Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
477/2012
4. Ergänzung
Stuttgart,
07/19/2012
Konzessionsvergabeverfahren
1. Festlegung der Vergabekriterien
2. Entwürfe der Konzessionsverträge
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2012
19.07.2012
Beschlußantrag:
1.
Zum Kontrollwechsel im Entwurf des Konzessionsvertrages (§ 30 für Strom; § 28 für Gas; § 34 für Fernwärme) gilt die Fassung die bisherige Fassung GRDrs 477/2012 vom 29. Juni 2012.
Die Verfahrensbriefe werden ergänzt mit folgender Formulierung:
Die Stadt erwartet von Bewerbern ein über den Konzessionsvertragsentwurf hinausgehende Regelung beim Kontrollwechsel im Falle einer maßgeblichen Veränderung der Stimmrechte oder Kapitalanteile.
Die Stadt weist darauf hin, dass entsprechende Angebote der Bewerber zu einer höheren Bepunktung im Auswahlverfahren führen.
Begründung:
Um eine für die Landeshauptstadt günstige Regelung zu finden, wird in den Verfahrensbriefen für die Bereiche Strom, Gas und Fernwärme die oben genannte Passage neu aufgenommen.
Finanzielle Auswirkungen
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
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