Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1203/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Citymaut für Online-Lieferdienste einführen

Beantwortung / Stellungnahme

Derzeit besteht keine bundeseinheitliche Rechtsgrundlage, auf deren Grundlage eine City Maut als hoheitliche Abgabe, unabhängig von deren Ausgestaltung bzw. den Adressaten, begründet werden könnte. Deshalb wurde bisher von der Stadtverwaltung weder ein entsprechendes Konzept erstellt, noch Sach- und Personalmittel ermittelt.



Vorliegende Anträge/Anfragen

991/2021 Die FrAKTION




Dr. Frank Nopper



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