Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1245/2011
Stuttgart,
11/16/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Stadt am Fluss

Beantwortung / Stellungnahme

Der Bereich Wasenufer vom Oberwasser der Schleuse Bad Cannstatt bis zum Campingplatz wurde dieser stadtbedeutsame Ort für eine Revitalisierung des Neckarufers einer Vorplanung unterzogen. Die Ergebnisse wurden am 4. Oktober 2011 dem Ausschuss für Umwelt und Technik vorgestellt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich insgesamt auf ca. 4,5 Mio €, wobei ein Teil der Kosten dem Bau des Schiffsanlegers für die Kreuzfahrtschiffe und der ohnehin erforderlichen Sanierung der Neckarufer und damit dem Wasser- und Schifffahrtsamt zuzurechnen sind.

Eine Realisierung für die im Antrag genannten Kosten von ca. 400.000 € ist nicht möglich. Dazu wären für die Realisierung sehr kleine und in der Ausführung unwirtschaftliche Abschnitte zu bilden. Aufgrund der technischen Anforderungen kann eine Abschnittsbildung nach derzeitigem Kenntnisstand nur dahingehend erfolgen, dass zwei Teilbereiche gebildet werden:

Die Verwaltung empfiehlt daher, zunächst die Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPh 3 und 4 HOAI) durchzuführen und anhand der dann vorliegenden Kostenberechnung Verhandlungen mit der Verwaltung der Bundeswasserstraße über die Aufteilung der Kosten zu führen. Darüber hinaus ist zu prüfen, inwieweit Fördermittel der Region, des Landes und des Bundes beantragt werden können. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse können dann eine Zeit- und Finanzplanung aufgestellt und für den nächsten Doppelhaushalt Gelder für den ersten Realisierungsabschnitt zwischen Berger Steg und Campingplatz eingestellt werden.

Die Kosten für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung belaufen sich auf ca. 124.000 €.

Zu den Planungskosten weiterer Projekte im Zusammenhang mit dem Landschaftspark Neckar in Stuttgart nimmt die Verwaltung in ihrer Beantwortung des Haushaltsantrags Nr. 456/2011 wie folgt Stellung:

Das Projekt Rosensteintunnel führt entlang der Neckartalstraße zwischen Wilhelmakreuzung und der Einmündung Krefelder Straße nicht zu einer Verringerung der Verkehrsmengen, welche eine Reduzierung der bestehenden Fahrbahnen zulassen würde. Die Rücknahme einer der zwei in Richtung Münster führenden Fahrbahnstreifen ab der Wilhelmsbrücke kann bereits auf der Grundlage der heutigen Verkehrssituation erfolgen und ist nicht abhängig von der Realisierung des Rosensteintunnels. Daher existieren für diesen Bereich bereits Pläne für die Einrichtung von Radverkehrsinfrastruktur entlang der Neckartalstraße, die demnächst dem Bezirksbeirat vorgestellt werden. Der entbehrliche Fahrbahnstreifen soll für den Radverkehr genutzt werden. Dabei ist an eine Markierungslösung gedacht, damit zukünftige Gestaltungsmaßnahmen durch die Radverkehrsmaßnahme nicht verhindert werden.

Die Spielräume für eine Gestaltung entlang der Neckartalstraße zwischen Wilhelmakreuzung und Krefelder Straße sind aufgrund der technischen Rahmenbedingungen (Verkehr, Anforderungen Bundeswasserstraße, Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen, Statik der „Ufermauer“, Sicherung des Abflussquerschnitts bei Hochwasserereignissen) und der Höhendifferenz zwischen Neckar und Neckartalstraße stark begrenzt. Für den Bereich zwischen Wilhelmakreuzung und dem „Tiefufer“ unterhalb der Wilhelmsbrücke ist grundsätzlich eine Lösung denkbar, welche entlang der Neckartalstraße eine Fahrspur als „Promenade“ nutzt in Kombination mit über dem Neckar vor die Ufermauer gesetzten „Terrassen“ in Holz-Stahlkonstruktion. Hier könnten auch Liegeplätze für die an anderer Stelle (Wilhelma-Ufer unterhalb der S-21-Brücke) entfallenden Anlegestellen hergestellt werden. Allerdings muss nach derzeitigem Kenntnisstand dazu eine Gründung von Stützen in geologisch komplizierten Verhältnissen erfolgen, da ein Abfangen der Lasten an der Ufermauer selbst nicht möglich ist. Es ist ohne geologische Sondierungen nicht möglich abzuschätzen, inwieweit eine Gründung erfolgen könnte, ohne Mineralwasser schützende Deckschichten zu beeinträchtigen.

Die Verwaltung empfiehlt daher, zunächst Gelder für die erforderlichen Voruntersuchungen bereit zu stellen. Die Statik der Ufermauer ist zu untersuchen sowie geologische Sondierungen durchzuführen, um die Gründungsverhältnisse am Neckarufer sowie im Neckarbett klären zu können. Die Kosten für diese Voruntersuchungen belaufen sich auf ca. 55.000 €. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse sollte dann im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen über die Auslobung eines Wettbewerbes entschieden werden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

HH-Antrag Nr. 385, Rd.Nr. II, Bündnis 90/DIE GRÜNEN
HH-Antrag Nr. 456, CDU-Gemeinderatsfraktion





Matthias Hahn
Bürgermeister




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