Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 888/2014
Stuttgart,
11/18/2014



Auswahl von Betriebsträgern der Kindertageseinrichtungen in der Eierstraße und der Steinbeisstraße nach Trägeraufruf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich03.12.2014



Beschlußantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Süd, Eierstraße (Fertigbau) wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V., Stuttgart übertragen.

2. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Nord, Steinbeisstraße (Fertigbau) wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, der Eva Kinderbetreuung gGmbH, Stuttgart übertragen.

3. Die städtische Förderung für diese Angebote erfolgt jeweils nach den geltenden „Grundsätzen über die Förderung der Betriebsausgaben von Tageseinrichtungen für Kinder“.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Trägerauswahlverfahren wurden am 07.08.2014 im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart bekannt gemacht (Trägeraufruf).

Alle fachlich geeigneten und interessierten Träger hatten somit die Möglichkeit, Informationsunterlagen anzufordern und sich um die Trägerschaft zu bewerben.

Die Informationsunterlagen enthielten detaillierte Angaben zu den geplanten Kindertageseinrichtungen, die Angebotsvoraussetzungen und Angaben zu den Fördergrundsätzen.




Daneben wurden die Träger darauf hingewiesen, dass es sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungs- oder Vergabeverfahren handelt, der Trägeraufruf lediglich als erster Schritt zur Auswahl eines freien Trägers für eine Betriebsträgerschaft dient, rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf finanzielle Mittel seitens der Interessierten mit der Teilnahme am Verfahren nicht bestehen, eine Erstattung der Kosten, die den Teilnehmern durch die Bearbeitung entstehen ausgeschlossen ist und die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten Unterlagen sowie mündlichen Abstimmungen für beide Seiten vertraulich sind.


Die Bewerber wurden gebeten, möglichst differenzierte und aufschlussreiche Aussagen einzureichen zu den (Beweg-)Gründen für den Antrag auf Einrichtung und Betrieb einer Tageseinrichtung für Kinder, zu den Angaben zur Trägerkonzeption sowie zu den Angaben zur Einrichtungskonzeption.

Alle eingegangenen Bewerbungen wurden gesammelt. Die verwaltungsinterne Auswertung wurde durchgeführt durch Vertreter der Dienststelle Förderung freier Träger und der Jugendhilfeplanung.

Im Rahmen der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen wurden auch die finanzielle und organisatorische Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit der Bewerber geprüft.

Einrichtung Kita Eierstraße
Die Inbetriebnahme ist Ende 2014 geplant. Die Betriebsdauer ist zunächst auf 5 Jahre befristet. Aufgrund der derzeitigen Planungen ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

- 4 Gruppen 0-3 GTE mit insgesamt 40 Plätzen.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet Stuttgart-Süd abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

- Fröbel e.V. , Berlin
- Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V., Stuttgart
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. Regionalverband Stuttgart, Esslingen
- Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH, Stuttgart
- KITAVIS, Bremen

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Kolping-Bildungswerk Württemberg e.V., Stuttgart die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Süd, Eierstraße zu übertragen.

Alle fünf Interessenten erfüllen grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung.



Die Bewerbung von KITAVIs hat insgesamt betrachtet, den geringsten Punktwert bei der Nutzwertanalyse erzielt. Die eingereichten Bewerbungen der anderen vier Träger erzielten im Rahmen der Nutzwertanalyse in vielen Aspekten ähnliche Ergebnisse. Die pädagogischen Konzepte entsprechen den inhaltlich - fachlichen Anforderungen und tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag Rechnung.

Ebenso sind das Verständnis von Qualität in der Kindertagesbetreuung und die Selbstverpflichtung zu einer fortlaufenden Überprüfung derselben in der betreffenden Einrichtung bei diesen Bewerbern gut ausformuliert.

Die konkrete Umsetzung eines fachtheoretisch anerkannten Bildungskonzepts auf die Altersgruppe der 0-3Jährigen ist allerdings in der Bewerbung des Kolping-Bildungswerks besonders gut nachvollziehbar.

Überzeugend und deutlich über dem Niveau dieser drei Bewerbungen lagen beim Kolping-Bildungswerk auch das sozialräumliche Verständnis und die aktive Rolle, die der Träger im Sozialraum im Sinne einer Lobby-Arbeit für Kinder und Familien einnehmen will. Die Kindertageseinrichtung - wie sie hier beschrieben ist - hat keine introvertierte Sichtweise sondern thematisiert die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern im Verhältnis zu den Umweltbedingungen des Aufwachsens. Familienorientierung heißt in diesem Konzept konsequentes Interesse am sozialen Umfeld, in dem die Kinder aufwachsen.

Ausschlaggebend für die insgesamt besten Bewertungsergebnisse waren die Ausführen zur Sozialraumorientierung und zur Bildungsförderung der Kleinkinder beim Kolping-Bildungswerk.

Die Trägerschaft der Kita Eierstraße soll daher das Kolping-Bildungswerk übernehmen.
Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist. Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Die Elternbeiträge (incl. Essensgeld) dürfen jedoch den städt. Gebührensatz max. um 20% überschreiten.

Einrichtung Kita Steinbeisstraße
Die Inbetriebnahme ist Ende 2014 geplant. Die Betriebsdauer ist zunächst auf 5 Jahre befristet. Aufgrund der derzeitigen Planungen ist zunächst folgende Angebotsform vorzusehen:

· 8 Gruppen 0 -3 Jahren mit insgesamt 80 Plätzen.

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll den derzeitigen Bedarf im Stadtgebiet S-Nord abdecken.

Folgende Träger haben sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft beworben:

- Fröbel e.V. , Berlin
- Kindertagesstätten Himpelchen und Pimpelchen gGmbH, Stuttgart
- KITAVIS, Bremen
- eva Kinderbetreuung gGmbH, Stuttgart

Nach der Auswertung der eingesandten Konzepte schlägt die Verwaltung vor, dem Träger eva:lino - eva Kinderbetreuung gGmbH die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Nord, Steinbeisstraße zu übertragen.

Zu den Mitbewerbern Fröbel e.V., KITAVIS und Himpelchen und Pimpelchen gGmbH ist mitzuteilen, dass die Konzeptionen unterschiedlich umfassend, in sich jedoch schlüssig aufgebaut sind. Alle entsprechen den inhaltlich - fachlichen Anforderungen und tragen dem Bildungs-, Erziehungs-, Betreuungs- und Versorgungsauftrag Rechnung.

Im Rahmen der Nutzwertanalyse erreichte jedoch die eingereichte Bewerbung des Trägers eva:lino - eva Kinderbetreuung gGmbH das höchste Ergebnis. Das umfassend und differenziert argumentierende Konzept entspricht im hohen Maß den inhaltlich-fachlichen Anforderungen und beschreibt eine hervorragende Einpassung in das Gebiet Rosenstein/ Nordbahnhof mit seinen sozialen Herausforderungen und Bedarfen.

Es werden, im Unterschied zu den konkurrierenden Bewerbungen, konzeptionell sinnvolle Verbindungen zu den bestehenden sozialen Angeboten im Stadtteil formuliert. Die Mitbewerber weisen diese sozialräumliche Kompetenz und Vernetzungsqualität nicht aus.

Die Trägerschaft soll daher der Träger eva:lino - eva Kinderbetreuung gGmbH übernehmen.

Der Träger hat bei Abgabe der Bewerbung mit rechtsverbindlicher Unterschrift versichert, dass er mit den Förderbedingungen der Stadt Stuttgart einverstanden ist. Der Träger verpflichtet sich zur analogen Anwendung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Benutzung von städtischen Tageseinrichtungen für Kinder. Die Elternbeiträge (incl. Essensgeld) dürfen jedoch den städt. Gebührensatz max. um 20% überschreiten.

Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Mittel wurden im Haushalt beschlossen.


Beteiligte Stellen






Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen






zum Seitenanfang