Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 477/2012
4. Ergänzung
Stuttgart,
07/19/2012



Konzessionsvergabeverfahren
1. Festlegung der Vergabekriterien
2. Entwürfe der Konzessionsverträge




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2012
19.07.2012



Beschlußantrag:

1. Zum Kontrollwechsel im Entwurf des Konzessionsvertrages (§ 30 für Strom; § 28 für Gas; § 34 für Fernwärme) gilt die Fassung die bisherige Fassung GRDrs 477/2012 vom 29. Juni 2012.


Begründung:


Um eine für die Landeshauptstadt günstige Regelung zu finden, wird in den Verfahrensbriefen für die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme die oben genannte Passage neu aufgenommen.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen






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