Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 187/2014
Stuttgart,
03/10/2014



Standorte für Flüchtlingsunterkünfte in Systembauweise
Ergebnisse der Prüfaufträge für Alternativstandorte in Feuerbach




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
18.03.2014
18.03.2014
24.03.2014
26.03.2014
27.03.2014



Beschlußantrag:

1. Dem Standort im Gebiet Schelmenäcker-Süd zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Systembauweise zur Schaffung von 78 Unterkunftsplätzen entsprechend der Variante 1 B (nördliches Baufeld) wird zugestimmt.

Die Nutzung ist wie bei den anderen Standorten auf einen Zeitraum von 5 Jahren befristet.

2. Vom Sachstand der Flüchtlingsunterbringung in Stuttgart und der Umsetzung der am 19. Dezember 2013 beschlossenen Standorte wird Kenntnis genommen.


Begründung:


Standortalternativen in Feuerbach

Ausgehend von der Beschlussfassung im Bezirksbeirat Feuerbach vom 17. Dezember 2013 hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die Alternativvorschläge Schelmenäcker-Süd (für Systembauten), Grundstück am Kreisverkehr Oswald-Hesse-Straße/Klagenfurter Straße (alte Tankstelle – für Systembauten), Freigelände westlich des Wohnheims auf dem ehemaligen Fahrion-Areal (für Systembauten) sowie das Wohnheim Fahrion-Areal zu prüfen.

Die Prüfergebnisse wurden den Mitgliedern des Gemeinderats und der Bezirksvorsteherin per Email mit angehängter Präsentation am 21. Februar 2014 zugeleitet und in der Sitzung des Bezirksbeirats Feuerbach vom 25. Februar 2014 vorgestellt.

Entsprechend der Empfehlung des Bezirksbeirats Feuerbach schlägt die Verwaltung vor, den Standort Schelmenäcker-Süd in der Variante 1 B (ein Baukörper im nördlichen Bereich des Baufelds mit 78 Unterkunftsplätzen) weiterzuverfolgen.

Schelmenäcker-Süd
Im südwestlichen Teil des Grundstücks können maximal zwei Systembauten vom Typ B mit ca. 159 Plätzen errichtet werden. Alternativ kann auf einen Baukörper verzichtet werden, wobei der verbleibende Systembau vom Typ B mit ca. 78 Plätzen entweder im nördlichen oder im südlichen Bereich des vorgesehen Baufelds angeordnet werden kann. Auf die detaillierte Darstellung in Anlage 1 wird verwiesen.

Aus baurechtlicher Sicht ist für das Vorhaben auf einer öffentlichen Grünfläche (Sporthalle, Sportfläche) eine Befreiung notwendig.

Kreisverkehr Oswald-Hesse-Straße/Klagenfurter Straße (alte Tankstelle)
Das für die Unterkunft benötigte Grundstück wie auch die angrenzenden Flächen liegen im Sanierungsgebiet Feuerbach 6 - Obere Stuttgarter Straße, das Ende 2015 aufgehoben wird. Planungsrechtlich sind die Flächen als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

Auf der für die Unterkunft benötigten Fläche befindet sich eine Altlast. Derzeit ist die Sanierungsuntersuchung für die Fläche geplant. Mit Ende der Sanierungsuntersuchung kann nicht vor Ende 2015 gerechnet werden. Über eine ggf. erforderliche Sanierung und deren Förderung aus dem Altlastenfonds kann daher erst nach Ende der Sanierungsuntersuchung entschieden werden.

Die Eigentümer des Grundstücks wären bereit, die für die Unterkunft benötigte Fläche an die Landeshauptstadt zu vermieten, wenn diese auch das angrenzende bebaute Grundstück Klagenfurter Straße 18 A erwirbt. Die Altlasten müssten bei einer Nutzung als Standort für eine Flüchtlingsunterkunft im Boden verbleiben. Da die Beseitigung der Altlast in diesem Fall erst weit nach 2015 erfolgen kann, wäre wegen der dann fehlenden Förderung aus dem Altlastenfonds die Entwicklung des Grundstücks für den Wohnungsbau erschwert.

Deshalb wurde den Eigentümern angeboten, beide Grundstücke zu erwerben, um dann den Abbruch und die Altlastensanierung durchzuführen und so – zusammen mit den kleineren städtischen Flächen – eine verfügbare Fläche mit Baurecht für Wohnungsbau von rd. 1.300 m² zu erlangen. Das Grundstück wäre dann in 2015 bebaubar. Zwischenzeitlich hat der Eigentümer dieses Angebot angenommen (siehe GRDrs 182/2014), so dass auf dem Areal die zeitnahe Entwicklung für den Wohnungsbau weiterverfolgt werden kann.

Freigelände westlich des Wohnheims auf dem ehemaligen Fahrion-Areal
Der Eigentümer hat schriftlich mitgeteilt, dass die Fläche aufgrund anderer Dispositionen nicht zur Verfügung steht.

Im Übrigen wäre ein Systembau an dem Standort nicht genehmigungsfähig, da die Lärmwerte des Mischgebiets durch das benachbarte Betonmischwerk überschritten werden.

Wohnheim auf dem ehemaligen Fahrion-Areal
Das Wohnheim ist als Arbeiterwohnheim (als so genanntes betriebsteiliges Arbeiterwohnheim) genehmigt und befindet sich auf einer Fläche, die als Mischgebiet ausgewiesen ist. Angesichts der umliegenden Betriebe (insbesondere des Betonwerks) ist eine Wohnnutzung in diesem Fall im Mischgebiet nicht zulässig. Für das betriebsteilige Arbeiterwohnheim besteht jedoch Bestandsschutz, so dass diese Art der Nutzung möglich ist.

Anders verhält es sich bei einer Flüchtlingsunterkunft. Für diese Nutzung müssen die einschlägigen Grenzwerte eingehalten werden, da weder Bestandsschutz noch Betriebsbezug gegeben sind. Befreiungsvoraussetzungen liegen angesichts der umliegenden Betriebe (insbesondere des Betonmischwerks) nicht vor. Daher ist eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft in diesem Fall nicht zulässig.


Sachstand Flüchtlingsunterbringung/Umsetzung der beschlossenen Standorte

Wie in der Grundsatzvorlage GRDrs 1316/2013 nebst Ergänzung und bei der Berichterstattung im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 27. Januar 2014 ausgeführt, ist der Zugang an Flüchtlingen nach wie vor unverändert hoch.

Die Landeserstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge (LEA) in Karlsruhe weist der Landeshauptstadt Stuttgart weiterhin durchschnittlich ca. 120 Flüchtlinge (Asylbewerber, Asylfolgeantragsteller, Kontingentflüchtlinge, Spätaussiedler) im Monat zur Unterbringung und Versorgung zu.

Insgesamt werden in 2014 unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zuweisungen und Auszüge (Vermittlung in Individualwohnraum bzw. in Sozialwohnungen, Rückführungen, Abschiebungen, Weiterwanderungen) voraussichtlich ca. 1.300 zusätzliche Unterkunftsplätze benötigt.


Anmietverhältnisse
Die insbesondere im 1. Halbjahr 2014 benötigten Unterkunftsplätze werden durch Anmietungen zur Verfügung gestellt, da die Systembauten nicht vor September 2014 in Betrieb gehen können:


Stadtbezirk
Straße
Plätze
Träger
Nutzungsdauer
Bemerkungen
West
Forststraße
(60)
EVA
Zunächst auf Tagessatzbasis, nur für die Laufzeit von 4 MonatenBelegung Januar / Februar 2014.
Mitte
Katharinenstraße
54
AGDW
Bis auf Weiteres
Belegung ab Oktober 2014.
Mitte/Ost
Landhausstraße
48
AWO
Bis auf Weiteres
Belegung ab September 2014.
Süd
Böblinger Straße
184
EVA
Bis auf Weiteres
Belegung ab April 2014.
Ca
Ziegelbrenner Straße
60
AGDW
Bis auf Weiteres
Belegung ab September 2014.
Summe
356
Ggf. ist es im Sommer erforderlich, bis zur Belegung der Systembauten neu ankommende Flüchtlinge übergangsweise in Pensionen wie derzeit in der Forststraße unterzubringen.


Systembauten
Durch die Systembauten werden insgesamt 1.041 Unterkunftsplätze geschaffen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Standorte in Feuerbach und in Mühlhausen erst Anfang 2015 in Betrieb gehen können, wodurch in 2014 über 300 Unterkunftsplätze weniger zur Verfügung stehen (Terminplan siehe Anlage 3):


Stadtbezirk
Straße
Plätze
davon 2014
davon 2015
Belegung ab
Ca
NeckarPark
243
243
September 2014
Plie
Im Wolfer
159
159
September 2014
Mühl
Mühlhäuser Straße
243
243
Februar 2015
Zuff
Zazenhäuser Straße
159
159
September 2014
Feu
Schelmenäcker-Süd
78
78
Februar 2015
Lautlinger Weg
159
159
Dezember 2014
Summe
1.041
720
321
Bei allen Standorten mit Ausnahme von Feuerbach und Möhringen (diese Bauanträge werden derzeit vorbereitet) wurden die Bauanträge noch im alten Jahr bzw. Anfang Januar 2014 eingereicht. Für den Standort im NeckarPark liegt die Baugenehmigung vor, für den Standort in der Zazenhäuser Straße steht die Erteilung der Baugenehmigung unmittelbar bevor.

Bei den Standorten Im Wolfer und Mühlhäuser Straße liegen Einwendungen der Angrenzer vor, so dass die Zuständigkeit für die Erteilung der Baugenehmigungen nunmehr beim Regierungspräsidium liegt. Es wird damit gerechnet, dass die Baugenehmigungen entsprechend der Terminplanung erteilt werden.

Beim Standort Mühlhäuser Straße wird sich der ursprünglich angenommene Baubeginn von Juli 2014 voraussichtlich um bis zu 3 Monate verzögern, nachdem das Landesdenkmalamt zunächst archäologische Untersuchungen durchführen möchte, da das Bauvorhaben eine bekannte archäologische Fundstelle betrifft. In diesem Bereich wurden in der Vergangenheit wiederholt und an verschiedenen Stellen Hausrat und Werkzeuge der Jungsteinzeit (5.500 v.Chr. – 2.200 v.Chr.) und der frühen Eisenzeit (um 500 v.Chr.) nachgewiesen.

Für Möhringen wurde die Verwaltung beauftragt, die beiden Standorte Kurt-Schumacher-Straße und Lautlinger Weg (EnBW-Fläche) gleichrangig zu prüfen und den Standort zu realisieren, der sich schneller umsetzen lässt. Zwischenzeitlich wurden Verhandlungen mit der EnBW geführt. Grundsätzlich ist der Standort Lautlinger Weg bereits ab April 2014 verfügbar, allerdings steht eine verbindliche Rückmeldung seitens der EnBW noch aus. Die Verwaltung wird im Verlauf der Gremienberatungen über den aktuellen Sachstand berichten.

Zwischenzeitlich wurde eine Visualisierung erstellt, wie ein Systembau aussehen könnte (siehe Anlage 2).


Finanzielle Auswirkungen



Beteiligte Stellen






Fritz Kuhn

Anlagen



1 Lageplan Schelmenäcker-Süd
2 Visualisierung Systembau
3 Terminplan


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Anlage 1 zur GRDrs 187_2014.pdfAnlage 1 zur GRDrs 187_2014.pdf Anlage 2 zur GRDrs 187_2014.pdf Anlage 3 zur GRDrs 187_2014.pdf