Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 254/2010
Neufassung
Stuttgart,
06/24/2010



Erhöhung der Gebühren in Tageseinrichtungen für Kinder ab 1. August 2010
-Beschlussfassung nach Anhörung der Gesamtelternbeiräte
-Neufassung der Satzung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
30.06.2010
01.07.2010



Beschlußantrag:

1. Von der Anhörung der Gesamtelternbeiräte zur Gebührenerhöhung wird Kenntnis genommen. Die Ergebnisse der Anhörung sind in Anlage 4 beigefügt.
2. Die Satzung über die Benutzung der städtischen Tageseinrichtungen für Kinder wird in der als Anlage 2 (Satzungstext) und als Anlage 3 (Gebührenverzeichnis) beigefügten Fassung beschlossen.
3. Mit Wirkung vom 1. August 2010 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart festgesetzt auf 0,73 € pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.
4. Mit Wirkung vom 1. August 2010 (*) werden die Gebühren für den Besuch der städtischen Tageseinrichtungen in Stuttgart bei Nachweis einer gültigen FamilienCard festgesetzt auf 0,68 € pro Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen, bezogen auf eine 1-Kind-Familie.
5. Mit Wirkung vom 1. August 2010 (*) wird die Geschwisterermäßigung für das 2. Kind unter 18 Jahren in einer Familie von bisher 35 % auf 25 % reduziert.
6. Mit Wirkung vom 1. August 2010 (*) wird das Essensgeld auf 65 € monatlich festgesetzt.
7. Mit Wirkung vom 1. August 2010 (*) wird zusätzlich ein pauschaler Kleinkindzuschlag in Höhe von monatlich 50 Euro je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhoben. Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder einer Familie unter 3 Jahren eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben.
8. Mit Wirkung vom 1. August 2010 (*) wird der zusätzliche pauschale Kleinkindzuschlag je Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bei Nachweis einer gültigen FamilienCard festgesetzt auf monatlich 30 Euro je Kind. Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder einer Familie unter 3 Jahren eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Gemeinderat hat im Rahmen der 3. Lesung zum Haushalt 2010 / 2011 am 18. Dezember 2009 einen Zielbeschluss zur Erhöhung der Besuchsgelder für Kindertageseinrichtungen zum Beginn des Kindergartenjahres 2010 / 2011 gefasst.

Neben der Erhöhung des Stundensatzes je Betreuungsstunde wurde eine Verringerung der Geschwisterermäßigung für das 2. Kind einer Familie unter 18 Jahren, sowie die Erhöhung des Essenspreises für Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und die Einführung eines Zuschlags für unter 3-Jährige beschlossen (im Einzelfall können auch in eine VÖ-Gruppe 3 bis 6 Jahre Kinder unter 3 Jahre aufgenommen werden, in diesen Fällen wird kein Zuschlag erhoben). Die Gebührenbefreiung (und Essensgeldreduzierung) für Familien mit Bonuscard besteht auch weiterhin fort. Neu ist, dass auch an die FamilienCard eine Ermäßigung der Gebühren für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder gekoppelt werden soll.

Ebenfalls neu und aufgrund der Beschlusslage alternativ, ist der beschlossene Zuschlag für Plätze für unter 3-jährige Kinder. Zur Umsetzung dieser Maßgabe ist die Verwaltung durch den Gemeinderat beauftragt, einen Beschluss über eine neue Satzung herbeizuführen und eine Anhörung der Gesamtelternbeiräte einzuleiten. Die Ergebnisse der Elternanhörung sind in der Anlage beigefügt.

Im Vergleich zu der bestehenden Gebührenstruktur sollen die Elternbeiträge wie folgt verändert werden:


1. Familien ohne Bonuscard und ohne FamilienCard:

· Der bisher gültige einheitliche Stundensatz pro Betreuungsstunde beträgt 0,63 €, pauschal für 20 Tage und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Die Gebühren sollen nun ab 1. August 2010 auf 0,73 € je Betreuungsstunde angehoben werden. Diese Erhöhung entspricht 0,10 € je Betreuungsstunde. · Die Geschwisterermäßigung für das 2. Kind unter 18 Jahren in einer Familie wird von bisher 35 % auf 25 % reduziert. · Aufgrund der enorm hohen Ausgaben für unter 3-Jährige wird erstmalig ab 1. August 2010 ein Zuschlag in Höhe von 50 € für jedes Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhoben. Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder einer Familie unter 3 Jahren eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben. · Das Essensgeld wird von 60 € monatlich auf 65 € monatlich erhöht, dies entspricht einer Erhöhung um 0,25 € je Essen.


2. Familien mit FamilienCard und ohne Bonuscard:

· Der bisher gültige einheitliche Stundensatz pro Betreuungsstunde beträgt 0,63 €, pauschal für 20 Tage und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Die Gebühren sollen nun ab 01. August 2010 auf 0,68 € je Betreuungsstunde angehoben werden. Diese Erhöhung entspricht 0,05 € je Betreuungsstunde. · Die Geschwisterermäßigung für das 2. Kind unter 18 Jahren in einer Familie wird von bisher 35 % auf 25 % reduziert. · Aufgrund der enorm hohen Ausgaben für unter 3-Jährige wird erstmalig ab 1. August 2010 ein Zuschlag in Höhe von 30 € für jedes Kind, welches das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhoben. Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder einer Familie unter 3 Jahren eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben. · Das Essensgeld wird von 60 € monatlich auf 65 € monatlich erhöht, dies entspricht einer Erhöhung um 0,25 € je Essen.


3. Familien mit Bonuscard:

· Familien, die eine gültige Bonuscard nachweisen können, sind wie bisher von den Gebühren befreit, sie zahlen weiterhin lediglich das reduzierte Essensgeld in Höhe von monatlich 20 € für jedes betreute Kind.


Finanzielle Auswirkungen


1. Erhöhung der Gebühr von 63 Cent auf 73 Cent für alle Familien ohne Bonuscard und ohne FamilienCard 2. Erhöhung der Gebühr von 63 Cent auf 68 Cent für alle Familien mit FamilienCard.
3. Verringerung der Geschwisterermäßigung für das 2. Kind für die unter Ziffer 1 und 2 fallenden Familien 4. Kleinkindzuschlag für Familien ohne Bonuscard und ohne FamilienCard 50 €

Mehreinnahmen städtischer Träger 268.800 €
Minderausgaben freie Träger 213.000 €

5. Kleinkindzuschlag für Familien mit FamilienCard 30 €. 6. Erhöhung des Essensgeldes um 25 Cent auf 3,25 €/Essen Mehreinnahmen städtischer Träger (p.a.) 1.928.400 €
Minderausgaben freie Träger (p.a.) 1.422.300 €


Auf der Grundlage dieser Gebührenerhöhung wird der Haushalt in 2010 um ca. 1.116.900 Euro und ab 2011 um jährlich 3.350.700 Euro entlastet.

Die Höhe der Wenigereinnahmen bzw. Mehrausgaben durch die Änderung bei der Veranlagung des Kleinkindzuschlags bei mehr als einem Kind in der Kleinkindbetreuung ist in den o.g. Gesamtsummen noch nicht berücksichtigt. Diese finanziellen Auswirkungen können zwar nicht exakt beziffert werden, aufgrund der vorliegenden Anhaltspunkte und der Einschätzung der Verwaltung betragen die Mindereinnahmen voraussichtlich ca. 25.000 Euro und die Mehrausgaben ca. 21.000 Euro. Diese Wenigereinnahmen und Mehrausgaben vermindern die o.g. Haushaltsentlastungen entsprechend.

Die Mehreinahmen durch die Gebührenerhöhung tragen vor allem zur anteiligen Finanzierung der Tariferhöhung im Erziehungsbereich bei und dienen nicht nur zur Konsolidierung der städtischen Finanzen.


Beteiligte Stellen

Das Finanz- und Beteiligungsreferat hat die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

151/2010 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft vom 14.05.2010
182/2010 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion vom 11.06.2010





Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Satzung
3. Gebührenverzeichnis
4. Anhörung der Gesamtelternbeiräte

Anlage 1 zur GRDrs 254/2010


Ausführliche Begründung


A Gebührenerhöhung und Einführung eines Krippenzuschlags:

Die gegenwärtig geltenden Besuchsgelder in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart wurden letztmals durch Beschluss des Gemeinderats mit Wirkung vom 1. Januar 2006 auf einen einheitlichen Stundensatz von 0,63 Euro je Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen erhöht.

Der Gemeinderat hat im Rahmen der 3. Lesung zum Haushalt 2010 / 2011 am 18. Dezember 2009 (GRDrs 1408/2009) einen Zielbeschluss zur Erhöhung der Besuchsgelder für Kindertageseinrichtungen zum Beginn des Kindergartenjahres 2010 / 2011 gefasst.

Neben der Erhöhung des Stundensatzes je Betreuungsstunde wurde eine Verringerung der Geschwisterermäßigung für das 2. Kind einer Familie unter 18 Jahren, sowie die Erhöhung des Essenspreises für Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und die Einführung eines Zuschlags für unter 3-jährige Kinder beschlossen. Die Gebührenbefreiung (und Essensgeldreduzierung) für Familien mit Bonuscard besteht auch weiterhin fort. Neu ist, dass auch an die FamilienCard eine Ermäßigung der Gebühren für den Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder gekoppelt werden soll.

Zur Umsetzung dieser Maßgabe ist die Verwaltung mit dem Beschluss des Gemeinderats beauftragt, einen Beschluss über eine neue Satzung herbeizuführen und eine Anhörung der Gesamtelternbeiräte einzuleiten. Die Ergebnisse der Elternanhörung sind in der Anlage 4 beigefügt.


Zur Umsetzung dieses Zielbeschlusses sind folgende Punkte vorgesehen:

1. Die Gebühren in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder in Stuttgart wurden letztmals zum 1. Januar 2006 auf einen einheitlichen Stundensatz von 0,63 Euro je Betreuungsstunde für alle Betreuungsformen erhöht. Diese Systematik wird auch künftig beibehalten.


2. Die bisherige Geschwisterermäßigung sieht eine Reduzierung der Benutzungsgebühr um 35 % bei einer 2-Kind-Familie vor. Diese Geschwisterermäßigung wird auf 25 % verringert. Die Form der weiteren Geschwisterermäßigungen für die 3- Kind-Familie und 4- Kind-Familie bleiben bestehen.


3. Der bisher gültige einheitliche Stundensatz pro Betreuungsstunde beträgt 0,63 Euro, pauschal für 20 Tage und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Entsprechend dem Auftrag werden die Gebühren ab 1. August 2010 angehoben auf 0,73 Euro je Betreuungsstunde und in jedem Fall auf volle Euro aufgerundet. Diese Erhöhung entspricht 0,10 Euro je Betreuungsstunde.

3.1 Für Familien, die eine gültige FamilienCard nachweisen, beträgt der Stundensatz pro Betreuungsstunde 0,68 Euro, pauschal für 20 Tage und 11 Monate im Kindergartenjahr bei einem Kind. Diese Regelung ist ab 1. August 2010 gültig.


4. Aufgrund der enorm hohen Ausgaben für Plätze für Kinder unter 3 Jahren, wird erstmals ab 1. August 2010 eine monatliche Pauschale in Höhe von 50 Euro je Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Zuschlag zur Benutzungsgebühr für den Besuch einer städtischen Kindertageseinrichtung erhoben. Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder einer Familie unter 3 Jahren eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben.

4.1 Für Familien, die eine gültige FamilienCard nachweisen, beträgt der monatliche pauschale Zuschlag 30 Euro für jedes Kind, das das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Diese Regelung ist ab 1. August 2010 gültig. Besuchen gleichzeitig zwei oder mehr Kinder einer Familie unter 3 Jahren eine Tageseinrichtung für Kinder, wird der Kleinkindzuschlag lediglich einmal erhoben.


5. Der seit 01.01.2006 gültige Pauschalbetrag für die Verpflegung in den Kindertageseinrichtungen (Essenspreis) beträgt 60 €. Entsprechend dem Zielbeschluss des Gemeinderats nach GRDrs 1408/2009 wird der Pauschalbetrag für die Verpflegung ab 1. August 2010 auf monatlich 65 € angehoben. Familien, die eine gültige Bonuscard der Stadt Stuttgart nachweisen, zahlen weiterhin den ermäßigten Essenspreis von monatlich 20 €.


6. Der städtische Elternbeirat, die kirchlichen Gesamtelternbeiräte sowie der Gesamtelternbeirat der freien Träger, die im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband organisiert sind, wurden gehört. Die Stellungnahmen sind im Einzelnen als Anlage 4 beigefügt.


7. Bei den Benutzungsgebühren in Tageseinrichtungen für Kinder sind Mehreinnahmen in Höhe von jährlich 1.477.400 Euro zu erwarten, zuzüglich 451.000 Euro für die Erhöhung des Pauschalbetrags für die Verpflegung (Essenspreis). Weiterhin hat die Erhöhung der Gebühren bei der Förderung der Freien Träger Wenigerausgaben zur Folge. Durch die Zugrundelegung der höheren Besuchsgelder werden Wenigerausgaben von rd. 1.422.300 Euro erwartet.


8. Die Mehreinahmen durch die Gebührenerhöhung tragen vor allem zur anteiligen Finanzierung der Tariferhöhung im Erziehungsbereich bei und dienen nicht nur zur Konsolidierung der städtischen Finanzen.


B Neufassung der Satzung

Die Änderungen des bisherigen Satzungstextes (Satzung vom 16. Dezember 2005, zuletzt geändert durch Satzung vom 4. Dezember 2008) sollen nachfolgend dargestellt werden.

Die inhaltlichen Änderungen, die in der Neufassung der Satzung vorgesehen sind, resultieren aus der Notwendigkeit der Anpassung an die Weiterentwicklung in den Tageseinrichtungen.

In der Satzung werden die Änderungen vorgenommen, die im beiliegenden Satzungstext bereits eingearbeitet wurden:

· § 2 (Grundsätze für die Aufnahme) Abs. 1, Satz 2: Streichung des Zusatzes im 1. Satz „wenn ihren besonderen Bedürfnissen im Rahmen der Tageseinrichtung Rechnung getragen werden kann" · § 2 (Grundsätze für die Aufnahme) Abs. 2 „Vergabe“ wird ersetzt durch „Platzvergabe“ (Zur Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs in den Kindertageseinrichtungen) · § 3 (Kündigung) im Absatz 2 entfällt der zweite Spiegelstrich „Das Kind bedarf besonderer Hilfe, die die Eltern nicht mitwirkend in die Wege leiten oder unterstützen.“ · § 3 (Kündigung) im Absatz 2 wird als neuer Spiegelstrich hinzugefügt: „Bei Schließung der Kindertageseinrichtung.“ (Eine Kündigung dieser Plätze ist bei Schließung der Einrichtung unumgänglich.) · § 5 (Elternbeteiligung) Abs. 1 Satz 1: Hier wird die Bezeichnung „In Tageseinrichtungen für drei- bis sechsjährige Kinder“ ersetzt durch die Formulierung „In Tageseinrichtungen für Kinder“. · § 5 (Elternbeteiligung) Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes „ Für Einrichtungen der übrigen Altersgruppen werden analog Elternbeiräte gebildet.“ (Eine Unterscheidung von Tageseinrichtungen für drei- bis sechsjährige Kinder zu Tageseinrichtungen, die andere Betreuungsformen anbieten, entfällt zukünftig. Satz 2 wird daher gestrichen.) · § 7 (Benutzungsgebühren) Abs. 3, nach Satz 2 wird neu eingefügt: „Innerhalb der regulären Öffnungszeit beträgt die tägliche zusammenhängende Betreuungszeit maximal 8 Stunden, wenn eine Ganztagesbetreuung ohne Früh- oder Spätdienst gebucht wird.“ (Zur Verdeutlichung der Berechnung der Stundenzahl und ab wann Früh- bzw. Spätdienst berechnet wird). · § 7 (Benutzungsgebühren), nach Abs. 2 wird folgender neuer Absatz 3 eingefügt: · § 7 (Benutzungsgebühren), nach dem bisherigen Abs. 4 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt: · § 7 (Benutzungsbühren): Änderung der Absatznummerierung der bisherigen Abs. 3 bis 8.


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Anlage 2-Satzung.doc

Anlage 3-Gebührenverzeichnis.xls

anlage 4 zu grdrs 254_2010.pdf