Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz:
WFB
GRDrs
1204/2013
Stuttgart,
11/07/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
11.11.2013
Parkraummanagement unterstützen - Teilrücklage Parkraum
Beantwortung / Stellungnahme
Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 sind Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der Landesbauordnung der Rücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Ebenfalls zuzuführen sind die jährlichen Überschüsse aus dem Parkraummanagement West abzüglich eines dauerhaften Betrags in Höhe von 800.000 EUR (vgl. GRDrs 257/2009).
Eine Zuführung zur Parkierungsrücklage ist haushaltsrechtlich nur über die Ergebnisverwendungsrechnung möglich, d.h. das ordentliche Ergebnis der Ergebnisrechnung müsste die Zuführung zur Rücklage in Höhe von 500.000 EUR ermöglichen. Dies könnte im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens nur als Zielbeschluss im Vorgriff auf das Ergebnis des Jahresabschlusses 2013 dargestellt werden.
Sofern der Gemeinderat für die Schaffung von öffentlichen Parkierungseinrichtungen zusätzliche Mittel (aus allgemeinen Deckungsmittel) bereitstellen möchte, wäre dies im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt, Projekt 7.666911 Parkierungseinrichtungen zu veranschlagen.
Auszug aus GRDrs 604/2013 PM-West
Entwicklung der Parkraumrücklage
Die Stellplatzrücklage ist aufgrund der Vorfinanzierung einiger Projekte auf Jahre hinaus vorbelastet, wie folgende Übersicht zeigt:
Jahr
RE 2012
Plan 2013
Plan 2014
Plan 2015 ff
TEUR
- 1.458
- 2.031
- 1.521
- 1.011
Dabei sind die Kostensteigerungen bei derzeit laufenden Projekten noch nicht berücksichtigt. Somit stehen keine Finanzierungsmittel für den Ausbau des Parkraummanagements aus der Parkraumrücklage zur Verfügung.
Vorliegende Anträge/Anfragen
436/2013 II. Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion
Michael Föll
Erster Bürgermeister
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