Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz:
T
GRDrs
521/2023
Stuttgart,
09/11/2023
Rückbau Parkhaus P7 Martin-Schrenk-Weg und Herstellung einer ebenerdigen Parkfläche, S-Bad Cannstatt
- Baubeschluss
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
10.10.2023
11.10.2023
Beschlußantrag:
1. Dem Rückbau des Parkhauses Martin-Schrenk-Weg alt (P7) sowie der Herstellung einer ebenerdigen Parkfläche gemäß Kostenzusammenstellung des Tiefbauamts vom 18. Juli 2023 (Anlage 1) und dem Übersichtsplan (Anlage 2) in Höhe von netto 1.800.000 EUR wird zugestimmt.
2. Die Aufwendungen werden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 im Teilergebnishaushalt 660 - Tiefbauamt, Amtsbereich 6605460 Parkierungseinrichtungen, Kontengr. 42120 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen gedeckt. Die Finanzierung erfolgt aus der vom Gemeinderat innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten Davon-Position Parkmöglichkeiten („Parkierungsrücklage“). Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 1.720.000 EUR netto werden als Vorbelastung im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 (über die Änderungsliste) berücksichtigt.
Begründung:
Das Tiefbauamt ist verwaltendes Amt für die beiden Parkhäuser P7 am Martin-Schrenk-Weg. Das erste Parkhaus (P7 alt) wurde 1969 erbaut. Als Erweiterung wurde 1979 der zweite Abschnitt (P7 neu) angebaut. Die Zahl der Stellplätze für P7 alt beträgt 835.
Beide Parkhäuser sind auf Grundlage entsprechender vertraglicher Regelungen an die Daimler-Benz AG überlassen worden und werden von den Mitarbeitern der Daimler-Benz AG genutzt. Im Veranstaltungsfall steht das Parkhaus auch den Besuchern im NeckarPark zur Verfügung.
Im Rahmen der regelmäßigen Bauwerksprüfung wurden bereits 2018 am älteren Parkhaus (P7 alt) erhebliche bauliche Schäden festgestellt.
Nach einer vertieften Bauwerksuntersuchung im Jahr 2022 wurde eine gravierende Weiterentwicklung der Schäden an Decken, Trägern und Stützen festgestellt. Die Verkehrssicherheit kann nicht gewährleistet werden. Die Tragfähigkeit einzelner Bauteile ist stark beeinträchtigt. Bis auf Weiteres musste im April 2022 das ältere Parkhaus (P7 alt) für die Nutzung gesperrt werden. Aufgrund der Schließung des Parkhauses P7 hat die in.Stuttgart derzeit ohne diese Parkplätze zur UEFA EURO 2024 geplant.
Eine gutachterliche Bewertung hat ergeben, dass eine Instandsetzung des Parkhauses (P7 alt) nicht mehr wirtschaftlich ist
.
Daher
soll das Parkhaus rückgebaut werden. Die Ausführung der Arbeiten zum vollständigen Rückbau ist von Jahresbeginn 2024 bis zum Beginn der UEFA EURO 2024 angestrebt. Während der Abbrucharbeiten kann das Parkhaus (P7 neu) weiterhin genutzt werden.
Nach dem Rückbau des Parkhauses kann die neu gewonnene Fläche zunächst als ebenerdige Parkfläche (220 Stellplätze) genutzt werden. Da ohne den Rückbau des Parkhauses diese 220 Stellplätze nicht zur Verfügung stehen würden liegen die Voraussetzungen für die Finanzierung durch Entnahme aus der Parkierungsrücklage vor (Herstellung einer öffentlichen Parkeinrichtung).
In Abstimmung mit dem Amt für Stadtplanung und Wohnen sowie der Daimler-Benz AG wird geprüft, wie die Fläche im Anschluss an den Abbruch dauerhaft genutzt werden soll. Aufgrund des bestehenden Parkdrucks im Bereich des NeckarParks bleibt dabei die Option für die Errichtung einer neuen Parkierungseinrichtung nach der UEFA EURO 2024 bestehen.
Der Bezirksbeirat wurde bereits am 27. September 2023 informiert.
Finanzielle Auswirkungen
Für die bereits im Jahr 2023 notwendigen Planungsmaßnahmen werden Mittel aus der vom Gemeinderat innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten Davon-Position Parkmöglichkeiten („Parkierungsrücklage“) in Anspruch genommen. Hierfür wird im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit erforderlichenfalls eine überplanmäßige Mittelbewilligung im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts, Amtsbereich 6605460 Parkierungseinrichtungen, Kontengr. 42120 Unterhaltung sonstiges unbewegliches Vermögen in Höhe von 80.000 EUR bewilligt.
Die Aufwendungen im Haushaltsjahr 2024 für Planung, Rückbau und provisorische Herstellung als Parkfläche in Höhe von bis zu 1.720.000 EUR netto werden über die Änderungsliste als Vorbelastung im Doppelhaushaltsplan 2024/2025 berücksichtigt.
Die erforderlichen Mittel werden aus der vom Gemeinderat innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten Davon-Position Parkmöglichkeiten („Parkierungsrücklage“) entnommen.
Beteiligte Stellen
WFB
Vorliegende Anträge/Anfragen
-
Erledigte Anträge/Anfragen
-
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Kostenzusammenstellung
Anlage 2: Übersichtsplan
Rückbau Parkhaus Martin-Schrenk-Weg alt (P7)
S- Bad Cannstatt
Kostenzusammenstellung
Planungskosten 100.000 EUR
Rückbaukosten 1.700.000 EUR
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Gesamtauszahlung (netto) 1.800.000 EUR
Aufgestellt, 66-4.22
18. Juli 2023
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