Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB-NMS
GRDrs 1398/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 23.11.2023



Städtische Fahrzeugflotte emissionsfrei umrüsten

Beantwortung / Stellungnahme

Auf die GRDrs. 681/2023 wird verwiesen.

Das Aktionsprogramm Klimaschutz wurde im Dezember 2019 für die Jahre 2020 – 2023 beschlossen. Bis 2050 sollte Stuttgart gemäß damaligem Beschluss klimaneutral sein. Im Juli 2022 hat der Gemeinderat dieses Ziel auf Vorschlag des OB nach vorne gezogen – auf 2035 -, nachdem McKinsey mit dem Klimafahrplan einen möglichen Weg dorthin aufgezeigt hat.

Bereits im ersten Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ aus dem Jahr 2013 definiert die Landeshauptstadt die Vorbildfunktion und Vorreiterrolle des städtischen Fuhrparks hinsichtlich einer eigenen nachhaltigen Mobilität. Dazu gehört auch der verstärkte Einsatz vollelektrischer und lokal emissionsarmer Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge) im gesamten städtischen Fuhrpark. Deren Bedeutung wurde mit dem erst jüngst beschlossenen Aktionsprogramm 2023 „Nachhaltig und innovativ mobil in Stuttgart“ eindrucksvoll bestätigt.

Um das Ziel „mehr Lebensqualität durch weniger Schadstoffe und weniger Lärm“ in der Landeshauptstadt Stuttgart“ zu erreichen, geht die Landeshauptstadt seither mit ihrem städtischen Fuhrpark mit gutem Beispiel voran und steigt kontinuierlich nach und nach auf umweltfreundliche, emissionsarme und leise Antriebstechnologien um.

Die Landeshauptstadt Stuttgart verfolgt neben den politischen Vorgaben auch die Empfehlungen des Bürgerrates Klima zum nachhaltigen Ziel, alle Dienstfahrzeuge ihres Fuhrparks in möglichst kurzer Zeit nur noch mit emissionsarmen bzw. emissionsfreien Antrieben zu betreiben.

Im gesamten Fuhrpark der Landeshauptstadt sind derzeit rund 1.200 Einheiten sämtlicher auf dem Markt erhältlicher Fahrzeugklassen sowie Sonderfahrzeuge inkl. verschiedener Aufbauten für Wechselsysteme im Bestand. Abzüglich der Aufbauten für Wechselsysteme sind ca. 1.000 zulassungs- und versicherungspflichtige Fahrzeuge bei sämtlichen Ämtern und Eigenbetrieben nahezu im täglichen Einsatz. Mit aktuell 202 vollelektrischen und lokal emissionsarmen Fahrzeugen werden über 20 % dieser Fahrzeugflotte mit alternativen Antriebskonzepten betrieben.

Aktuell werden über 25 % der Fahrzeuge der Klassen M1 und N1 mit emissionsarmen bzw. emissionsfreien Antrieben betrieben. Geplant ist, zum Ende des Doppelhaushaltes 2024/25 über 40 % dieser Fahrzeugklassen mit emissionsarmen bzw. emissionsfreien Antrieben zu betreiben. Zudem wird angestrebt, im Doppelhaushalt 2026/27 in den Bereichen M 1 und N1 eine Umsetzungsquote von 100 % erreichen, also eine Vollelektrifizierung zu erreichen, soweit dies möglich ist.

Hierbei müssen die im UA Abfallwirtschaft dargestellten wirtschaftlichen, technischen und praxisrelevanten Hürden, auf welche die Landeshauptstadt nur bedingten Einfluss hat, beachtet werden. Insbesondere die technische Entwicklung und die Marktverfügbarkeit werden maßgebenden Einfluss auf die weitere Umsetzung und deren Geschwindigkeit haben.

Im Übrigen wird auf die GRDrs 681/2023 verwiesen (Mitteilungsvorlage zum Haushalt).



Vorliegende Anträge/Anfragen

1029/2023 Nr.2 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Dr. Frank Nopper



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