Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 681/2013
Stuttgart,
07/03/2013


Personalbedarfsbemessung in den Schulsekretariaten



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beratung
öffentlich
öffentlich
16.07.2013
17.07.2013

Bericht:

Ausgangssituation

Die Zuteilungsgrundsätze für Schulsekretärinnen regeln die Zuordnung von Stellen bzw. Stellenanteilen an den einzelnen Schulen unter Berücksichtigung der Schulart und der Schulgröße. Auf Grund vielfältiger Entwicklungen im bildungspolitischen Bereich während der letzten Jahre mussten die Bemessungsgrundsätze stetig nachgebessert werden. Eine letztmalige Anpassung der Zuteilungsgrundsätze ist durch die Beschlussfassung des Gemeinderats am 15. Juli 2010 (s. GRDrs 205/2010) zum Schuljahr 2010/2011 erfolgt. Die Zuteilungsgrundsätze sind in Anlage 1 abgebildet.

Dieser Bericht zeigt den aktuellen Stellenbedarf auf sowie die Schritte bzw. Maßnahmen, die erforderlich sind, um den durch die Schulentwicklung sich ergebenden massiven Veränderungen – bezogen auf die Schulsekretariate – gerecht zu werden.

Auf der Grundlage der aktuell gültigen Zuteilungsgrundsätze sowie der Schülerzahlenentwicklung der Amtlichen Schulstatistiken der Schuljahre 2011/2012 und 2012/2013 ergibt sich folgende Bedarf:

Schule
Bemessung Soll
Überhang = +
Fehlbedarf = -
Grundschulen
Rosenschule
5/6
- 1/12
Schönbuchschule
2/3
- 1/6
Salzäckerschule
1/2
+ 1/6
Grundschulen gesamt:
Fehlbedarf 1/12 Stellen
Grund- und Werkrealschulen
Eichendorffschule
1 1/6
- 1/6
Luginslandschule
1
- 1/6
Grund- u. Hauptschulen gesamt:
Fehlbedarf 2/6 Stellen
Realschulen
Realschule Feuerbach
2/3
- 1/6
Linden-Realschule
1
- 1/6
Neckar-Realschule
2/3
- 1/6
Realschulen gesamt:
Fehlbedarf 3/6 Stellen
Gymnasien
Königin-Katharina-Stift
1 1/6
- 1/6
Gymnasien gesamt
Fehlbedarf 1/6 Stellen
Sonderschulen
Auschule
2/3
+ 1/6
Berger Schule
2/3
+ 1/6
Sonderschulen gesamt:
Überhang 2/6 Stellen
Berufliche Schulen
IT-Schule
2 1/2
- 1/2
Joh.-Friedrich-von-Cotta-Schule
2 1/2
- 1/2
Louis-Leitz-Schule
2
+ 1/2
Berufliche Schulen gesamt:
Fehlbedarf 1/2 Stellen
Gesamtsumme aller Schulen:
Fehlbedarf insgesamt: 1 3/12 Stellen
Die Verrechnung aller Fehlbedarfe und Überhänge führt somit zu einem insgesamten Fehlbedarf von 1 3/12 Stellen (= 1,25 Stellen).

Da sich immer deutlicher zeigt, dass die derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätze nicht mehr zeitgemäß sind und sich zudem massive Veränderungen in der Schulentwicklung ergeben, die sich auch auf die Schulsekretariate auswirken, ist eine grundsätzliche Neuordnung der Bemessungskriterien unumgänglich. Die Verwaltung hat deshalb zunächst auf die Schaffung der Mehrbedarfs-Stellen verzichtet. Die Fehlbedarfe werden ausgeglichen aus nicht besetzten Springkraftstellen.

Die Gesamtstellenzahl an Schulsekretärinnen im Stellenplan 2012 liegt bei 172,08. Darin enthalten sind 9,0 Springkraftstellen und 0,75 Stellen für die Meldestelle der beruflichen Schulen.

Dass die Zuteilungsgrundsätze einer Reform bedürfen, zeigt sich zum Einen an gesellschaftspolitischen Entwicklungen, ganz besonders aber auch durch diverse bildungspolitische Beschlüsse, die massive Konsequenzen nicht nur für die Schulen selber, sondern auch für die Schulsekretariate nach sich ziehen. Diese Entwicklungen in der Schullandschaft haben enorme Auswirkungen auf die Bemessung in den Schulsekretariaten. Betroffen sind die allgemein bildenden und die Sonderschulen.


Genannt werden nur die wichtigsten Änderungen, die eine grundlegende Anpassung der Bemessungskriterien erforderlich machen. Es handelt sich nicht um eine abschließende Aufzählung, da sich die schulischen Entwicklungen ständig weiter aktualisieren.

Doppelzählung „ausländischer Schüler/-innen“
In früheren Jahren hatte diese Doppelzählung noch ihre Berechtigung, da Sprachprobleme, vor allem bei Sorgeberechtigten, oftmals zu einem erhöhten Aufwand im Schulsekretariat geführt haben. Eine Doppelzählung auf Grund dieses Kriteriums ist nicht mehr zeitgemäß, da zwischenzeitlich viele Schüler/-innen aus Migrantenfamilien in der Amtlichen Schulstatistik nicht mehr formal als „ausländische Schüler/-innen“ geführt werden. Sprachprobleme mit Sorgeberechtigten gibt es nach wie vor, nur mit dem Unterschied, dass keine doppelte Zählung mehr zum Tragen kommt.

Ausbau der Grundschulen zu Ganztagesschulen / Einrichtung von Schülerhäusern
Auf der Grundlage des Zielbeschlusses des Gemeinderats vom 21. Juli 2011 (GRDrs 199/2011) können alle Grundschulen, die dies möchten, in Ganztagesgrundschulen umgewandelt werden. Die Schulen können dabei den direkten Weg über bereits bestehende Betreuungsangebote (Hort oder flexible Nachmittagsangebote) beschreiten oder den Zwischenschritt über das Schülerhaus wählen. Die Umwandlungen werden bis 2018 bzw. 2020 andauern.

Nach den derzeit gültigen Zuteilungsgrundsätzen erhalten alle Grund- und Sonderschulen einen Zuschlag von fiktiv 15 Schüler/-innen pro Gruppe angerechnet, wenn eine Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule oder eines Horts angeboten wird. Die verschiedenen Betreuungsmodelle und Zeitfenster der Betreuung machen die Anrechnung eines angemessenen Zuschlags zunehmend schwieriger. Die neueste Entwicklung, die Einrichtung von Schülerhäusern, ist bislang nicht in den Zuteilungsgrundsätzen berücksichtigt.

Wegfall der Grundschulempfehlung
Der Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung lässt ein stark verändertes Verhalten der Sorgeberechtigten bei den Schulanmeldungen erkennen. Eine Folge ist die sinkende Akzeptanz der Haupt- und Werkrealschulen, die sich bereits deutlich zeigt an den stark rückläufigen Anmeldezahlen. Es gibt einige Werkrealschulen, die auf Grund der niedrigen Anmeldezahlen für das Schuljahr 2013/2014 keine Klasse 5 mehr bilden können. Die wohl einschneidenste Änderung beruht deshalb auf den Beschlüssen des Gemeinderats vom 28. Februar 2013 (s. GRDrS 902/2012), wonach in den kommenden Schuljahren von derzeit 32 eingerichteten Werkrealschulstandorten 15 aufgehoben werden. Bei zwei Werkrealschulen ist die Schließung für ein weiteres Jahr aufgeschoben. Im Stadtbezirk Süd werden die beiden Werkrealschulen zusammengeführt. Geplant ist hier eine Gemeinschaftsschule.
Im gleichen Zuge steigen die Anmeldezahlen vor allem bei den Gymnasien. Die Übertrittsquote für die Gymnasien liegt zwischenzeitlich bei voraussichtlich 63 %. Abgesehen von räumlichen Problemen führten diese Zuwächse auch zu einem erheblichen Stellenmehrbedarf in den Schulsekretariaten.

Land und Städtetag Baden-Württemberg gehen davon aus, dass die weiterführenden Schulen sich mittel- bis langfristig auf ein Zwei-Säulen-Modell hin entwickeln. In diesem Übergangszeitraum ist mit vielen Änderungen und Schwankungen zu rechnen.

Einführung von Gemeinschaftsschulen
Diese neue Schulart ist in den Zuteilungsgrundsätzen bislang noch nicht berücksichtigt. Da im kommenden Schuljahr 2013/2014 bereits die erste Schule den Betrieb als Gemeinschaftsschule aufnehmen wird, muss hier bis zum Beschluss neuer Zuteilungsgrundsätze eine Zwischenlösung getroffen werden. Das Interesse an Gemeinschaftsschulen steigt zusehends. So liegen Interessebekundungen von drei bis vier Schulen zur Beantragung im Oktober 2013 vor sowie weitere Bekundungen von 15 Schulen, die als Gemeinschaftsschule starten wollen.

Weitere strukturelle Veränderungen aufgrund der laufenden Schulentwicklungsplanung
Die laufende Schulentwicklungsplanung führt durch die notwendigen Veränderungsprozesse zu einem umfassenden Umbau der Schullandschaft.

Um dies zu verdeutlichen, hier ein Beispiel zum möglichen Verlauf eines solchen Schulentwicklungsprozesses:

An einer heutigen Grund- und Werkrealschule läuft über vier Jahre die Werkrealschule aus.
Folge: Die Schülerzahlen sinken und damit die Bemessung im Schulsekretariat.

Gleichzeitig macht sich die verbleibende Grundschule auf den Weg zur Ganztagesschule, einem Prozess, der von der Antragstellung bis zum vollen Ausbau in Klassenstufe 4 sich über vier bis fünf Jahre hinziehen kann.
Folge: Die im Sekretariat für die Bemessung zugrundelegbaren Schülerzahlen steigen wieder an.

Entwicklung der Sonderschulen hin zu sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren / Inklusion
Ausgelöst durch die Behindertenrechtskonvention der EU, die vorgibt, dass Jedem – unabhängig seiner Behinderung – das Recht eingeräumt werden soll, wohnortnah Zugang zu einer Schule zu haben, wird es auch in den Sonderschulen zu starken Schülerbewegungen kommen. Die Sorgeberechtigten haben danach die Wahl, selbst zu entscheiden, ob sie ihr Kind inklusiv in einer Regelschule beschulen lassen wollen oder weiterhin in einer Sonderschule. Die Anzahl der Sorgeberechtigten, die ihre behinderten Kinder in Regelschulen einschulen lassen, wächst ständig.

Zwar soll die entsprechende Änderung im Schulgesetz für Baden-Württemberg erst zum Schuljahr 2014/2015 erfolgen, jedoch läuft in Stuttgart als eine von fünf Schwerpunktregionen bereits seit dem Schuljahr 2011/2012 ein Schulversuch. Es ist damit zu rechnen, dass es künftig zentrale Standorte von Förderschulen geben wird, die Anzahl der Förderschulen sich dadurch aber reduzieren.

Statistisch werden die Schüler/-innen an der Schule erfasst, für deren Schulform der sonderpädagogische Förderbedarf festgestellt wurde. Auch hier soll es eine gesetzliche Änderung geben. Klar ist, dass für Inklusionskinder sowohl bei der „abgebenden“ als auch der „aufnehmenden“ Schule ein Verwaltungsaufwand entsteht, allein schon durch Abstimmungen untereinander. Die abgebende Schule berät die Inklusionsschule und ordnet Lehrerstunden ab. Bei der Inklusionsschule laufen automatisch alle Kontakte mit den Eltern, wenn es um Fragen zum Kind, bei Krankheitsmeldungen oder sonstige Klärungen zum Schulbesuch geht.


All diese (nicht abschließend aufgeführten) Maßnahmen ziehen Verschiebungen in den Schulsekretariaten nach sich, die derzeit nicht konkret geplant werden können. Schon jetzt ist klar, dass dadurch entstehende Personalüberhänge bzw. Fehlbedarfe in den Sekretariaten nicht im gleichen Verhältnis 1:1 umgesetzt werden können.

Die genannten Entwicklungen erfordern eine Anpassung der Bemessungsgrundsätze in allen allgemein bildenden Schulen und den Sonderschulen. Während der letzten Jahre hat die Verwaltung auf neue Entwicklungen fallbezogen für die jeweilige Schulart reagiert. So konnten die Bemessungsgrundsätze in kleinen Schritten nachgebessert werden. Diese sich in der letzten Zeit ergebenden Veränderungen in der Schullandschaft sind jedoch so massiv und wirken sich übergreifend auf alle Schularten der allgemeinbildenden und der Sonderschulen aus, dass einzelne Nachbesserungen wenig Sinn machen.

Eine umfassende Neuordnung der Bemessungsgrundsätze kann nicht kurzfristig erfolgen; dies erfordert Abstimmungsprozesse mit den unterschiedlich Beteiligten.

Die Fachverwaltung schlägt deshalb vor, vollkommen neue Bemessungskriterien zu erarbeiten, die bei den Schulen ihre Akzeptanz findet. Dies kann nur innerhalb einer Arbeitsgruppe geschehen, die sich aus Personen der verschiedenen Interessengruppen zusammensetzt. Angedacht ist die Installierung einer Gruppe mit Vertretern der Schulverwaltung, des Personalrats sowie Kolleginnen aus den verschiedenen Schularten. Die von der Arbeitsgruppe ausgearbeiteten Vorschläge werden zunächst den Geschäftsführenden Schulleitungen vorgestellt und abgestimmt, bevor sie in einem nächsten Schritt als Vorschlag dem Gemeinderat vorgelegt werden. Eine regelmäßige Einbindung der Referate AK und WFB ist ebenfalls vorgesehen. Realistisch betrachtet werden solche Abstimmungsprozesse eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.

Als zeitliches Ziel für die Bildung der Arbeitsgruppe ist Ende 2013 / Anfang 2014 vorgesehen. Die im Vorfeld erarbeiteten Ergebnisse sollen bis Ende 2014 im Gemeinderat eingebracht werden, so dass spätestens zum Doppelhaushalt 2016/2017 die Umsetzungen aus dem Konzept beschlossen werden können.

Da sich die stellenmäßige Umsetzung am bestehenden Personalbestand orientiert und u. a. auch sozialverträglich erfolgen soll, wird von einer endgültigen Umsetzung von ca. fünf Jahren ausgegangen. Um die Arbeit in den Schulsekretariaten in dieser Übergangszeit nicht zu beeinträchtigen, wird die für fünf Jahre befristete Schaffung von 5,0 zusätzlichen Schulsekretärinnen-Stellen als notwendig betrachtet.


Die genannten Maßnahmen ziehen personelle Veränderungen in der Bemessung der einzelnen Einrichtungen und Verschiebungen in den Schulsekretariaten nach sich, die jedoch zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht konkretisiert werden können.

Um die Schulen bis dahin bedarfsorientiert ausstatten zu können und den Abbau der Werkrealschulen moderat durchzuführen, wird es für eine Übergangszeit von fünf Jahren erforderlich sein, einen „Stellenpool“ mit fünf Planstellen für die Schulsekretärinnen vorzuhalten. Da nicht davon ausgegangen werden kann, dass personelle Umsetzungen in den Schulsekretariaten durch sich verändernde Schülerzahlen 1:1 umgesetzt werden können, ist es erforderlich, solche „Reservestellen“ einzurichten. Hinzu kommt, dass es ohne diese Reservestellen nicht in allen Fällen möglich sein wird, Umsetzungen sozialverträglich durchzuführen. So werden Überhänge die Folge sein. Zum Stellenplanverfahren 2014 werden deshalb fünf Stellen befristet für fünf Jahre beantragt.

Auf Grund der zur Zeit sehr großen Unwägbarkeiten kann die Anzahl der fünf benötigten Stellen nicht im Detail auf einzelne Schulen verteilt werden. Es wird deshalb eine qualifizierte Schätzung wie folgt vorgenommen:

Entwicklung der Grundschulen hin zu Ganztagesschulen – hier ist von einem Personalbedarf von ca. 1,5 Stellen auszugehen.
Auswirkungen der Schülerrückgänge in der Werkrealschulen und parallel dazu Schülerzugänge in den Gymnasien – hier ist von einem Personalbedarf von 2,0 Stellen auszugehen.

Weiterentwicklung der Sonderschulen – hier ist von einem Personalbedarf von 1,5 Stellen auszugehen.

Der sowieso schon jetzt bestehende Personalfehlbedarf von 1,25 Stellen (s. Personalbedarfsbemessung auf Seite 4), der durch Schülerentwicklungen an allen Schularten entsteht, wird nicht zusätzlich berechnet, da dieser im „Gesamtpaket“ der Stellenschaffungen abgedeckt werden kann.

Gerade auch, weil die Schulen durch die sich verändernden Situationen im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen, darf der schulische Betrieb in den Schulsekretariaten auch während einer Übergangsphase nicht beeinträchtigt werden.

Davon ausgehend, dass die angedachten zeitlichen Ziele so eingehalten werden, kann auf der Grundlage der neuen Bemessungskriterien frühestens ab Mitte 2016 in einem zweiten Schritt mit den personellen Umsetzungsmaßnahmen begonnen werden. Ein Zeitraum von zwei Jahren (bis Mitte / Ende 2018) bis zur Beendigung aller umzusetzenden Maßnahmen wird als angemessen betrachtet. Deshalb ist die Schaffung eines „Pools“ unbedingt notwendig.

In diesem Zusammenhang wird auf die erste umfassende Überarbeitung der Zuteilungsgrundsätze in den 90er Jahren hingewiesen. Das Umsetzungskonzept dazu wurde dem Gemeinderat mit GRDrs 302/1995 am 06. Juli 1995 zur Beschlussfassung vorgelegt. Neben der Ausstattung der Schulsekretariate mit EDV und Telekommunikationstechnik wurde seinerzeit auch ein zeitlich befristetes Stellenkontingent beschlossen, um die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der neuen Zuteilungsgrundsätze treffen zu können. Kriterien für Personalumsetzungen waren z. B., dass die Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung von angemessenen Wegezeiten in maximal zwei Schulanlagen eingesetzt werden oder, dass nach Möglichkeit keine Mitarbeiterin, die das 55. Lebensjahr vollendet hat, gegen ihren Wunsch an eine andere Schule umgesetzt wird. Diese „Härtefallregelungen“, die in der Folge zu Stellenüberhängen führten, stellten bei den Umsetzungen ein bewährtes Instrument dar. Im Vergleich dazu gestalten sich die Veränderungen durch die aktuellen Gegebenheiten in der Schulentwicklung mit weitaus größeren Folgen für die Schulsekretariate. Die Verfügung über einen Stellenpool ist deshalb unerlässlich.

Dass die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes, die Einrichtung und Leitung einer Arbeitsgruppe, Abstimmungsgespräche mit diversen Beteiligten sowie die anschließende praktische Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ebenso personelle Ressourcen in der Kernverwaltung bindet, ist unbestritten. Notwendig wäre, zumindest für ebenfalls die nächsten fünf Jahre, eine personelle Unterstützung. Hinzu kommt, dass der Arbeitsbereich Personal / Organisation bereits jetzt überlastet ist und deshalb im Rahmen des Stellenplanverfahrens ein Stellenschaffungsantrag gestellt wurde.


Priorisierung Mitteilungsvorlagen

Das Schulverwaltungsamt hat insgesamt 8 Mitteilungsvorlagen für die Haushaltsplanberatungen gefertigt. Innerhalb dieser Mitteilungsvorlagen hat diese Vorlage die 5. Priorität.


Finanzielle Auswirkungen

Die Stellen von Schulsekretärinnen sind nach Entgeltgruppe 5 bzw. Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet. Bei der Ermittlung der Kosten wurde deshalb mit dem Durchschnittswert der beiden Entgeltgruppen kalkuliert. Bei der Veranschlagung der Personalkosten wird von rd. 53.200 Euro pro Stelle und Jahr ausgegangen.

Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
5 zusätzliche Stellen für Schulsekretariate, um Bedarfe auffangen zu können bis zur Neuordnung der Bemessungsgrundsätze
5,0
Alternativ: 1,25 Stellen für Schulsekretariate auf Grund derzeit gültiger Zuteilungsgrundsätze
1,25
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
- bei 5,0 Stellen
- bei 1,25 Stellen
266.000
66.500
266.000
66.500
266.000
66.500
266.000
66.500
266.000
66.500
66.500
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
266.000
66.500
266.000
66.500
266.000
66.500
266.000
66.500
266.000
66.500
66.500
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.





Dr. Susanne Eisenmann


Anlagen:

derzeit gültige Zuteilungsgrundsätze

Zuteilungsgrundsätze Schulsekretariate (seit Schuljahr 2010/2011)

SchulartSchüler/-innenZuteilung
Zuschläge
Grundschulenbis 349
ab 350
ab 550
ab 800
1/2
2/3
5/6
1
· Ausländische Schüler/-innen (Doppelzählung)
· Formelle Ganztagesschulen (Doppelzählung aller Schüler/-innen)
· Grundschulen mit Verlässlicher Grundschule (+ 15 Kinder je Gruppe)
· Hort an Schule (+ 15 Kinder pro Gruppe)
Grund- und Hauptschulenbis 349
ab 350
ab 550
ab 800
ab 1100
1/2
2/3
5/6
1
1 1/6
· Ausländische Schüler/-innen (Doppelzählung)
· Formelle Ganztagesschulen (Doppelzählung aller Schüler/-innen)
· Grundschulen mit Verlässlicher Grundschule (+ 15 Kinder je Gruppe)
· Hort an Schule (+ 15 Kinder pro Gruppe)
Realschulenbis 349
ab 350
ab 500
ab 650
1/2
2/3
5/6
1
Schulen mit Ganztagesangebot erhalten eine Doppelzählung der Schüler/-innen mit 25 %, sofern folgende Kriterien erfüllt werden:
· Betreuung an drei Tagen in der Woche mit sieben Zeitstunden
· Angebot eines Mittagessens
· Organisation der Aufsicht und Verantwortung durch die Schulleitung
· Ausweisung eines pädagogischen Konzepts.
Gymnasienbis 349
ab 350
ab 500
ab 650
ab 800
ab 950
ab 1100
3/4
5/6
1
1 1/6
1 1/3
1 1/2
1 2/3
Sonderschulen
· Förderschulen






· Sonstige Sonderschulen mit Ganztagesbetrieb



· Sonstige Sonderschulen ohne Ganztagesbetrieb


· Schule für Kranke
bis 119
ab 120
ab 180
ab 240


bis 99
ab 100
ab 150
ab 200
ab 250

bis 49
ab 50
ab 100

bis 60
ab 61
1/2
2/3
5/6
1


2/3
5/6
1
1 1/6
1 1/2

1/3
1/2
2/3

1/2
3/4
· Die Zahl der Kinder in den Sonderschulkindergärten wird bei der Schülerzahl der entsprechenden Sonderschule mit eingerechnet.
· Schulen mit Ganztagesangebot (Doppelzählung aller Schüler/-innen)

· Schulen mit Frühberatungsstellen (+ pauschal 20 Kinder)
Berufliche Schulen

gewerbliche, hauswirtschaftliche und landwirtschaftliche Richtung





kaufmännische Richtung
bis 499
ab 500
ab 1000
ab 1500
ab 2000
ab 2500


bis 749
ab 750
ab 1250
ab 1750
ab 2250
ab 2750
ab 3250
1
1 1/2
2
2 1/2
3
3 1/2


1
1 1/2
2
2 1/2
3
3 1/2
4
Einer Doppelzählung unterliegen in den beruflichen Schulen die ausländischen Schüler/-innen in Sonderklassen sowie Schüler/-innen in beruflichen Gymnasien und in Berufsoberschulen

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