Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart im Bundesvergleich weiterhin ein sehr günstiges Preisniveau.
Zusammenfassend wurden folgende wesentliche Aspekte in der Gebührenkalkulation berücksichtigt: · Die Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation enthält eine kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals in Höhe von 24,02 Mio. EUR. Dies entspricht dem kalkulatorischen Zinssatz der Landeshauptstadt in Höhe von 5,50%. · In der Kalkulation des Schmutzwasserentgelts wird für 2011 mit einer Schmutzwassermenge von 35,4 Mio. m³ gerechnet. · Die in der Kalkulation zugrunde liegende Kostenverteilung der Schmutz- bzw. Niederschlagswasseranteile auf die Klärwerke und auf das Kanalnetz wird in 2011 erneut gutachterlich überprüft. In einem ersten Schritt wurden bereits für die vorliegende Kalkulation die Verteilung der Kanalnetzkosten auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser überprüft und neu berechnet. Diese Kostenverteilung wurde wie folgt angepasst:
neu 43,14%
neu 56,86%
Die Kostenverteilung im Klärwerksbereich bleibt unverändert. Im Laufe des Jahres 2011 werden die Verteilerschlüssel auf Basis der Jahresabschlusszahlen 2010 endgültig überprüft und fortgeschrieben.
· Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird 2011 eine angeschlossene Fläche mit 31,4 Mio. m² angesetzt. · Im Bereich Schmutzwasserentgelt sind in 2011 Kostenunterdeckungen (aus den Gebührennachkalkulationen der Vorjahre) in Höhe von 1,30 Mio. EUR angesetzt. Dadurch erhöhen sich die Aufwendungen. · Im Bereich der Niederschlagswassergebühren werden aus der zur Verfügung stehenden Gebührenausgleichsrückstellung 2,3 Mio. EUR zugeführt. Dadurch erhöhen sich die Erlöse. · Für Substanzerhalt und zur Sicherung der geltenden Umweltvorschriften sind in 2011 Investitionen in Höhe von 39,55 Mio. EUR eingeplant. · Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten basiert auf einer Flächenstatistik für die öffentlichen Flächen (Stand Oktober 2010). Die angesetzte öffentliche Gesamtfläche beträgt 12,95 Mio. m².
Insgesamt ergibt sich in 2011 ein entgelt- bzw. gebührenfähiger Aufwand in Höhe von 78,22 Mio. EUR (Kalkulation 2010: 78,13 Mio. EUR). Dieser wird auf Basis gutachterlicher Verteilungsschlüssel den Kostenträgern Schmutzwasser und Niederschlagswasser verursachungsgerecht zugeordnet.
In 2011 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 3,82 Mio. EUR (Planergebnis 3,55 Mio. EUR) eingeplant, welches der Eigenkapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden soll.
Finanzielle Auswirkungen Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,52 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,53 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2011 kostendeckend sein. Beteiligte Stellen Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen --- Erledigte Anträge/Anfragen --- Dirk Thürnau Wolfgang Schanz Bürgermeister Erster Betriebsleiter Anlagen Anlage 1 Ausführliche BegründungAnlage 2 ErfolgsplanAnlage 3 Zusammenfassung Entgelt- bzw. GebührenkalkulationAnlage 4 Schematische Darstellung Entgelt- bzw. GebührenkalkulationAnlage 5 Änderung der EntgeltbestimmungenAnlage 6 Änderung der Satzung über die Erhebung der NiederschlagswassergebührAnlage 7 Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte 2009/2010 zum Seitenanfang