Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1054/2013
Stuttgart,
10/31/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 13.11.2013



Haushalt 2014/2015 Sonderschulen und Inklusion

Beantwortung / Stellungnahme

A Ergänzende Nachmittagsangebote an Sonderschulen
Antrag Nr. 455/2013, VI, Ziff. 6 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 493/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 593/2013, Ziff. 1 der SPD-Gemeinderatsfraktion

Die Anträge beziehen sich auf und entsprechen dem Vorschlag in der haushaltswirksamen Mitteilungsvorlage GRDrs 484/2013.


B Situation und Betreuung inklusiv beschulter Schüler/innen
Antrag Nr. 593/2013, Ziff. 2 der SPD-Gemeinderatsfraktion
Antrag Nr. 814 III und 836/2013 der SÖS und LINKE-Fraktionsgemeinschaft

Zu dem in den Mitteilungsvorlagen GRDrs 484/2013 sowie GRDrs 702/2013 dargestellten Sachstand gibt es keine neuen Erkenntnisse.


C Einzugsbereiche und Schulwegpläne der Förderschulen
Antrag Nr. 593/2013, Ziff. 3 der SPD-Gemeinderatsfraktion

In Stuttgart gibt es aktuell 11 öffentliche Förderschulen. Die Schulbezirke dieser Förderschulen umfassen im Regelfall das Einzugsgebiet mehrerer Grundschulbezirke (Schulbezirksregelung basierend auf GRDrs 342/1983).

Die Erstellung von Schulwegplänen erfolgt durch das Amt für öffentliche Ordnung. Schulwegpläne wurden dort aufgrund der ministeriellen Vorgaben für alle Grundschulen erstellt und gepflegt. Für die Förderschulen geschieht dies wegen der für Fußgänger oft zu weiten Einzugsgebiete nur auf Antrag – so bisher bei 5 von insgesamt 11 Förderschulen. Deren Schülerzahl und Altersstruktur erfordert zumeist geringere Stückzahlen als bei den Grundschulen. Bei den Förderschulen, deren Fußläufigkeit deckungsgleich ist mit dem Plan einer nahe liegenden Grundschule, erschien es sinnvoll, den Grundschulplan geringfügig zu ergänzen und beide Schulen mit einem Plan zu bedienen.

Auch ist zu berücksichtigen, dass vor allem Kinder mit Anspruch auf sonderpädagogischen Bildungsanspruch zunehmend im Rahmen der Inklusion auch wohnortnahe Regelgrundschulen besuchen können. Der Schulweg ist sicher auch ein wichtiges Kriterium für die Eltern bei der Wahl des Lernortes.

Die Unfallkasse Baden-Württemberg (UKBW) hat darüber informiert, dass ein Schüler auch ohne vorliegenden Schulwegplan auf dem Weg von und zur Schule über die Unfallversicherung abgesichert ist. Der Versicherungsschutz entfällt ebenso nicht grundsätzlich bei Abweichung vom empfohlenen Schulweg.

Nach der Schülerbeförderungssatzung gelten folgende Regelungen:
Diese Regelung wurde Mitte der 80 Jahre so in der Mustersatzung vom Land übernommen und gilt so auch in den anderen Landkreisen, wo häufig die Wege zur nächstgelegenen Förderschule noch sehr viel weiter sind, als in Stuttgart.



Vorliegende Anträge/Anfragen

455/2013, VI, Ziff. 6 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion,
493/2013 der CDU-Gemeinderatsfraktion,
593/2013 Ziff. 1-3 der SPD-Gemeinderatsfraktion
836/2013 der SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft





Dr. Susanne Eisenmann



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