Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T/66
GRDrs 1334/2023
Stuttgart,
11/09/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 17.11.2023



Aktionsprogramm Klimaanpassung - Entsiegelung von Flächen

Beantwortung / Stellungnahme

Das Tiefbauamt hat in der Vorlage „Klimagerechte Straßenbeläge und Straßenplanung als Teil der Umsetzung des Schwammstadtprinzips“ (GRDrs 103/2023) berichtet, dass die Verwaltung in Zukunft wo möglich und finanzierbar klimaangepasste Beläge verwenden werden. Bei sämtlichen Erneuerungs-, Sanierung- und Umgestaltungsmaßnehmen wird geprüft, ob zusätzliche Baum- und Grünbeete sowie klimaangepasste Beläge (Sickerpflaster, usw.) eingebaut werden können. Hier erfolgt die Finanzierung in der Regel über das jeweilige Projekt.

Auch im Zuge der Straßenunterhaltung und -erneuerung (Straßenerhaltung) kann Sickerpflaster eingebaut werden, um Flächen zu entsiegeln. So z. B. nach der Verlegung von Leitungen in Gehwegen. Für die Straßenunterhaltung und -erneuerung (Straßenerhaltung) stehen dem Tiefbauamt im Doppelhaushalt 2024/2025 jährlich 19,0 Mio. EUR sowie weitere Mittel bei den jeweiligen Einzelvorhaben zur Verfügung. Das laufende Budget muss jedoch prioritär für Maßnahmen zum Erhalt der Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Nur im Falle einer Budgetaufstockung (vgl. die beantragten Mittel für die Straßenerhaltung aus der Roten Liste, Teil I Budgeterhöhungen und konsumtive Projekte, Prio/lfd. Nr. 2 Straßenerhaltung und 3 Gehwege, Fußgängerzonen, Plätze und Stäffele) könnten relevante Abschnitte von Straßen, Wegen und Plätzen mit klimaangepassten Sickerpflaster versehen werden, sofern das zusätzliche Budget nicht vordringlich für helle Oberflächenbeläge ohne entsprechende Pflasterung eingesetzt wird.


Vorliegende Anträge/Anfragen

4112/2023 Nr. 1 Die FrAKTION




Dirk Thürnau
Bürgermeister




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