Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO
GRDrs 1190/2013
Stuttgart,
11/07/2013



Haushalt 2014/2015

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2013




HH 2014/2015 - Finanzplanung bis 2018
Ein Zeichen der Anerkennung für die Freiwillige Feuerwehr setzen!


Beantwortung / Stellungnahme


Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart ist seit Inkrafttreten der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES) zum 01. Januar 2002 unverändert. Die Verwaltung beabsichtigt daher wie beantragt, im Rahmen einer Satzungsänderung, neben der FF-Entschädigung bei Einsätzen und für die Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung auch die zusätzliche Aufwandsentschädigung nach § 3 Abs. 2 der FwES für die Übungsleiter/Funktionsträger der FF-Abteilungen anzupassen.

Der finanzielle Mehrbedarf für die Einsatzentschädigungen und Entschädigung für Brandschutzerziehung/Brandschutzaufklärung ist im Haushalt 2014/2015 gedeckt.

Für die bisherige Aufwandsentschädigungen der Funktionsträger (z.B. Kommandant, Stellvertreter, Gerätewart, Atemschutzwart, Jugendwart etc.) bei den 24 Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Stuttgart (zzgl. Musikzug) stehen 50.000 €/Jahr im Haushalt bei der Branddirektion zur Verfügung.
Eine Anpassung dieser Entschädigungsleistungen um jeweils 1.000 €/Abteilung würde für die 24 Abteilungen sowie für den Musikzug einen Mehrbedarf von 25.000 € erfordern. Dafür stehen im betreffenden Budget der Branddirektion keine Haushaltsmittel zur Verfügung.


Feuerwehrsatzung/Dienstordnung

Die Notwendigkeit einer Neufassung der Feuerwehrsatzung (FwS) wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesehen. Bei differenzierten Regelungen gelten die Bestimmungen des Feuerwehrgesetzes von Baden-Württemberg als höherwertiges Recht.

Die Dienstordnung FF konnte aus personellen Gründen nicht überarbeitet werden. Erst wenn die Stelle nach langer Vakanz wiederbesetzt ist, kann daran weitergearbeitet werden.






Dr. Martin Schairer
Bürgermeister



Vorliegende Anträge/Anfragen

Nr. 537/2013 - CDU-Gemeinderatsfraktion
Nr. 162/2013 Nr. 2 - Freie Wähler-Gemeinderatsfraktion
Nr. 620/2013 Nr. 1 - SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 238/2013 Nr. 5 - SPD-Gemeinderatsfraktion
Nr. 255/2013 Nr. 5 - CDU-Gemeinderatsfraktion










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