Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 1119/2021
Stuttgart,
11/08/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2021



Nahverkehrsabgabe einführen, kostenlosen Nahverkehr oder 365-Euro-Ticket einführen, ÖPNV stärken

Beantwortung / Stellungnahme

Zu Frage 1:

Zur Erhebung einer kommunalen Abgabe bedarf es für die kommunalen Gebietskörperschaften und damit den Landeshauptstadt Stuttgart einer gesetzlichen Grundlage. Das Gesetzgebungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Es muss davon ausgegangen werden, dass die gesetzliche Grundlage erst 2023 vorliegen wird. Die LHS hat sich nach einem Aufruf des Verkehrsministeriums im Oktober 2021 gemeinsam mit den Landkreisen in der Region Stuttgart als Partner in einem Pilotprojekt beworben. Mit diesem Pilotprojekt sollen die Erlös- und die verkehrlichen Wirkungen eines Mobilitätspasses berechnet werden. Dabei müssen mehrere Varianten in wirtschaftlicher organisatorischer, verkehrlicher und politischer Hinsicht bewertet und abgewogen werden.
Mit der Teilnahme an dem Pilotprojekt wird allerdings keine Vorfestlegung über die Einführung eines Mobilitätspasses getroffen. Die Verwaltung wird den Gemeinderat informieren, sobald das aus dem Pilotprojekt resultierende Gutachten vorliegt.


Zu Frage 2:

Die Aufwendungen der Stadt Stuttgart für einen „ticketfreien, kostenlosen Nahverkehr“ können nur schwer abgeschätzt werden. Dabei geht es nicht nur um den Entfall der Tarifeinnahmen im VVS (ca. 550 Millionen EUR pro Jahr im Gesamtverbund, bei der SSB ca. 45 %), sondern auch um die Finanzierung von beträchtlichen Zusatzleistungen.

Bei einem ticketfreien Nahverkehr ist mit einer erheblich größeren Nutzung zu rechnen, die eine deutliche Kapazitätsausweitung notwendig machen würde. Hierfür wiederum sind hohe Investitionen bei der Infrastruktur und den Fahrzeugen in der Größenordnung von hohen dreistelligen Millionenbeträgen erforderlich.

Bei Einführung eines 365-Euro-Tickets betragen die Mindereinnahmen – je nach Variante – zwischen 120 und 150 Millionen Euro pro Jahr (Kosten für den Gesamtverbund). Auch hier kommen die Kosten für Angebotserweiterungen hinzu. Inwieweit eine Beschränkung auf Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Stuttgart sinnvoll und möglich ist, muss tiefer untersucht und mit den Verbundpartnern abgestimmt werden.





Vorliegende Anträge/Anfragen

802/2021 Die FrAKTION; 910 BHH-Vorschlag Platz 14 Die FrAKTION




Dr. Frank Nopper



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