Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
293
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VerhandlungDrucksache:
693/2014
GZ:
OB 8160-02
Sitzungstermin: 15.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Umsetzung der Konzessionsvergabeentscheidung
- Gründung einer Kooperation der Stadtwerke Stuttgart GmbH mit der Netze BW GmbH

Vorgang:

Verwaltungsausschuss vom 01.10.2014, nicht öffentlich, Nr. 280
Ergebnis: Einbringung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 29.09.2014, GRDrs 693/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Abschluss der Konzessionsverträge Strom und Gas zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der neu zu gründenden Netzeigentumsgesellschaft wird zugestimmt.

2. Der vertraglichen Umsetzung der Kooperation der Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS) mit der Netze BW GmbH, auf der Grundlage der am 15.08.2014 paraphierten Verträge, beruhend auf den verbindlichen Angeboten aus den Konzessionsvergabeverfahren Strom und Gas (Kooperationsangebot - Hauptangebot) vom 19.12.2013, wird zugestimmt.



3. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) wird ermächtigt, folgenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

a) Dem Erwerb von
- 74,9% der Gesellschaftsanteile der Netzeigentumsgesellschaft (NEG) sowie der Zähler für Strom und Gas mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von insgesamt rund 158.000 TEUR durch die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS),
- 25,1% der Gesellschaftsanteile der Netzbetreibergesellschaft (NBG) zu einem Kaufpreis von bis zu 6.275 EUR durch die Stadtwerke Stuttgart GmbH (SWS)
b) Der Zuführung von bis zu 79.000 TEUR in die Kapitalrücklage der SWS durch die SVV.
c) Der Unterzeichnung und Umsetzung der Kooperationsverträge (Konsortialvertrag mitsamt Anlagen) durch die SWS mit der Netze BW GmbH.

4. Einer gegebenenfalls erforderlichen kurzzeitigen Zwischenfinanzierung des Fremdkapitalanteils durch die LHS bis zur Darlehensaufnahme der SWS wird zugestimmt.

5. Der Bestellung von Herrn Dr. Michael Maxelon als Geschäftsführer der Netzeigentumsgesellschaft sowie Herrn Dr. Arvid Blume als Geschäftsführer der Netzbetreibergesellschaft wird zugestimmt.

6. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte zur Umsetzung in die Wege zu leiten und ermächtigt, gegebenenfalls aufgrund notarieller, aufsichtsrechtlicher oder steuerlicher Erfordernisse Anpassungen vorzunehmen.


EBM Föll stellt fest:

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