Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
272
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VerhandlungDrucksache:
413/2020
GZ:
S/OB
Sitzungstermin: 22.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 des Bundes, Sachbeschluss und Finanzierung weiterer Maßnahmen, Anpassung von Ermächtigungen (Personal) an den fortgeschriebenen Förderbescheid (Landesförderung)

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 07.07.2020, öffentlich, Nr. 210
Verwaltungsausschuss vom 08.07.2020, öffentlich, Nr. 235
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 21.07.2020, öffentlich, Nr. 265
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 30.06.2020, GRDrs 413/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Umsetzung der Maßnahmen
2. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich, die notwendigen Einzelbeschlüsse herbeizuführen, im Übrigen die Maßnahmen umzusetzen.
3. Den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Maßnahme 1 Digitaler Zwilling im Teilhaushalt 620 - Stadtmessungsamt bzw. Teilhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt (IMP) i. H. v. 4.172.466 € wird entsprechend der Aufstellung im Abschnitt "Finanzielle Auswirkungen" zugestimmt. Im Jahr 2020 wird der Betrag von 311.800 EUR aus Mitteln der zum Jahresabschluss innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten davon-Position "Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung" finanziert. Für die Aufwendungen und Auszahlungen der Jahre 2021 bis 2024 stehen entsprechende Mehreinzahlungen zur Verfügung.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Dauer der Projektlaufzeit, voraussichtlich von Juli 2020 bis Dezember 2024, maximal jedoch für 58 Monate bzw. die Dauer des im Zuwendungsbescheid bewilligten Zeitraums, das zur Umsetzung der Maßnahmen erforderliche zusätzliche Personal außerhalb des Stellenplans einzustellen. Die Personalkosten sind aus den bereitgestellten Projektmitteln zu finanzieren. Es entstehen Personalkosten im Umfang von drei Vollzeitkräften in der Abteilung Geoinformation und Kartografie des Stadtmessungsamts sowie eine Vollzeitkraft (VZK) in der Abteilung Verwaltung, Dienststelle Informations- und Kommunikationstechnik des Tiefbauamts:
5. Bei den vom Land Baden-Württemberg geförderten Personalkosten zur Luftreinhaltung in Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen wurde der Zuwendungsbescheid wegen Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung geändert. Die dafür auf der Grundlage der GRDrs. 346/2018 beschlossenen, auf 30.09.2022 befristeten, Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans (5 Vollzeit-Beschäftigte bis EG 12 und 3 Vollzeit-Beschäftigte bis EG 13), werden aufgrund des geänderten Zuwendungsbescheids vom 23.08.2018 für die unverändert vorausgesetzte Laufzeit von mindestens 4 Jahren verlängert, voraussichtlich bis 31.12.2022. Mehrkosten entstehen der Landeshauptstadt Stuttgart dadurch keine.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
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