Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 866/2010
Stuttgart,
12/01/2010



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart SES
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlagswassergebühr ab 01.Januar 2011




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
14.12.2010
15.12.2010
16.12.2010



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2011 auf 1,52 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt.
2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 5 beschlossen.
3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2011 auf 0,53 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt.
4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 8. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Kostenwerte der vorliegenden Kalkulationsvorlage entsprechen dem Wirtschaftsplan 2011 (GRDrs 881/2009). Auf der Aufwandseite wird sich der Zinsaufwand sogar etwas leichter entwickeln. Zum 01. Januar 2011 ist auf Grund einer angepassten Neuberechnung der Kostenverteilung des Kanalnetzes eine Anhebung des Schmutzwasserentgelts um 7,04% auf 1,52 EUR/m³ bezogenes Frischwasser erforderlich. Durch die Neuverteilung und der aktuellen Entwicklung angeschlossener Privatflächen ist gleichzeitig eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühr um 13,11% auf 0,53 EUR/m² möglich. Insgesamt erhöht sich die jährliche Belastung für einen durchschnittlichen Stuttgarter 3-Personenhaushalt (bei 100 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 100 m²) in 2011 um 2,00 EUR.

Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart im Bundesvergleich weiterhin ein sehr günstiges Preisniveau.

Zusammenfassend wurden folgende wesentliche Aspekte in der Gebührenkalkulation berücksichtigt:

· Die Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation enthält eine kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals in Höhe von 24,02 Mio. EUR. Dies entspricht dem kalkulatorischen Zinssatz der Landeshauptstadt in Höhe von 5,50%.
· In der Kalkulation des Schmutzwasserentgelts wird für 2011 mit einer Schmutzwassermenge von 35,4 Mio. m³ gerechnet.
· Die in der Kalkulation zugrunde liegende Kostenverteilung der Schmutz- bzw. Nie­derschlagswasseranteile auf die Klärwerke und auf das Kanalnetz wird in 2011 erneut gutachterlich überprüft. In einem ersten Schritt wurden bereits für die vorliegende Kalkulation die Verteilung der Kanalnetzkosten auf die Bereiche Schmutzwasser und Niederschlagswasser überprüft und neu berechnet. Diese Kostenverteilung wurde wie folgt angepasst:
Anteil SchmutzwasserAnteil Niederschlagswasser
Bereich Klärwerke
90,97% unverändert
9,03% unverändert
Bereich Kanalnetz
bisher 39,14%

neu 43,14%

bisher 60,86%

neu 56,86%


· Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird 2011 eine angeschlossene Fläche mit 31,4 Mio. m² angesetzt.
· Im Bereich Schmutzwasserentgelt sind in 2011 Kostenunterdeckungen (aus den Gebührennachkalkulationen der Vorjahre) in Höhe von 1,30 Mio. EUR angesetzt. Dadurch erhöhen sich die Aufwendungen.
· Im Bereich der Niederschlagswassergebühren werden aus der zur Verfügung stehenden Gebührenausgleichsrückstellung 2,3 Mio. EUR zugeführt. Dadurch erhöhen sich die Erlöse.
· Für Substanzerhalt und zur Sicherung der geltenden Umweltvorschriften sind in 2011 Investitionen in Höhe von 39,55 Mio. EUR eingeplant.
· Die Berechnung der Straßenentwässerungskosten basiert auf einer Flächenstatistik für die öffentlichen Flächen (Stand Oktober 2010). Die angesetzte öffentliche Gesamtfläche beträgt 12,95 Mio. m².

Insgesamt ergibt sich in 2011 ein entgelt- bzw. gebührenfähiger Aufwand in Höhe von 78,22 Mio. EUR (Kalkulation 2010: 78,13 Mio. EUR). Dieser wird auf Basis gutachterlicher Verteilungsschlüssel den Kostenträgern Schmutzwasser und Niederschlagswasser verursachungsgerecht zugeordnet.

In 2011 ist ein Jahresergebnis in Höhe von 3,82 Mio. EUR (Planergebnis 3,55 Mio. EUR) eingeplant, welches der Eigenkapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt werden soll.




Finanzielle Auswirkungen


Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,52 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,53 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2011 kostendeckend sein.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und RSO haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung Anlage 2 Erfolgsplan Anlage 3 Zusammenfassung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation Anlage 4 Schematische Darstellung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation Anlage 5 Änderung der Entgeltbestimmungen Anlage 6 Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlagswassergebühr Anlage 7 Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte 2009/2010






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Anlage 1 AusfBegründ.docAnlage 2 Erfolgsplan Übersicht.xlsAnlage 3 Zusammenfassung Kalkulation.xlsAnlage 4 Schema Kalkulation.xlsAnlage 5 Änderung Entgeltbestimmungen Abwbes.docAnlage 6 Änderung Niederschlagswassergebührensatzung.docAnlage 7 Gebührenvergleich.xls