme Nr. 6.1, S. 15f).

Mit dem vom Gemeinderat ab dem Haushaltsjahr 2020 bewilligten Budget in Höhe von insgesamt 885.000 Euro jährlich (davon 855.000 Euro für Honorare, 30.000 Euro für Sachmittel) tritt das Schulverwaltungsamt in die Umsetzung einer systematischen und nachhaltigen sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagesgrundschulen im Sinne einer Daueraufgabe ein.



Begründung

Soziale Benachteiligung drückt sich auch räumlich aus. Wenn in einem Gebiet gehäuft sozial benachteiligte Familien leben, wird dies auch am Lern- und Lebensort Schule sichtbar. Da sich das Einzugsgebiet einer Schule zumindest teilweise mit dem Stadtteil des Schulstandorts deckt, wird davon ausgegangen, dass an Schulstandorten in sozialstrukturell schwierigen Lagen der Unterstützungsbedarf für Kinder und somit auch die pädagogischen Herausforderungen deutlich größer und anspruchsvoller sind als an Schulen in besser gestellten Stadtbezirken bzw. Stadtteilen. Diesen Zusammenhang kann das Schulverwaltungsamt auch in Stuttgart durch seine langjährige und enge Begleitung der Stuttgarter Ganztagesschulen im gesamten Stadtgebiet bestätigen. Auch von Seiten der Trägerseite, die den Ganztag vor Ort umsetzen, wurden entsprechende Bedarfe gemeldet.

Dieser Problemstellung möchte die Schulverwaltung nun mit einer sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagsgrundschulen begegnen. Dabei geht es neben dem wichtigen Ziel der Bildungsgerechtigkeit auch um Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden sowie um gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe und insgesamt die Möglichkeit, vielfältige Bildungserfahrungen zu machen. Eine zusätzliche Ressourcenausstattung von Schulen in sog. „schwierigen Lagen“ bzw. „Schulen mit besonderen Belastungen“ ist ein Ansatz, der in den letzten Jahren zunehmend von Kommunen aufgegriffen wurde, um diesen Zielen ein Stück näher zu kommen und Kinder zu fördern, die in sozial benachteiligten Verhältnissen aufwachsen. Der Kontext Ganztag, wo Kinder viel Zeit verbringen und der ihnen Raum und Möglichkeiten für Bildung, Spiel, soziales Lernen und persönliche Entwicklung bieten kann, verspricht hier grundsätzlich gute Chancen. Gleichzeitig gilt es, für Kinder und Schule sowie aus Trägerperspektive passende Lösungen zu finden. Dabei ist auch darauf zu achten, Kinder nicht mit einem Überangebot zu überfordern, sondern ihnen auch Freiräume zu lassen, z.B. Zeiten für Entspannung und freies Spiel. Der Wunsch nach Zeiten für Entspannung und freies Spiel ist ein zentrales Ergebnis aus der Kinderbeteiligung in der Qualitätsanalyse Stuttgarter Ganztagsgrundschulen im Schuljahr 2017/18 und entspricht dem Konzept der Rhythmisierung im Ganztag. Auch der Wunsch, gehört zu werden und auf die Gestaltung des Ganztages Einfluss zu nehmen, wurde von den befragten Kindern in der Qualitätsanalyse Ganztagsgrundschule aus dem Schuljahr 2017/18 sehr stark geäußert.

Neben den Ausführungen in der o.g. GRDrs 276/2019 („Verbesserungen der Rahmenbedingungen in Ganztagsgrundschulen“, Nr. 6.1) und den Handlungsempfehlungen aus der Qualitätsanalyse Ganztagsgrundschulen (GRDrs 69/2019) wird das Anliegen einer sozialraumbezogenen Förderung von Kindern von folgenden Vorlagen untermauert:
Eine sozialraumbezogene Förderung im Ganztag zielt gemäß GRDrs. 276/2019 darauf ab, sozial benachteiligte Kinder im Lebensraum Schule zu stärken, indem zusätzliche Mittel für Angebote von Trägern und externen Kooperationspartnern bereitgestellt werden. Als mögliche Option, die das Schulverwaltungsamt ergänzend zu den Ausführungen in 276/2019 in Betracht zieht und mit den beteiligten Akteuren diskutieren möchte, ist die Aufstockung von vorhandenen Angeboten bzw. Stellenanteilen der Träger im Ganztag, z.B. auch mit dem Ziel, kleinere Gruppen bilden zu können. Wie die Mittel konkret im Ganztagesbereich der Schulen eingesetzt werden, soll in einem ämter- und trägerübergreifendem Prozess vorbereitet werden und im Austausch mit den geförderten Schulen konkretisiert werden (Umsetzung zum Schuljahr 2022/23). Über die ersten Schritte in diesem Prozess wird hiermit informiert.





Vorgehensweise

In den vergangenen Monaten wurden der Prozess zur Konzeption einer sozialraumbezogenen Förderung und die angedachte Arbeitsstruktur vom Schulverwaltungsamt vorbereitet sowie zentrale Umsetzungsschritte für den Konzeptionsprozess im Netzwerk definiert. Dabei flossen neben den Beobachtungen des Schulverwaltungsamtes aus der Zusammenarbeit mit den Ganztagsgrundschulen Erkenntnisse aus dem Austausch mit anderen Ämtern ein. Bei dem Prozess der sozialraumbezogenen Förderung wird von einer hohen Komplexität der Aufgabenstellung ausgegangen, die sich bei den relevanten Akteuren zeigt, aber auch beim Thema der Bestimmung der Schulen, die eine zusätzliche Ressourcenausstattung erhalten, wie weiter unten noch ausgeführt wird.

In der Vorbereitungsphase des Netzwerks wurde gleichzeitig deutlich, welche Bandbreite in Bezug auf Fachexpertise, bereits bestehende Projekte und Erfahrungen in verschiedenen Ämtern und Abteilungen der Stadtverwaltung im Themenfeld der Förderung von Bildungsgerechtigkeit und Sozialraumorientierung vorhanden sind. Außerdem wurde ein hohes Maß an Interesse, in diesem Themenfeld zusammenzuarbeiten, festgestellt.

Die Schritte, die das Schulverwaltungsamt auf dem Weg zu einer sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagsgrundschulen plant und die dafür geplante Projektstruktur, werden nachfolgend beschrieben.


1) Projektstruktur: Netzwerkgruppe und Arbeitsgruppen

Auf Basis der skizzierten Aufgabenstellung ist aus Sicht des Schulverwaltungsamtes bei der Konzeption und Umsetzung der sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagesgrundschulen ein Zusammenwirken verschiedener Akteure notwendig. Eine Übersicht der aus Sicht des Schulverwaltungsamtes im Themenfeld agierenden und betroffenen Akteure bietet die Anlage 1 („Akteure“).

Als Arbeitsstruktur für die Erarbeitung der Konzeption und perspektivisch für die Steuerung der Umsetzung wird eine ämter- und trägerübergreifende Netzwerkgruppe aufgebaut. Die zur Mitarbeit in der Netzwerkgruppe eingeladene Akteure, die auf Basis einer ersten Abwägung für die Aufgabenstellung zentraler Themenschwerpunkte und Schnittstellen erfolgte, ist in Anlage 2 („Netzwerkbildung“) abgebildet. Die Konzeption der sozialraumbezogenen Förderung im Netzwerk ist neben der Bündelung und Verknüpfung der fachlichen Expertisen, Erfahrungen und Zugänge zu Informationen wichtig, um Ressourcen bedarfsgerecht einzusetzen, Doppelförderungen zu vermeiden und einen möglichst guten Gesamtüberblick über vorhandene Strukturen, Projekte und Zielsetzungen, aber auch Lücken zu gewährleisten.

Am 14. Juni 2021 hat ein Auftakttreffen der Netzwerkgruppe stattgefunden. Zeitnah nach Gründung der Netzwerkgruppe und nach Beratung der Mitteilungsvorlage in den Gremien Schulbeirat und Verwaltungsausschuss ist der Start der Arbeit in Arbeitsgruppen vorgesehen. Die geplanten Arbeitsgruppen sind in Anlage 3 dargestellt. Je nach Aufgabenstellung starten die Arbeitsgruppen zeitlich versetzt und bauen aufeinander auf, insofern z.B. die inhaltlichen Konzeptionen erst dann erarbeitet werden können, wenn die Ergebnisse aus der Bedarfsanalyse vorliegen.

Um dem Wunsch der Träger nach einem ersten Zwischenschritt aufgrund der Corona-Erfahrungen und sozial-emotionalen Förderbedarfe der Kinder zum kommendem Schuljahr Rechnung zu tragen, wird im Vorfeld zeitnah eine Arbeitsgruppe gebildet um erste Hilfen auf den Weg zu bringen.

Die Netzwerkgruppe nimmt eine Steuerungsfunktion für den Gesamtprozess ein. Aus den Arbeitsgruppen wird regelmäßig in der Netzwerkgruppe Bericht erstattet. Die Netzwerkgruppe ihrerseits kann Impulse und Aufträge in die Arbeitsgruppen geben.
Ein weiteres Gremium, das eine Steuerungs- oder Lenkungsfunktion im Bereich der Ganztagesgrundschulen hat, in denen regelmäßig über den Prozessverlauf und Ergebnisse berichtet werden soll, ist die vom Schulverwaltungsamt koordinierte Lenkungsgruppe Ganztagesgrundschule. Die Träger werden über die Trägerrunde des Schulverwaltungsamtes informiert.

In den städtischen Strukturen sind neben Akteuren auf Stadtebene auch Akteure auf Bezirksebene wie Bezirksbeiräte und Kinderbeauftragte von Bedeutung. Diese Strukturen sollen informiert werden, wenn die Schulstandorte für die sozialraumbezogene Förderung feststehen.

Einen Überblick über den geplanten Gesamtprozess bietet Anlage 4. Über die nächsten geplanten Schritte wird im Folgenden informiert.


2) Auswahl der Schulen anhand objektiver Kriterien – „Förderindex“

Die angesprochene Komplexität des Vorhabens zeigt sich bereits bei der Auswahl der Indikatoren zur Bestimmung der Schulen, die die zusätzliche Förderung erhalten. Hier mangelt es nicht an Daten, vielmehr besteht die Aufgabe darin, die Daten auszuwählen, zu kombinieren und zu gewichten, die im Hinblick auf das geplante Vorhaben am aussagekräftigsten und qualitativ hochwertig sind sowie vollständig vorliegen. Auch bezüglich der Ebene, auf der die Auswahl der Schulen erfolgt, gilt es Vor- und Nachteile abzuwägen. Es liegen geeignete Daten auf Stadtteilebene- und Stadtbezirksebene vor; einzelne Indikatoren liegen auch schulscharf vor.
Nach einer ersten Begutachtung werden folgende Daten als mögliche Indikatoren für eine Indexbildung zur Auswahl besonders förderbedürftiger Schulstandorte erwogen: Welche Indikatoren konkret zur Auswahl der Schulen herangezogen werden und mit welcher Gewichtung, soll zeitnah im Anschluss an das Auftakttreffen zur Gründung der Netzwerkgruppe von einer ämterübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeitet werden. Diese Konzeption läuft unter dem Arbeitstitel „Förderindex“ und muss, da mit weitreichenden Folgen verbunden, fachlich-methodisch gut abgesichert sein. Um das Ergebnis des Rankings, das auf Basis objektiver Kriterien entsteht, weiter abzusichern, soll es mit dem Team im Schulverwaltungsamt, das die Schulen eng begleitet, kritisch reflektiert werden. Dabei wird eine Abstimmung mit dem Prozess „Quartiersmonitoring“, der federführend beim Statistischen Amt angesiedelt ist, angestrebt.


3) Bedarfsanalyse

Nach Auswahl der Schulen, die auf Basis des geschilderten Auswahlprozesses die zusätzliche Ressourcenausstattung erhalten, plant das Schulverwaltungsamt, mithilfe einer Bedarfsanalyse besondere Problemstellungen und spezifische Förderbedarfe dieser Schulen zu identifizieren. Ziel der Bedarfsanalyse ist es, die zur Verfügung stehenden Mittel bedarfsgerecht einzusetzen. Die Konzeption der Bedarfsanalyse erfolgt ebenfalls in einer Arbeitsgruppe, die an die Netzwerkgruppe angedockt ist.
Nach Auswertung der Ergebnisse der Bedarfsanalyse ist geplant, weitere Informationen in Gesprächen mit den Schulen und Trägern einzuholen, um ein umfassenderes Bild zu erhalten und auf dieser Grundlage Förderkonzepte zu entwickeln, die auf die Bedarfe an der jeweiligen Schule abgestimmt sind.
Auf Basis dieser Informationen werden schrittweise Förderkonzepte für die einzelnen Schulen und Themenbereiche erarbeitet. Die inhaltlichen Konzepte möchte das Schulverwaltungsamt ebenfalls unter Mitwirkung der relevanten Fachämter, in Kooperation mit den beteiligten Schulen und den Trägern im Ganztag erarbeiten.


4) Kulturelle Teilhabe – kulturelle Bildung im Ganztag

Kindern aus sozial benachteiligten Verhältnissen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen, ist ein wichtiges Ziel, das im Rahmen der Konzeption als wesentlicher Baustein einer sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagsgrundschulen betrachtet wird. Als ein erstes, wichtiges Projekt in diesem Themenfeld werden im Rahmen der Neukonzeption Kulturelle Bildung im Ganztagesgrundschule (Säule „Kultur intensiv“) mindestens drei der fünf Pilotprojekte aus sozial benachteiligten Lagen ausgewählt; drei dieser Schulen werden über das Budget der sozialraumbezogenen Förderung mit jeweils 6.000 Euro gefördert (GRDrs. 194/2021).


5) Berücksichtigung von Kinderinteressen und Pilotprojekt „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“

Der Wunsch von Grundschulkindern, sich bei der Gestaltung des Ganztages zu beteiligen, ist aus der Qualitätsanalyse Ganztagsgrundschulen bekannt. In Projekten wie Umbauten und zuletzt im Rahmen der Essensstudie „Gutes Essen in der Schule“ zum Schulessen an Ganztagsgrundschulen (GRDrs. 119/2021), die das Schulverwaltungsamt zusammen mit der Stuttgarter Bildungspartnerschaft geplant und durchgeführt hat, wurde diesem Wunsch entsprochen. An diese Projekte möchte das Schulverwaltungsamt bei der sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagsgrundschulen anknüpfen, Kinder einbeziehen und ihre Perspektiven und Belange mitdenken – angefangen bei der Ermittlung von Bedarfen bis hin zur Umsetzung von Angeboten.

Der Anspruch, die Interessen von Kindern zu berücksichtigen, ergibt sich rechtlich aus Art. 3 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention („Wohl des Kindes“). Als von Deutschland ratifizierter völkerrechtlicher Vertrag sind die Bestimmungen aus der UN-Kinderrechtskonvention rechtlich wirksam. Dies gilt unabhängig davon, ob Kinderrechte explizit im Grundgesetz verankert werden. Nachfolgend wird der einschlägige Artikel aus der UN-Kinderrechtskonvention im Wortlaut der amtlichen Übersetzung zitiert:
Hintergrund „Pilotprojekt Kinderrechte im Verwaltungshandeln“

Im Frühjahr 2021 hat das Schulverwaltungsamt ein Pilotprojekt „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ gestartet. Das Pilotprojekt ist ein Ergebnis der Schulung der Kinderbeauftragten in den Stuttgarter Ämtern und Bezirken, die von März bis Mai 2021 unter dem Titel „Kindeswohlvorrang im kommunalen Verwaltungshandeln“ von der OB-Stabsstelle Kinderbüro durchgeführt wurde. Die Schulungsreihe wurde als Umsetzungsschritt aus dem Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune (GRDrs.1510/2019) vom städtischen Kinderbüro in Kooperation mit dem Verein Kinderfreundliche Kommune e.V. und KIBU (Kommunale Innovationsberatung und Umsetzung) durchgeführt.

Das Pilotprojekt des Schulverwaltungsamtes legt einen Schwerpunkt auf amtsinterne Abläufe, die Information und Sensibilisierung der Mitarbeitenden zum Thema Kindeswohlvorrang im Verwaltungshandeln. Als konkretes praxisbezogenes Projekt, in dem das Thema ämterübergreifend und in Kooperation mit den Trägern der Ganztagesgrundschulen bearbeitet werden kann, wurde die Konzeption und Umsetzung der sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagesgrundschulen ausgewählt.

Eine wichtige Erkenntnis der o.g. Fortbildungsreihe zum Kindeswohlvorrang im kommunalen Verwaltungshandeln war, dass der Begriff des „Kindeswohls“ in der UN-Kinderrechtskonvention über den Bereich der akuten körperlichen und seelischen Gefährdung hinausgeht, wie der Begriff im behördlichen Handeln vor allem Anwendung findet. Der erweiterte Begriff von Kindeswohl wird im englischen der Originaltext der UN-Kinderrechtskonvention deutlich, der vom wohlverstandenen Interesse von Kindern spricht („best interests of the child“). Auch die Kinderrechtskonvention in ihrer Gänze zeigt, dass es um eine Vielfalt von Themen und Kontexte geht, bei denen es gilt, die Interessen der Kinder zu berücksichtigen und abzuwägen.

Dieses breite Begriffsverständnis von Kindeswohl bildet die Grundlage für die AG Kinderinteressen, die im Rahmen des Vorhabens der sozialraumbezogenen Förderung von Ganztagesgrundschulen gegründet wird. Ziel ist es, Wege und Methoden vorzuschlagen und zu erproben, die helfen, die Interessen, Wünsche und Sorgen von Kindern in Bezug auf die Gestaltung des Ganztages an ihrer Schule anzuhören und bestmöglich zu berücksichtigen.

Im beschriebenen Gremium der Netzwerkgruppe wird der AG Kinderinteressen eine „Anwaltsfunktion“ übertragen. Damit ist gemeint, dass sie Zielvorstellungen, Konzeptionen und Arbeitsergebnisse aus Kinderperspektive mitdenkt, über Ergebnisse aus den Kinderbeteiligungen informiert und entsprechende inhaltliche Impulse in die Netzwerkgruppe und andere Arbeitsgruppen geben kann.
Um den amtsinternen Prozess „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ mit dem Prozess der sozialraumbezogenen Förderung zu koppeln, erfolgt eine enge Abstimmung der AG Kinderinteressen mit der von Schulverwaltungsamt und der Kinderbeauftragten Frau Haller-Kindler eingerichteten Lenkungsgruppe und der schulverwaltungsamtsinternen Projektgruppe „Kinderrechte im Verwaltungshandeln“ (s. Anlage 4).

6) Zeithorizont

Pandemiebedingt gab es im bisherigen Konzeptionsprozess Verzögerungen. Sollte es zu keinen weiteren unerwarteten Verzögerungen kommen, sollen nach Auswertung der für den Herbst 2021 geplanten Bedarfsanalyse an den ausgewählten Schulen im Frühjahr 2022 auf die Ergebnisse abgestimmte konkrete Förderkonzepte erarbeitet werden. Die Verabschiedung der Gesamtkonzeption ist für Mitte 2022 geplant, so dass mit der Umsetzung vor Ort im Schuljahr 2022/2023 beginnen kann. Die Konzeption kann damit direkt an die für das Schuljahr 2021/2022 geplanten Corona-Sofortmaßnahmen anschließen.








Isabel Fezer Bürgermeisterin




Anlage 1: Akteure
Anlage 2: Netzwerkbildung
Anlage 3: Geplante Arbeitsgruppen
Anlage 4: Überblick über den Gesamtprozess


<Anlagen>


zum Seitenanfang
File Attachment Icon
Anlage 2 Netzwerkbildung.docx
File Attachment Icon
Anlage 1 Akteure.docx
File Attachment Icon
Anlage 3 geplante Arbeitsgruppen.docx
File Attachment Icon
Anlage 4 Gesamtübersicht.docx