Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
830
4a
Verhandlung
Drucksache:
1548/2023
GZ:
1001-03
Sitzungstermin:
13.12.2023
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Herr Haupt
as
Betreff:
Verlängerung der Zulagengewährung im Publikums-
bereich - der Ausländerbehörde, den Bürgerbüros,
der Zulassungs- und Führerscheinstelle sowie dem ServiceCenter
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 12.12.2023, GRDrs 1548/2023, mit folgendem
Beschlussantrag
:
1. Die mit GRDrs 935/2015 beschlossene Zulage i. H. v. 100 Euro monatlich für die Beschäftigten in Sachbearbeiterfunktion bei der Ausländerbehörde, zuletzt verlängert mit GRDrs 1331/2021 wird bis 31.12.2028 in voller Höhe weitergewährt. Auch neu eingestellte Beschäftigte erhalten die Zulage.
Die ebenfalls mit GRDrs 935/2015 beschlossene Funktionszulage für Teamberater*innen bei der Ausländerbehörde wird aufgrund der Besoldungsreform angepasst. Beschäftigte Teamberater*innen erhalten ab 01.01.2024 pauschal 300 Euro monatlich bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig). Auch neu eingestellte Mitarbeitende erhalten die Zulage.
Die Finanzierung des Aufwands in Höhe von bis zu 231.883,06 Euro jährlich erfolgt 2024/2025 aus dem Personalkostenbudget und wird bei der Aufstellung der folgenden Doppelhaushalte ab 2026 berücksichtigt.
2. Die mit GRDrs 330/2022 beschlossene Zulage i. H. v. 100 Euro monatlich bei Vollzeitbeschäftigung (bei Teilzeitbeschäftigung anteilig) für die Beschäftigten in sachbearbeitender Funktion, Bürgerbüroleitungen und Leitungsspringer*innen in den Bürgerbüros, Sachbearbeiter*innen bis EG 7 und Teamleitungen in der Kfz-Zulassungsstelle sowie die Beschäftigten der Sonderstelle IuK, Sachbearbeiter*innen bis EG 8, Teamleitungen und Teamberater*innen in der Führerscheinstelle (ausgenommen sind hierbei die Bereiche Eignungsüberprüfung und Gewerbliche Personenbeförderung / Fahrlehrerrecht) wird bis zum 31.12.2028 in voller Höhe weitergewährt. Auch neu eingestellte Beschäftigte erhalten die Zulage.
Die Finanzierung des Aufwands in Höhe von bis zu 441.159,68 Euro jährlich erfolgt 2024/2025 aus dem Personalkostenbudget und wird bei der Aufstellung der folgenden Doppelhaushalte ab 2026 berücksichtigt.
3. Die mit GRDrs 501/2022 i. V. m. GRDrs 330/2022 beschlossene Zulage i. H. v. 100 Euro bei Vollzeitbeschäftigung für die Mitarbeitenden im ServiceCenter Stuttgart wird bis zum 31.12.2028 in voller Höhe weitergewährt. Auch neu eingestellte Beschäftigte erhalten die Zulage.
Die Finanzierung des Aufwands in Höhe von bis zu 54.912,00 Euro erfolgt 2024/2025 aus dem Personalkostenbudget und wird bei der Aufstellung der folgenden Doppelhaushalte ab 2026 berücksichtigt.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
StRin
Tiarks
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) betont, bei nicht tarifierten Zulagen bestehe ein Problem. In der Vorlage werde ausgeführt, die Befristung der Zulagen sei bis zum 31.12.2025 mit der Abschmelzung ab dem Jahr 2026 vorzusehen. Dieser Sachverhalt sei aus Sicht ihrer Fraktionsgemeinschaft sehr bedauerlich, da sich die Lebenshaltungskosten in der Stadt in den nächsten Jahren nicht verringern, sondern sich verteuern würden. Gerade die in der Vorlage aufgeführten Beschäftigten in den betreffenden Bereichen könnten zu der Auffassung gelangen, zwar zunächst für zwei Jahre eine sichere Zulage zu erhalten, danach jedoch wieder eine Abschmelzung hinnehmen zu müssen. Dieses Vorgehen sei insgesamt nicht attraktiv für die Zukunft. Daher spreche sich ihre Fraktion für eine unbefristete Zulagengewährung aus und sie stelle hierzu einen mündlichen Antrag.
Sie stimme den Ausführungen von StRin Tiarks zu, so die
Vorsitzende
des Gesamtpersonalrats (GPR). Es stelle sich die Frage, warum die Zulagen bis zu Jahr 2026 gewährt würden, während die Stuttgart-Zulage bis zum Jahr 2028 befristet sei. So sollten die Zulagen mindestens zeitlich parallel zur Stuttgart-Zulage befristet werden. Dieser Punkt sei für sie nicht nachvollziehbar. Die Höhe einer Zulage entscheide stets, welche Mietwohnungen leistbar seien und wo der Lebensmittelpunkt hin verlegt werde. Bei der mit den Zulagen verbundene Sicherheit handle es sich für die Beschäftigten um ein sehr hohes Gut.
StR
Kotz
(CDU) betont, auch falls die Zulagengewährung tarifiert wäre, besäßen Tarifverträge ebenso ein Ende. Daher handle es sich in beiden Fällen um die gleiche Sicherheit. Nach seinen Erfahrungen als Vertreter der Arbeitgeber in einer Tarifkommission werde nach dem Ablaufen eines Tarifvertrags neu verhandelt.
Die Stadt schaffe mit der Zulagengewährung eine Sicherheit für den Doppelhaushalt, so EBM
Dr. Mayer
. Es werde - aus Kenntnis nach der zweiten Lesung - eine neue Zulage für die gesamte Belegschaft der Stadt etabliert. Ebenso habe die Stadt in diesem Jahr das kostenlose Deutschlandticket eingeführt. Nach Auffassung von EBM Dr. Mayer seien auf diese Weise innerhalb kurzer Zeit derart zahlreiche positive Signale ausgesendet worden, sodass die Befristung der Zulagengewährung sachgerecht sei. Er halte es grundsätzlich für richtig, zusätzliche Zulagen zu befristen, da nicht bekannt sei, wie sich die Haushaltslage in zwei Jahren darstelle. Gerade bei den laufenden Haushaltsberatungen sei eine Befristung besonders zu empfehlen, da nach jetzigem Stand für das Jahr 2025 erhebliche Kreditaufnahmen geplant seien. Falls diese in dieser Größenordnung anfallen würden, müsse in den nächsten Doppelhaushaltsplanberatungen über völlig andere Themen diskutiert werden.
StR
Sauer
(CDU) betont, er interpretiere die Formulierungen der Beschlussantragsziffern anders als seine Vorrednerinnen. Danach sollten die Zulagen in voller Höhe ohne die ursprünglich beschlossene Abschmelzung in Jahresraten bis 31.12.2028 gewährt werden. Bei der Aufstellung der folgenden Doppelhaushalte sollten ab 2026 die in den einzelnen Beschlussantragsziffern summarisch aufgeführten Kosten berücksichtigt werden. Er sei guter Dinge, dass die Zulagen bis 2028 gewährt würden.
StRin Tiarks beziehe sich offenbar auf einen Hinweis der Stadtkämmerei, so EBM
Dr. Mayer
. StR
Sauer
ergänzt, dieser Hinweis solle lediglich zur Kenntnis genommen werden, während der Beschlussantrag relevant sei.
Auf Nachfrage von EBM
Dr. Mayer
, ob über den Entfristungsantrag abgestimmt werden solle, wird von StRin
Tiarks
Zustimmung signalisiert.
Daraufhin stellt EBM
Dr. Mayer
den mündlichen Entfristungsantrag von StRin Tiarks zur Abstimmung und stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
lehnt
den Entfristungsantrag bei zwei Ja-Stimmen und einer Enthaltung mehrheitlich
ab
.
Danach stellt EBM
Dr. Mayer
den Beschlussantrag zur Abstimmung und stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag einmütig
zu
.
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