1. Der Verein trägt den Namen „Deutsch-Europäisches Forum für Urbane Sicherheit e.V.“, kurz: DEFUS. 2. Das „Deutsch-Europäische Forum für Urbane Sicherheit e.V.“ ist ein rechtsfähiger Verein. Der zuerst gewählte Vorstand wird beauftragt den Verein als eingetragenen rechtsfähigen Verein „Deutsch-Europäische Forum für Urbane Sicherheit e.V.“ registrieren zu lassen. 3. Der Verein ist unabhängig und parteipolitisch neutral. Der Verein arbeitet im Sinne des deutschen Grundgesetzes und der Länderverfassungen sowie nach den Prinzipien der Grundrechtscharta der Europäischen Union. 4. Der Verein ist selbstlos tätig. Es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Der Sitz des Vereins ist Hannover.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Mitwirkung an der Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, insbesondere auf den Gebieten der
Der Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
§ 3 Verbindung zum Europäischen Verein für Urbane Sicherheit (EFUS)
Das Deutsch-Europäische Forum für Urbane Sicherheit – DEFUS – fungiert zugleich als Nationales Forum für die Bundesrepublik Deutschland im Sinn der Satzung des Europäischen Forums für Urbane Sicherheit (EFUS), Art. XI, in ihrer aktuellen Fassung, die Gegenstand dieser Satzung wird. [1]
§ 4 Mitglieder 1. Als Mitglieder des Vereins können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung kommunale Gebietskörperschaften und andere Organisationen aufgenommen werden, die die Zielsetzung des Vereins verfolgen, seiner Satzung zustimmen und ihrerseits Mitglied bei EFUS sind. 2. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. 3. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder durch Ausschluss. 4. Ein Austritt ist jederzeit möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung an den Vorstand. 5. Der Ausschluss kann in begründeten Fällen auf Vorschlag des Vorstandes mit Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung erfolgen.
§ 5 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind
§ 6 Vorstand
§ 7 Mitgliederversammlung
§ 8 Geschäftsführer
§ 9 Kassenprüfer
§ 10 Beiträge und Zuwendungen
§ 11 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem jeweiligen Kalenderjahr.
§ 12 Geschäftsstelle
Der Verein unterhält eine ständige Geschäftsstelle in Hannover, die organisatorisch eng mit den Geschäftsstellen des Landespräventionsrats Niedersachsen (LPR) und des Deutschen Präventionstages (DPT) verbunden ist.
§ 13 Auflösung
§ 14 Schlussbestimmungen
Diese Satzung tritt nach ordnungsgemäßer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung mit Wirkung vom 10. Mai 2010 in Kraft.
Diese Satzung tritt nach ordnungsgemäßer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung mit Wirkung vom … in Kraft.
Berlin, 10.05.2010
Stadt Augsburg, vertreten durch:
Stadt Düsseldorf, vertreten durch:
Stadt Heidelberg, vertreten durch:
Stadt Leer, vertreten durch:
Stadt Mannheim, vertreten durch:
Stadt München, vertreten durch:
Stadt Oldenburg, vertreten durch:
Stadt Stuttgart, vertreten durch:
Deutscher Präventionstag gGmbH, vertreten durch:
Landespräventionsrat Niedersachsen, vertreten durch:
[1] und [2]: Artikel XI – Landesforen – lautet: 1. Auf Antrag der Mehrheit der kommunalen- und Gebietskörperschaften eines Landes, die Mitglieder des Forums sind, kann ein Landesforum gegründet werden. 2. Bei Gründung des Landesforums hat die kommunale bzw. Gebietskörperschaft eine doppelte Mitgliedschaft, es sei denn, sie verzichtet auf die Mitgliedschaft im Landesforum. Das Forum tritt die Hälfte der Beiträge an das Landesforum ab. 3. Die Landesforen organisieren sich nach Beilieben, unter Einhaltung der Satzung und der Leitlinien des Forums. Sie sind im Hinblick auf die Beziehungen zu den Landesbehörden Partner des Forums und sind an allen Initiativen des Forums in ihrem Land beteiligt. 4. Zwischen dem Forum und den Landesforen wird eine Vereinbarung im Hinblick auf alle Aspekte getroffen, die die Information, die gegenseitige Integration in das gesellschaftliche Leben und die Harmonisierung der grafischen Gestaltung fördern. zum Seitenanfang