Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
599
1
VerhandlungDrucksache:
807/2023
GZ:
OB 0000-03
Sitzungstermin: 11.10.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Haupt th
Betreff: Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes bei der LHS - Einrichtung einer Internen Meldestelle

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 26.07.2023, öffentlich, Nr. 440
Gemeinderat vom 26.07.2023, öffentlich, Nr. 199
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 31.08.2023, GRDrs 807/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Amt für Revision wird nach § 112 Abs. 2 GemO BW die Aufgabe und die Implementierung einer Zentralen Internen Meldestelle i. S. d. rechtlichen Vorgaben, insbesondere der §§ 12 ff. des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG), übertragen. Der damit verbundenen Änderung der Revisionsordnung (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Vom zusätzlichen Personalbedarf für den Betrieb der Zentralen Internen Meldestelle (ZIM) im Umfang von derzeit 1,0 Vollzeitkraft (Stelle) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, ab sofort zusätzliches Personal im Umfang von 1,0 VZK in EG 14 TVöD bis 31.12.2023 zu beschäftigen. Über die dauerhafte Stellenschaffung ist im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 zu entscheiden.


3. Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung von maximal 41.667 EUR in 2023 im Teilergebnishaushalt THH 140 - Amt für Revision - wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im Teilergebnishaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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