Weitere Vorgehensweise Nachdem der Oberbürgermeister den Ausschuss darüber informiert, Herr Prof. Kirchberg könne die erste Sitzung des Gemeinderates nach der Pfingstpause am 18.06.2015 nicht wahrnehmen, schlägt er für die abschließende Behandlung der GRDrs 318/2015 folgende Termine (KW 27) vor: - Vorberatung Verwaltungsausschuss am 01.07.2015 - Beschlussfassung Gemeinderat am 02.07.2015. Zu seinem weiteren Vorschlag, an diesen Terminen zudem das vierte Bürgerbegeh- ren mit dem Thema „Kapazität des Tiefbahnhofs“ zu behandeln, erklärt Herr Prof. Kirchberg, er stehe für die Ausarbeitung des Gutachtens für dieses Bürgerbegehren erst ab dem 15.06.2015 (KW 25) zur Verfügung. Da er aber bereits Vorarbeiten geleistet habe, könne seine gutachterliche Äußerung im Verlauf dieser Woche (KW 25) vorgelegt werden. Danach stellt OB Kuhn fest, dass sich aus dem Verwaltungsausschuss keine Ein- wendungen dazu ergeben, dass der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 01.07.2015 und der Gemeinderat in seiner Sitzung am 02.07.2015 über die Zuläs- sigkeit des im Betreff genannten Bürgerbegehrens und über die Zulässigkeit des vierten Bürgerbegehrens entscheiden. zum Seitenanfang