Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1116/2021
Stuttgart,
11/02/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 19.11.2021



Finanzmittel für Ersatzteilbeschaffungen für Spielgeräte auf öffentlichen Spielflächen

Beantwortung / Stellungnahme

Das Garten,- Friedhofs- und Forstamt betreut rund 1.000 Spielflächen mit über 6.600 Spielgeräten in Stuttgart. Diese Spielgeräte werden regelmäßig auf ihre Verkehrssicherheit hin überprüft.

Für den Ersatz von Spielgeräten steht ein dauerhaftes Budget in Höhe von 700.000 EUR pro Jahr im Teilfinanz-HH zur Verfügung. Das anteilige Budget im Projekt 7.671905 Spielgeräteersatz ist entsprechend den kommunalrechtlichen Regelungen insgesamt flexibel in allen Bezirken einsetzbar für die Ersatzbeschaffung abgängiger Spielgeräte.

Die Ersatzteile für Spielgeräte und Maschinen werden im Teilergebnis-HH 670 Garten-, Friedhofs- und Forstamtes verbucht. Die Aufwendungen hierfür konnten in den vergangenen Jahren jeweils nur unter Zurückstellung anderer Maßnahmen aus dem Budget des Amts aufgefangen werden. Für die Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens ist im THH 670 ein Planansatz von 14.010.145 EUR in 2022 und 13.789.010 EUR in 2023 für das gesamte Garten-, Friedhofs- und Forstamt veranschlagt. Auch diese Mittel können flexibel in allen Bezirken eingesetzt werden.

Zum Doppelhaushaltsplan 2022/2023 hat das Amt einen zusätzlichen Bedarf von 100.000 EUR p.a. als Sondereinfluss angemeldet. Damit sollen Preissteigerungen bei den Ersatzteilen von Spielgeräten aufgefangen werden, insbesondere bei unvorhersehbaren, notwendigen Reparaturen oder dem Austausch von Ausstattungen durch Werkstatt und zentrales Bauteam. Die dauerhafte Sperrung von Spielgeräten kann mit den zusätzlichen Mitteln verhindert werden. Die derzeit stattfindende Bestandserhebung aller städtischen, öffentlichen Spielflächen wird voraussichtlich neue Ersatzbedarfe oder Optimierungen bestehender Ausstattungen nach sich ziehen.

Diesem konnte in den Budgetgesprächen seitens der Finanzverwaltung aus folgenden Gründen nicht entsprochen werden:

- Das Budget war aus Sicht der Finanzverwaltung in Vorjahren stets auskömmlich.
- Die Höhe des angemeldeten Bedarfs konnte nicht nachvollzogen werden.
- Sofern unterjährig über das Gesamtbudget des Amts hinaus Bedarf entstünde,
könnte dieser regelmäßig auch überplanmäßig gedeckt werden.

- Nach Ansicht des Finanzreferats sind daher für den Doppelhaushalt 2022/2023
keine zusätzlichen Mittel erforderlich.




Vorliegende Anträge/Anfragen

570/2021 CDU; 1065/2021 FDP




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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