Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
729/2013
Stuttgart,
09/12/2013
Neuregelungen Kulturamt
- Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule
- Entgeltregelung des Museumspädagogischen Dienstes
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.10.2013
16.10.2013
17.10.2013
Beschlußantrag:
1. Die Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule wird zum 1. August 2014 entsprechend der Anlage 2 geändert.
2. Die Entgeltregelung des Museumspädagogischen Dienstes wird zum 1. Januar 2014 entsprechend der Anlage 5 geändert.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Stuttgarter Musikschule
Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte zum 1. August 2012 (GRDrs 591/2011).
Nach 2 Jahren erscheint eine moderate Gebührenerhöhung angemessen. Die geplante Gebührenerhöhung erfolgt im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien in Stuttgart moderat, damit der Familienfreundlichkeit von Stuttgart weiterhin Rechnung getragen werden kann.
Museumspädagogischer Dienst
Die letzte Änderung der Entgelte erfolgte zum 1. Januar 2006 (GRDrs 781/2005).
Nach 8 Jahren erscheint eine Erhöhung der Entgelte für ganztägige Workshops angemessen. Die geplante Erhöhung erfolgt im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien in Stuttgart moderat. Für Inhaber der Bonuscard wird künftig eine Ermäßigung von 50% gewährt.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Erhöhung der Gebühren bei der Stuttgarter Musikschule wird mit Mehreinnahmen von 43.500 Euro im Jahr 2014 und von 104.400 Euro im Jahr 2015 gerechnet.
Durch die Änderung der Entgelte beim Museumspädagogischen Dienst wird mit Einnahmen von 40.000 Euro im Jahr 2014 und im Jahr 2015 gerechnet.
Die Mehrerträge sind jeweils im Entwurf des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 enthalten.
Beteiligte Stellen
Referat WFB und Referat RSO haben die Vorlage mitgezeichnet.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
Erledigte Anträge/Anfragen
keine
Dr. Susanne Einsenmann
Anlagen
Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Neufassung Gebührenordnung Musikschule
Anlage 3 Auswertung der Umfrage des Städtetags Baden-Württemberg
Anlage 4 Kalkulationsschema zur Gebührenordnung Musikschule
Anlage 5 Entgeltregelung Museumspädagogischer Dienst
Anlage 6 Kalkulationsschema zur Entgeltregelung des Museumspädagogischen Dienstes
Ausführliche Begründung
Änderung der Gebührenordnung der Stuttgarter Musikschule
Die letzte Erhöhung der Gebühren erfolgte zum 1. August 2012 (GRDrs 591/2011). Die zu beschließende Neufassung liegt als
Anlage 2
bei.
Alle 2 Jahre wird eine Erhöhung der Gebührensätze der Stuttgarter Musikschule geprüft. Zum Schuljahr 2014/2015 soll eine Erhöhung der Gebühren um durchschnittlich 5,2% erfolgen. Die Erhöhung ist vertretbar und wird von den Nutzern auch überwiegend akzeptiert. Die Höhe der Musikschulgebühren ist im Vergleich mit anderen Städten in Baden-Württemberg angemessen (
Anlage 3
).
Wie bisher erhalten Inhaber der FamilienCard eine Ermäßigung von 20% und Inhaber der Bonuscard eine Ermäßigung von 90% auf die Unterrichtsgebühren. Damit ist gewährleistet, dass trotz der Anpassung einzelner Gebühren zum Schuljahr 2014/2015 der Besuch der Stuttgarter Musikschule auch künftig finanzierbar bleibt. Zusätzlich kann zur Bezahlung der Musikschulgebühren das Guthaben aus dem Bildungspaket „Bildung und Teilhabe“ in Höhe von jährlich max. 120 Euro eingesetzt werden.
Auf der Basis der aktuellen Schülerzahlen wird mit folgenden Einnahmen gerechnet:
·
HHJ 2013 (Ansatz): 2.373.000 Euro
·
HHJ 2014 (Ansatz geplant -neu-): 2.416.500 Euro
·
HHJ 2015 (Ansatz geplant -neu-): 2.477.400 Euro
Die Anmeldegebühren sind dabei anteilig in den Planansätzen enthalten. Durch die Gebührenerhöhung ist im Jahr 2014 mit Mehreinnahmen von 43.500 Euro und im Jahr 2015 von 104.400 Euro gegenüber dem Jahr 2013 zu rechnen. Die Gebührenerhöhung wirkt sich im Jahr 2014 nur anteilig aus, da bis zu Beginn des neuen Schuljahres noch die bisherigen Gebührensätze gelten.
Änderung der Entgeltregelung des Museumspädagogischen Dienstes
Die letzte Änderung der Entgelte erfolgte zum 1. Januar 2006 (GRDrs 781/2005). Die zu beschließende Entgeltregelung liegt als
Anlage 5
bei.
Nach 8 Jahren ist eine Erhöhung der Entgelte für ganztägige Workshops angemessen und erfolgt im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Familien in Stuttgart moderat. Eine Erhöhung der Entgelte für Führungen und Werkstattprojekte soll nicht erfolgen, da die Höhe im Vergleich zu anderen Einrichtungen (z. B. Stadtmuseum) angemessen erscheint. Für Inhaber der Bonuscard wird künftig eine Ermäßigung von 50% gewährt.
Auf der Basis der neuen Entgeltregelung und im Vergleich der tatsächlichen Einnahmen aus dem Jahr 2012 (rd. 50.000 Euro) wird mit folgenden Einnahmen gerechnet:
·
HHJ 2013 (Ansatz): 20.000 Euro
·
HHJ 2014 (Ansatz geplant -neu-): 40.000 Euro
·
HHJ 2015 (Ansatz geplant -neu-): 40.000 Euro
·
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Anlage 2 Gebührenordnung Musikschule ab 1. August 2014.pdf
Anlage 3 Auswertung der Umfrage des Städtetags Baden-Württemberg.pdf
Anlage 4 Kalkulationsschema zur Gebührenordnung Musikschule.pdf
Anlage 5 Entgeltregelung Museumspädagogischer Dienst.pdf
Anlage 6 Kalkulationsschema zur Entgeltregelung Mupädi.pdf