Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz:
0351-00
GRDrs
1032/2017
Stuttgart,
10/30/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
06.11.2017
Direktwahl der Bezirksbeiräte und Ausstattung derselben mit
angemessenem Bezirksbudget
Beantwortung / Stellungnahme
Bereits in der Vergangenheit hatte die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS Anträge gestellt.
1. In zahlreichen Stellungnahmen zu der Thematik hat die Verwaltung Auskunft zu den Auswirkungen einer Direktwahl von Bezirksbeiräten gegeben: u.a. wurden in einer Beantwortung auf einen Antrag der Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-Plus Nr. 200/2016 Praxisbeispiele zur Direktwahl von Ortschaftsräten in Baden-Württemberg sowie Bezirksbeiräten aus anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.
2. Das Thema war bereits Gegenstand der Beratungen in Sitzungen des Gemeinderats, zuletzt in der 3. Lesung am 18.12.2015 mit der GRDRs 1406/2015.
3. Auf Ebene der Bezirksämter wurden in der jüngsten Vergangenheit Anträge für die Einführung der Direktwahl der Bezirksbeiräte gestellt mit folgendem Zwischenstand:
In 11 Stadtbezirken wurde die Angelegenheit nicht behandelt. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass von den in den Gremien vertretenen Parteien/Gruppen kein Bedarf gesehen wurde. In sieben Stadtbezirken wurde der Antrag abgelehnt. In fünf Bezirken wurde mehrheitlich zugestimmt, jedoch überwiegend mit knappem Ergebnis. Aus diesen Stellungnahmen der betroffenen Gremien lässt sich schlussfolgern, dass der Wunsch nach einer Direktwahl dort mehrheitlich eindeutig nicht besteht.
4. Insgesamt hat sich an der bisher schon in der Vergangenheit dargestellten Sachlage nichts geändert: Die Einführung der Direktwahl der Bezirksbeiräte bedeutet:
- einen immensen Verwaltungsaufwand und Bürokratieaufbau
- ein deutlich komplizierteres Kommunalwahlsystem für die Bürger
- zusätzliche Verwaltungsstrukturen und dezentrale Arbeitsabläufe, die weitere Personalressourcen in derzeit unbekannter Höhe bedeuten. Im Jahr 2013 wurde der finanzielle Mehraufwand bereits auf ca. 10. Mio. € pro Jahr für den laufenden Betrieb beziffert
- Ggf. ein Auseinanderfallen der Sitzverhältnisse zwischen Gemeinderat und den Bezirksbeiräten, da es sich um separate Wahlen handelt (keine Umrechnung)
- voraussichtlich die Zunahme von Konflikten, die aufgrund der unterschiedlichen Interessenlagen der Gesamtstadt und der Bezirke resultieren
- Eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen Relation wäre nur dann gegeben, wenn der Gemeinderat bereit wäre, wesentliche Entscheidungsprozesse abzugeben. Dies ist derzeit nicht ersichtlich
Im Falle einer Entscheidung für eine Direktwahl müssten demnach substantielle Kompetenzen an direkt gewählte Bezirksbeiräte übertragen werden. Dafür bedarf es zusätzlich eines entsprechenden Verwaltungsunterbaus, dessen Einrichtung einen weiteren hohen Aufwand erfordert. Für eine Wahldurchführung würden ca. 750.000 Euro anfallen, vorausgesetzt die Direktwahl fände gleichzeitig mit den Kommunalwahlen statt.
Aus den oben genannten Gründen und ausgehend von der Tatsache, dass nur fünf Stadtbezirke mit knapper Mehrheit für eine Direktwahl votierten, spricht sich die Verwaltung klar gegen die Einführung der Direktwahl der Bezirksbeiräte aus.
Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Notwendigkeit eine Informationsveranstaltung vorzusehen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
648/2017 SÖS-LINKE-PluS
Dr. Fabian Mayer
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