Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
143
2
Verhandlung
Drucksache:
975/2023
GZ:
0504-01
Sitzungstermin:
24.04.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Schmidt
as
Betreff:
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vertretungszulage gemäß § 62a Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 12.04.2024, GRDrs 975/2023, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vertretungszulage gemäß § 62a Abs. 4 Landesbesoldungsgesetz (Vertretungszulage) wird gemäß Anlage 1 erlassen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StRin
Tiarks
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) begrüßt die Vertretungsregelung und verweist auf das Problem, dass Leitungsfunktionen und Stellvertretungen bei Beamtinnen und Beamten relativ gleich bezahlt werden. Sie möchte wissen, ob auch schon auf unteren Ebenen Leitungsfunktionen existierten, um die Stellen über diesen Weg attraktiver zu machen. Offensichtlich fehlten Personen, die die Aufgaben tatsächlich übernehmen.
EBM
Dr. Mayer
verneint dies, denn das Gesetz stelle explizit auf Behördenleitungen ab. Diese würden nun durch diese Vorlage definiert. Das Problem, das das Landesbesoldungsnovellierungsgesetz in der Erhebung des Einstiegsamtes eingebracht habe, könne auf diesem Wege leider nicht gelöst werden. Es würden aber andere Modelle und Verfahrensvorschläge diskutiert. Dies begrüßt StRin
Tiarks
.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
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