Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 884/2010
Stuttgart,
12/01/2010



Aussichtsturm im Höhenpark Killesberg



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.12.2010
15.12.2010



Beschlußantrag:

Der vom Verschönerungsverein Stuttgart e. V. errichtete Aussichtsturm im Höhenpark Killesberg verbleibt für weitere 15 Jahre im Eigentum des Verschönerungsvereins. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Verein abzuschließen.



Begründung:


Der Aussichtsturm nach den Plänen des Tragwerkplaners Prof. Schlaich wurde anlässlich der Internationalen Gartenbauausstellung 1993 (IGA 93) geplant, aus finanziellen Gründen von der Stadt aber nicht errichtet. Der Verschönerungsverein Stuttgart e. V. hatte nach der IGA 93 beschlossen, für den Turm Spendengelder zu sammeln und diesen an der ursprünglich vorgesehenen Stelle im Höhenpark Killesberg auf dem Aussichtspunkt in der Nähe des Höhencafes zu errichten und zu unterhalten.

Mit Beschlussvorlage vom 17.11.1998 „Aussichtsturm im Höhenpark Killesberg“ (s. GRDrs 543/1998) wurde die Verwaltung ermächtigt, mit dem Verschönerungsverein Stuttgart e. V. eine Vereinbarung über den Bau, die Unterhaltung und die kommerzielle Nutzung des Turmes im Höhenpark Killesberg – ohne Beteiligung durch die Stadt - für die Dauer von 10 Jahren abzuschließen. Nach Ablauf dieser 10 Jahre, also zum 31.12.2010, sollte der Aussichtsturm im Wege einer Schenkung in das Eigentum der Stadt übergehen.

Der Aussichtsturm wurde im Jahre 2001, anlässlich des 140jährigen Jubiläums des Verschönerungsvereins, eingeweiht. Die Gesamtbaukosten betrugen netto 1.996.399,01 DM (= 1.020.742,61 EUR) und wurden zu 75 % aus vereinseigenen Mitteln (u. a. durch den Verkauf eines Grundstückes) und zu 25 % aus Spenden finanziert. Der mehrfach ausgezeichnete Aussichtsturm stellt das jüngste und bedeutendste Bauwerk des Verschönerungsvereins dar, gilt als Symbol der Ingenieur- und Baukunst in Stuttgart und ist der weit sichtbare Blickpunkt im Höhenpark Killesberg. Auch für den Verschönerungsverein ist das filigrane Bauwerk zu dem herausragenden Symbol seines bürgerschaftlichen Engagements in Stuttgart geworden (www.killesbergturm.de).

Anlässlich des 150-jährigen Jubiläums des Verschönerungsvereins Stuttgart e. V im Jahr 2011 sowie der fast vollständigen Finanzierung des Aussichtsturmes aus Mitteln des Vereins, bittet er den Aussichtsturm nicht bereits zum 31.12.2010, sondern erst nach Ablauf von weiteren 15 Jahren, also zum 31.12.2025 in das Eigentum der Stadt übergehen zu lassen. Dazu soll der bis zum 31.12.2010 gültige Vertrag, auf Grundlage der bisherigen Regelungen, neu abgeschlossen werden. Der Vertrag regelt im Wesentlichen die Übernahme der Verkehrssicherungspflichten und Bauunterhaltung des Turmes durch die Stadt, während der Verschönerungsverein für die Verwaltung, Vermarktung, Steuern und Versicherung aufkommt.



Finanzielle Auswirkungen

Entgegen der ursprünglichen Absicht, dass Bau und Unterhaltung des Aussichtsturmes ohne Beteiligung der Stadt erfolgt, übernahm die Stadt die Verkehrssicherungspflicht sowie die Unterhaltung und Pflege des Aussichtsturmes, da der Verschönerungsverein Stuttgart e. V. sich nicht in der Lage sah, das Risiko zu übernehmen. Für die laufende Unterhaltung und Bewachung des Aussichtsturmes sind bis 2009 jährlich rund 7.700 EUR angefallen. Für die notwendige Nachrüstung mit Absperrgittern entstanden Ausgaben in Höhe von rund 68.000 EUR. In den nächsten Jahren wird für die laufende Unterhaltung und Bewachung des Aussichtsturmes mit jährlichen Ausgaben in Höhe von ca. 8.000 EUR gerechnet, die im Budget des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes enthalten sind. Die Ausgaben sind von der Stadt zu tragen, unabhängig davon, ob der Aussichtsturm ab 01.01.2011 in das Eigentum der Stadt übergeht oder erst zum 31.12.2025.



Beteiligte Stellen

WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

-

<Anlagen>



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