Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 551/2014
Stuttgart,
07/21/2014



Übernahme von pädagogischen Angeboten und Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Schönbuchschule



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
01.10.2014
02.10.2014



Beschlußantrag:

1. Die Durchführung der pädagogischen Angebote und der Betreuung in der Mittagszeit an der Ganztagsgrundschule der Schönbuchschule zum Schuljahr 2015/16 wird dem Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart übertragen.


Begründung:


1. Ausgangslage

Die Durchführung der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote und des pädagogischen Mittagessens an Ganztagesgrundschulen wird an freie Träger der Jugendhilfe oder an das Jugendamt als öffentlicher Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Stuttgart vergeben. Mit Beschluss der GRDrs. 6/2013 „Vom Schülerhaus zur Ganztagsgrundschule“ wurde folgendes Verfahren für die Trägerauswahl an Ganztagsgrundschulen festgelegt:

o Die Träger, die bereits Träger an Ganztagesgrundschulen sind, Erfahrung mit der Schulkindbetreuung haben und/oder mit der jeweiligen Schule bereits anderweitig Kooperationen pflegen, werden vom Schulverwaltungsamt angeschrieben.
o Bestehen noch keine Kontakte der Schule mit einem Träger, so werden alle in Frage kommenden Träger angeschrieben.
o Die Träger bekunden schriftlich ihr Interesse an der Übernahme der pädagogischen Bildungs- und Freizeitangebote sowie des pädagogischen Mittagessens an der betreffenden zukünftigen Ganztagesschule. o Die Träger haben die Möglichkeit, sich mit der Schule bzw. der Schulleitung im Vorfeld in einem Gespräch über deren Vorstellungen, das Schulprofil etc. zu informieren und so ihr Konzept darauf abzustimmen.
o Nach Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen im Schulverwaltungssamt werden die Träger sowie die Schulleitungen (teilweise mit Vertretern des Kollegiums) zu einer gemeinsamen Vorstellungsrunde in das Schulverwaltungsamt eingeladen.
o Die Schulleitung gibt eine Präferenz ab.
o Der daraus resultierende Vorschlag der Verwaltung wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
o Die Bescheide über Vergabe bzw. Nichtvergabe gehen den Trägern durch das Schulverwaltungsamt zu.

2. Grundschule der Schönbuchschule Für die Grundschule der Schönbuchschule hat das städtische Jugendamt Interesse bekundet. Es gingen keine Bewerbungen anderer Träger ein. Das Konzept des städtischen Jugendamtes entspricht den pädagogischen Vorstellungen der Schönbuchschule und erfüllt die Anforderungen an eine Trägerschaft im Ganztagsgrundschulbereich. Die Schönbuchschule kooperiert bereits mit dem Jugendamt. Der Schönbuchschule ist es ferner ein großes Anliegen, dass das langjährige, bewährte Personal der Verlässlichen Grundschule an der Schönbuchschule bleibt. Auch das Personal der Verlässlichen Grundschule hat großes Interesse daran am Ganztagsschulkonzept mit zu arbeiten und am Schuldstandort zu verbleiben. Beim Träger Jugendamt ist gewährleistet, dass das Personal als städtisches Personal weiterhin zu den gleichen vertraglichen Bedingungen beschäftigt werden kann.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen sind in GRDrs. 6/2013 dargestellt. Die Finanzierung ist im Doppelhaushalt 2014/15 gesichert.


Beteiligte Stellen






Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen






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