Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
688/2020 Neufassung
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 24.02.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Fortschreibung der Public Corporate Governance für die Landeshauptstadt Stuttgart
- Zurückstellung -

Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 29.01.2021, öffentlich, Nr. 2
Verwaltungsausschuss vom 03.02.2021, öffentlich, Nr. 3
Gemeinderat vom 04.02.2021, öffentlich, Nr. 15
jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 12.02.2021, öffentlich, Nr. 28
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 19.01.2021, GRDrs 688/2020 Neufassung, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der in der Anlage 2 beigefügten Neufassung der "Public Corporate Governance für die Landeshauptstadt Stuttgart" wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Teil B der "Public Corporate Governance für die Landeshauptstadt Stuttgart" regelmäßig auf seine Zweckmäßigkeit zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben und zu ändern.

Die aus der Mitte des Gemeinderats gestellten Änderungsanträge, so einführend BM Fuhrmann, seien von der Verwaltung soweit wie möglich eingearbeitet worden. Auch dem gewünschten verlängerten Beratungsverlauf habe man Rechnung getragen.

Laut StRin Nuber-Schöllhammer (90/GRÜNE) ist das zur Beratung stehende Thema für die Stadt immens wichtig. Sie bedankt sich im Namen ihrer Fraktion insbesondere für die Aufnahme der Umsetzung der gendergerechten Sprache. Der Vorlage könne entnommen werden, dass es sich bei Public Corporate Governance (PCG) tatsächlich eher um ein Steuerungsinstrument handle. Die Intention ihrer Fraktion, das Thema Nachhaltigkeit deutlicher zur Geltung zu bringen, habe nicht die gewünschte Berücksichtigung gefunden. Gewünscht werde jedoch, dieses Thema weiterzuverfolgen. Daher sei im Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen darum gebeten worden, darüber informiert zu werden, welche Möglichkeiten es gibt, entsprechende Prozesse anzustoßen, um das Zielsystem der SDG (Sustainable Development Goals) unterzubringen. Ihre Fraktion sehe das SDG als wichtiges Steuerungsinstrument dafür an, dass Gemeinderat, Verwaltung und die Beteiligungsgesellschaft einen wichtigen Weg einschlagen. Eine größere Diskussion wünsche man sich über die Themen Nachhaltigkeit, Globale Agenda und die Zusammenarbeit mit den SDG. Der Vorlage könne zugestimmt werden.

Von StR Körner (SPD) wird vorgeschlagen, die Ziffer 5.7.1 auf der letzten Seite der zur Beratung stehenden Vorlage abzuändern. Diese Ziffer solle demnach entsprechend dem durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) im letzten Jahresbericht unterbreiteten Vorschlag folgende Formulierung aufweisen (zu streichende Worte sind unterstrichen):

Sie (die Beteiligungsverwaltung) hat die Aufgabe, Stellungnahmen insbesondere zu finanzwirtschaftlichen Fragen der Aufsichtsratsunterlagen zu erstellen. Diese sollen den Aufsichtsratsmitgliedern aus der Verwaltung und auf Wunsch auch den Aufsichtsratsmitgliedern aus dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt werden.

Mit dieser Änderung könne seine Fraktion dem Beschlussantrag zustimmen.

Diesbezüglich erklärt der Vorsitzende, ob es Sinn mache, Entsprechendes aufzunehmen, sei ausführlich intern diskutiert worden. Die Beteiligungsverwaltung sehe dies als schwierig an. Aufsichtsräte, und darüber bestehe wohl Einigkeit, würden mit allen Informationen versorgt, die sie benötigten, um Entscheidungen treffen zu können. Es gehe lediglich darum, ob geringfügig darüber hinausgehende Ausarbeitungen der Beteiligungsverwaltung im Rahmen der Sitzungsvorbereitung ebenfalls weitergegeben werden sollen. Nach Auffassung der Verwaltung müsse im Zusammenhang mit dem Prinzip der Eigenverantwortung ein Aufsichtsratsmitglied, wenn es zu der Auffassung gelange, nicht ausreichend informiert zu sein, auf die Beteiligungsverwaltung oder auf die jeweilige Beteiligungsgesellschaft zugehen und erklären, was ihm/ihr fehle. Diese Informationen würden dann auch erteilt.

StR Kotz (CDU) kann nicht nachvollziehen, weshalb Aufsichtsratsmitglieder aus dem Gemeinderat nur auf Wunsch die in Rede stehenden Unterlagen erhalten sollen. Als möglich erachtet er, dass gemeinderätliche Mitglieder zu Beginn eines neuen Jahres oder zu Beginn einer neuen Aufsichtsratsamtszeit pauschal gegenüber der Beteiligungsverwaltung eine Erklärung abgeben, dass dieser Wunsch bestehe. Als schwierig und unnötig bezeichnet er, dass gemeinderätliche Mitglieder im Vorfeld von Aufsichtsratssitzungen gegenüber der Verwaltung jeweils den Wunsch äußern müssen, alle Unterlagen überlassen zu bekommen. Sowohl die Aufsichtsratsmitglieder aus der Verwaltung als auch die aus dem Gemeinderat hätten die Aufgabe, das Beste zum Wohle des Unternehmens zu tun, und wenn es Unterlagen für Mitglieder aus der Verwaltung gebe, die diese dabei unterstützten, dieses Ziel zu erreichen, müssten diese Unterlagen doch auch den Mitgliedern aus dem Rat zur Verfügung stehen, ohne dieses vor jeder Sitzung erbitten zu müssen.

Gleichlautend äußert sich StR Urbat (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), der sich auf den Antrag Nr. 440/2020 seiner Fraktionsgemeinschaft bezieht. Zudem weist er auf die Bedeutung umfänglicher Informationen für Aufsichtsratsmitglieder bezüglich haftungsrechtlicher Fragen hin und dass seine Fraktionsgemeinschaft eine Veröffentlichung der Wirtschaftspläne der Unternehmen gerne sehen würde. Beantragt sei des Weiteren eine Überprüfung des Kodex alle zwei Jahre.

Für Herrn Vaas (StKäm) stellt das Thema "Zurverfügungstellung von Aufsichtsratsunterlagen" eine Abwägungsfrage dar. Die Notwendigkeit, dass die angesprochenen Unterlagen systematisch den gemeinderätlichen Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden, werde von der Stadtkämmerei nicht gesehen. Darüber habe man mit dem RPA intensive Diskussionen geführt, allerdings ohne Einvernehmen zu erzielen. Die gemeinderätlichen Mitglieder erhielten alle Informationen von der Geschäftsführung. Diese seien im Vorfeld, zumindest die Richtung, mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden abgestimmt. Natürlich bewerte die Finanzverwaltung Aktivitäten zuvorderst unter finanzwirtschaftlichen Gesichtspunkten, aber dennoch werde es nicht empfohlen, dass die Mitglieder aus dem Rat diese Unterlagen in vollem Umfang erhalten. Diese Mitglieder sollten unabhängig entscheiden. Die Organisation der Überlassung dieser Unterlagen würde auch ein Kapazitätsthema aufwerfen.

Zur weiteren Vorgehensweise bittet Herr Vaas darum, heute nicht über den von StR Körner vorgebrachten Änderungsvorschlag zu beschließen. Bei der noch anstehenden vertieften Beratung des RPA-Schlussberichts sei dieses Thema vorgesehen, und dazu werde die Verwaltung noch eine Stellungnahme abgeben. Bei dieser Gelegenheit könne nochmals darüber gesprochen werden. Sollten die Räte dann weiter an ihrer Position festhalten, könnte der Kodex geändert werden. Dem pflichtet BM Fuhrmann bei.

Von den Einlassungen von Herrn Vaas zeigt sich StR Kotz nicht überzeugt. Ausgehend davon, dass sich Oberbürgermeister nicht von diesen zusätzlichen Unterlagen in ihrer Meinungsfreiheit beeinflusst lassen, geht er davon aus, dass dies auch auf die gemeinderätlichen Mitglieder zutrifft. Signalisiert wird von ihm, dass er eine Verschiebung der Vorberatungsentscheidung akzeptieren kann. In Übereinstimmung mit StR Kotz spricht StRin Nuber-Schöllhammer sich dafür aus, erst in zwei Wochen eine Entscheidung herbeizuführen.

StR Körner, der sich ebenfalls eine Verschiebung um zwei Wochen vorstellen kann, schätzt wie StR Kotz das von Herrn Vaas angesprochene Kapazitätsthema durch einen größeren Verteiler beim Versand von Unterlagen als lösbar ein. Das RPA habe Folgendes schriftlich mitgeteilt: Die Aufgabe der Beteiligungsverwaltung im Rahmen der Mandatsbetreuung ist, die für die Entscheidungsfindung notwendigen Unterlagen für die Aufsichtsräte zu sichten, zusammenzufassen und zu bewerten. Damit die städtischen Vertreter in den Aufsichtsräten der Beteiligungsunternehmen ihrer Pflicht wirksam nachkommen können, ist es unseres Erachtens erforderlich, dass die städtischen Vertreter die Unterstützung und Informationen der Beteiligungsverwaltung erhalten, wie dies bisher lediglich für die zuständigen Bürgermeister geschieht. Zur freien Mandatswahrnehmung zitiere das RPA aus dem Handbuch für kommunale Aufsichtsräte u. a.: Die freie Mandatswahrnehmung beinhaltet vor allem eine Unabhängigkeit gegenüber der zu beaufsichtigenden Geschäftsführung.

Er bittet im Namen seiner Fraktion den aus seiner Sicht gut begründeten Änderungsvorschlag wohlwollend zu prüfen.

Gegenüber StR Ebel (AfD) informiert EBM Dr. Mayer, der Kodex setze den Ordnungsrahmen für die Überwachung von städtischen Unternehmen/Beteiligungsgesellschaften. Gerade weil die Stadt Stuttgart viele Beteiligungen habe, sei ein einheitlicher Ordnungsrahmen für eine verantwortungsvolle Unternehmenskontrolle notwendig.

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