Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: RSO 1206-03
GRDrs 752/2013
Stuttgart,
10/02/2013


Tempo 30 vor Schulen zügig umsetzen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2014/2015


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
15.10.2013
16.10.2013

Bericht:

Gemeinderatsantrag Nr. 249/2013 SPD-Gemeinderatsfraktion

Tempo 30 vor Schulen zügig umsetzen!


Im Zuge der Beantwortung der Gemeinderatsanfrage 249/2013 hat die Verwaltung eine Liste mit 32 Schulen an Vorbehaltsstraßen erstellt, bei denen eine nähere Überprüfung, ob Sicherheitsdefizite vorliegen oder die Verkehrssicherheit zu verbessern ist, sinnvoll erscheint.

Sofern eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h angeordnet werden kann, geht die Verwaltung davon aus, dass hierzu im Durchschnitt mindestens zwei und bis zu vier Schilder pro Schule aufzustellen sind. Um die Anzahl der Schilderstandorte zu reduzieren, bevorzugt die Verwaltung pro Schildstandort eine Trägerplatte, auf der die Verkehrszeichen „Vorsicht Kinder“, „30 km/h“ aufgebracht wird. Dies entspricht einer aktuellen Empfehlung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vom 24.06.2013.


Erforderliche Investitionen für die Beschilderung

Pro Verkehrszeichenstandort, Trägerplatte inklusive Fundament, ist nach Auskunft der AWS und dem Tiefbauamt mit Kosten von durchschnittlich 5.720 € (einschließlich 320 € aktivierungsfähige Eigenleistungen) zu kalkulieren. Sollte bei allen 32 Schulen „Tempo 30“ realisiert werden können, würden Kosten für mindestens 64 Schilderstandorte anfallen. Bei den angesprochenen Schilderstandorten handelt es sich um Sondertafeln, welche aufgrund ihrer besonderen statistischen Anforderungen, nicht ohne weiteres an bestehende Schilderstandorte oder Beleuchtungsmasten befestigt werden können. Im Einzelfall könnten noch weitere Kosten wegen Anpassungen an Lichtsignalanlagen anfallen. Aussagen hierzu bedürfen jedoch einer detaillierten Planung.
Die Verwaltung schlägt vor, zunächst für 2014 die finanziellen Mittel für 64 Schilderstandorte, insgesamt 366.080 € (einschließlich 20.480 € aktivierungsfähige Eigenleistungen, in den Haushalt einzustellen.


Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsanzeigegeräte

Bereits im Jahr 2004 wurden die langfristigen Ziele für eine kindgerechte Verkehrs- und Mobilitätsgestaltung „Kinderfreundliches Stuttgart“ skizziert und festgeschrieben. Eines der wichtigsten Ziele lautet: „In Stuttgart ist für die Gesundheit und die Sicherheit unserer Kinder bestens gesorgt, jedes Kind soll sich gefahrlos in unserer Stadt bewegen können“.

Dass erwachsene Verkehrsteilnehmer freiwillig den Kindern den Vorrang im Straßen-verkehr einräumen ist zwar wünschenswert, aber vermutlich zu optimistisch. Dabei können Kinder den Verkehr und die gefahrenen Geschwindigkeiten oftmals schlicht und einfach noch nicht richtig beurteilen und bedürfen deshalb eines besonderen Schutzes. Die Beschränkung der Geschwindigkeit und intensivierte Kontrollen insbesondere vor Schulen und Kindergärten sind deshalb sehr wichtig.

In diesen Bereichen setzt die Verkehrsüberwachung deshalb als unterstützende Maßnahme mobile Geschwindigkeitsanzeigegeräte ein. Ein Einsatz dieser Geräte erfolgt mit dem Ziel, auf eine besondere Gefahrenquelle im Straßenverkehr hinzuweisen und den Verkehrsteilnehmer anzuhalten, seine Geschwindigkeit den Verkehrsverhältnissen anzupassen.

Die Verkehrsüberwachung der Stadt Stuttgart betreibt gegenwärtig zwei Geschwindig-keitsanzeigegeräte und zwei Verkehrsstatistikgeräte. Die Aufstellung der Anzeigegeräte erfolgt nahtlos im Wochenrhythmus in Tempo 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen vorrangig in der Nähe von Grundschulen, Kindertagesstätten und Seniorenheimen oder im Bereich von Schulwegen. In übereinstimmender Auffassung mit der Polizei führt der sinnvolle Einsatz solcher Systeme zu einem besseren Geschwindigkeitsverhalten.

Die Anzahl der vorhandenen Geräte reicht jedoch nicht aus, um Autofahrer flächendeckend im Bereich der Stuttgarter Schulen über die gefahrene Geschwindigkeit zu informieren. Alternativ zur bisherigen Praxis ist für eine angemessene Information der Autofahrer der Betrieb von 25 zusätzlichen Geschwindigkeitsanzeigegeräten vor Schulen erforderlich. Dies ist unter folgenden Rahmenbedingungen möglich:


Erforderliches Personal und Sachmittel beim Amt für öffentliche Ordnung

Die vorhandenen zwei Geschwindigkeitsanzeigegeräte werden gegenwärtig „nebenher“ mit vorhandenem Personal aus dem Bereich der stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung betrieben. Aus Gründen der Arbeitssicherheit sind für den Transport, die Montage und die Demontage der Anzeigetafeln immer mindestens zwei Personen notwendig. Dazu kommen noch die Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten, sowie das Laden der Akkus.

Für den Betrieb von zusätzlichen Geschwindigkeitsanzeigegeräten wäre diese vorhan-dene Praxis nicht mehr durchführbar. Zudem sind die beiden für den Bereich der stationären Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung zur Verfügung stehenden Dienstfahrzeuge bereits komplett ausgelastet (Wartung und Service der stationären Anlagen, Wechsel der digitalen Speichermedien in den Anlagen, Messeinsatzwechsel,Transport der 20 kg schweren Messeinsätze und Wahrnehmung von Eichterminen mit der Eichbehörde).

Sofern die Anzeigegeräte fest vor den Schulen installiert und lediglich die Akkus regelmäßig geladen und im wöchentlichen Rhythmus gewechselt werden, kann diese zusätzliche Aufgabe durch die im Rahmen der GRDrs 905/2012 bei der Verkehrsüberwachung geschaffenen 0,5 Springerstelle geleistet werden.

Eine Stromversorgung der Anzeigegeräte über Solarzellen ist aufgrund der Nachteile nicht empfehlenswert, da für die Anzeigetafel in der Regel ein eigener, fest installierter Mast (Solarpanel wird on Top angebracht) benötigt wird und zur Gewährleistung einer optimalen Stromversorgung ein möglichst sonniger Aufstellort erforderlich ist. Insbesondere in den Wintermonaten (schlechtes Wetter, Schnee auf den Solarpanels, kurze Tage) kommt es trotzdem zu Versorgungsengpässen. Dies hat zur Folge, dass in den Wintermonaten die Akkus zusätzlich geladen werden müssen. Insofern bedürfen die Anzeigegeräte auch bei dieser Stromversorgungsart einer kontinuierlichen Wartung, sind aber durch die Solarpanels in der Anschaffung teurer.

Für die Wartung der Anzeigegeräte ist die Beschaffung eines zusätzlichen Dienstfahrzeuges zwingend erforderlich, um die im ganzen Stadtgebiet vor Schulen installierten Anzeigetafeln zu warten, bei Bedarf auszutauschen und die Akkus zu wechseln. Auch aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen muss das Fahrzeug speziell für den Transport von Geschwindigkeitsanzeigegeräten ausgerüstet werden. Dazu ist u.a. die Installation von Halterungen für die Geräte und für eine Leiter (Anbringung der Anzeigegeräte an einem Mast) erforderlich.

Für das Dienstfahrzeug wird eine zusätzliche Garagenbox nebst Stromversorgung (Laden der Akkus) in der Tiefgarage Hauptstätter Straße 58 benötigt.

Die jährlichen Kosten für ein geeignetes Dienstfahrzeug belaufen sich auf rd. 15.000 € (Leasing über die AWS). Die Umbaukosten betragen einmalig 10.000 Euro. Hinzu kommen jährliche Mietkosten von 1.800 Euro für einen gesicherten Stellplatz.

25 Geschwindigkeitsanzeigegeräte >> 65.000,- Euro

inkl. Akku-Ladestationen und variabler Mastbefestigung (Standardversion ohne frei programmierbaren Text, Stückpreis 2.600 EUR)

Die Anzeigegeräte können die mobile Geschwindigkeitsüberwachung jedoch nur ergänzen, aber nicht ersetzen. Eine Überwachung der Geschwindigkeit kann nur durch mobile Kontrollen erfolgen. Der erforderliche Zusatzbedarf ist in der GRDrs 238/2013 unter Ziffer 4 (Konzept zum Ausbau der Verkehrsüberwachung) ausführlich dargestellt.


Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
THH 320 AföO
KoGr. 420 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
10
Finanzbedarf
10
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Teilhaushalte 32 und 66
0
0
0
0
0
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
2014
Summe
TEUR
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Einzahlungen
0
0
Auszahlungen
THH 320
Geschwindig-keitsanzeige- geräte
65
65
Auszahlungen
THH 660
Beschilderung
366
366
Finanzbedarf
431
431
Folgekosten ( aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Sachkosten THH 660
5,5
11,0
11,0
11,0
11,0
Abschreibungen THH 660
9,0
18,0
18,0
18,0
18,0
Kalk. Verzinsung THH 660
5,0
10,0
10,0
10,0
10,0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2014
2015
später
0
0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2014
TEUR
2015
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
0
0
0
0
0
0
Personalkosten
0
0
0
0
0
0
Sachkosten THH 320
17,0
17,0
17,0
17,0
17,0
17,0
Abschreibungen THH 320
13,0
13,0
13,0
13,0
13,0
13,0
Kalk. Verzinsung THH 320
3,6
3,6
3,6
3,6
3,6
3,6
Sachkosten THH 660
5,5
11,0
11,0
11,0
11,0
11,0
Abschreibungen THH 660
9,0
18,0
18,0
18,0
18,0
18,0
Kalk. Verzinsung THH 660
5,0
10,0
10,0
10,0
10,0
10,0
Summe Folgekosten
53,1
72,6
72,6
72,6
72,6
72,6
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Referate: AK, WFB und T haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen



Vorliegende Anträge/Anfragen

GRDrs 249/2013




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister



Anlagen:

-



zum Seitenanfang