Landeshauptstadt Stuttgart
Bürgermeisteramt
Gz: 7820
GRDrs 1029/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Haushalt 2022/2023 Neusta(r)dt-Programm zur Wiederbelebung unserer Stadt und Stadtteilzentren

Beantwortung / Stellungnahme

Um Leerständen in der Stuttgarter Innenstadt aktiv entgegenzuwirken, sind temporäre Zwischennutzungen eine Möglichkeit. Diese befristeten Mietverhältnisse wirken sich positiv auf ein lebendiges Stadtgeschehen aus, machen die Immobilie interessant für ein längerfristiges Mietverhältnis und helfen, Leerstände zu überbrücken.

Aus diesem Grund wurde im Jahr 2012 eine 50%-Stelle bei der Abteilung Wirtschaftsförderung für das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement für die Zielgruppe Unternehmen geschaffen. Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement der Wirtschaftsförderung fokussiert sich auf die Unterstützung von jungen Kreativunternehmen, Existenzgründern und Künstlern bei der Suche nach geeigneten Arbeits- und Ausstellungsräumen zur interimistischen Nutzung. Über Zwischennutzungen soll die Zielgruppe wie Designer, Gestalter, Architekten, Filmschaffende, Werber, Musiker usw. in die Stadt kommen bzw. in der Stadt gehalten werden. Unzählige Zwischennutzungen konnten in den vergangenen Jahren durch die Wirtschaftsförderung vermittelt werden und bereicherten das Stadtbild nachhaltig. Durch die Pandemie hat sich die Situation des Einzelhandels verschärft. Das Leerstands- und Zwischennutzungsmanagement wirkt an der Linderung der Auswirkungen aktiv mit.

Die Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023 GRDrs 641/2021 berücksichtigt unterschiedliche Maßnahmen und Konzepte zur Aktivierung von Leerständen. Für die Realisierung dieser Maßnahmen werden in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 150 000 EUR im Ergebnishaushalt berücksichtigt. Unter anderem wird die Umsetzung eines Pop-Up-Konzepts vorgeschlagen, mit dem das Ziel verfolgt wird, innovative, zeitlich befristete Ladenkonzepte u.a. aus den Bereichen Einzelhandel, Gastronomie und Kreativwirtschaft zu fördern und damit eine temporäre Bespielung von gewerblichen Leerständen zu ermöglichen. Mit der Maßnahme soll nicht nur drohenden Leerständen aktiv entgegengewirkt werden, sie soll dabei helfen, Innovationen zu schaffen und die Innenstadt und die Stadtteilzentren als Orte für nachhaltigen Konsum, Kreativität und soziales Miteinander (neu) zu definieren.

Ein „Einzelhandelsgründer:innen-Zentrum“ wird mit der Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023 GRDrs 641/2021 jedoch nicht berücksichtigt. Neben der aktiven Vermeidung von Leerständen und der Belebung unserer Innenstadt verfolgt ein solches Konzept das Ziel, junge Unternehmen in deren ersten Gründungsjahren zu begleiten und zu unterstützen.

Für eine Konzepterstellung, die als Entscheidungsbasis dienen kann, ob und in welcher Form ein Gründerkaufhaus umgesetzt werden kann, müssen jedoch zunächst die Kernfaktoren, die sich auf den Umsetzungserfolg eines Gründerkaufhauses auswirken, betrachtet werden. Dabei spielen sowohl Finanzierbarkeit, die potenzielle Zielgruppe und die Vermarktungsstrategie als auch Standortüberlegungen und Objektkriterien eine entscheidende Rolle. Für ein Projekt dieser Art eignen sich vor allem prominente Lagen in der Innenstadt oder in einem Stadtteilzentrum mit ausreichend Kund*innen-Potenzial. Darüber hinaus müssen unter anderem auch Formen der innerbetrieblichen Organisation, insbesondere im Hinblick auf die Leitung des Gründerzentrums und das erforderliche Infrastrukturangebot diskutiert werden. Ferner sollte die Begleitung der Gründer*innen in Kooperation mit bestehenden Einrichtungen und/oder hauptamtlicher Mitarbeiter*innen erfolgen. Eine vertiefende Ausarbeitung des Konzepts, bei der externe Akteure beteiligt werden sollen, wird von der städtischen Wirtschaftsförderung beabsichtigt und kann im Jahr 2022 erfolgen. Dabei muss dann auch die Finanzierung der Maßnahme erörtert werden, welche auch entstehende Kosten für die Umsetzung, die Gründerzentrumsleitung und Objektfinanzierung berücksichtigt. Eine Aussage zu personellen und finanziellen Bedarfen ist zum derzeitigen Projektstatus nicht möglich.



Vorliegende Anträge/Anfragen

760/2021 Nr. 2 SPD




Dr. Frank Nopper



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