Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1204/2013
Stuttgart,
11/07/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013



Parkraummanagement unterstützen - Teilrücklage Parkraum

Beantwortung / Stellungnahme

Entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 sind Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der Landesbauordnung der Rücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Ebenfalls zuzuführen sind die jährlichen Überschüsse aus dem Parkraummanagement West abzüglich eines dauerhaften Betrags in Höhe von 800.000 EUR (vgl. GRDrs 257/2009).

Eine Zuführung zur Parkierungsrücklage ist haushaltsrechtlich nur über die Ergebnisverwendungsrechnung möglich, d.h. das ordentliche Ergebnis der Ergebnisrechnung müsste die Zuführung zur Rücklage in Höhe von 500.000 EUR ermöglichen. Dies könnte im Rahmen des Haushaltsplanverfahrens nur als Zielbeschluss im Vorgriff auf das Ergebnis des Jahresabschlusses 2013 dargestellt werden.

Sofern der Gemeinderat für die Schaffung von öffentlichen Parkierungseinrichtungen zusätzliche Mittel (aus allgemeinen Deckungsmittel) bereitstellen möchte, wäre dies im Teilfinanzhaushalt 660 Tiefbauamt, Projekt 7.666911 Parkierungseinrichtungen zu veranschlagen.

Auszug aus GRDrs 604/2013 PM-West
Entwicklung der Parkraumrücklage

Die Stellplatzrücklage ist aufgrund der Vorfinanzierung einiger Projekte auf Jahre hinaus vorbelastet, wie folgende Übersicht zeigt:

JahrRE 2012Plan 2013Plan 2014Plan 2015 ff
TEUR- 1.458- 2.031- 1.521- 1.011

Dabei sind die Kostensteigerungen bei derzeit laufenden Projekten noch nicht berücksichtigt. Somit stehen keine Finanzierungsmittel für den Ausbau des Parkraummanagements aus der Parkraumrücklage zur Verfügung.





Vorliegende Anträge/Anfragen

436/2013 II. Bündnis 90/Die Grünen-Gemeinderatsfraktion




Michael Föll
Erster Bürgermeister




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