Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 780/2023
Stuttgart,
07/20/2023



Annahme einer Erbschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.07.2023



Beschlußantrag:

1. Herr Name, zuletzt wohnhaft Anschrift (Name und Anschrift wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) hat die Landeshauptstadt Stuttgart in seinem Testament vom 28.08.2018 als Miterbin eingesetzt. Der Reinnachlass in Höhe von rund 785.000 Euro setzt sich aus Geldvermögen in Höhe von rund 450.000 Euro und aus unbeweglichem Vermögen im Wert von rund 335.000 Euro zusammen. Der Nachlass wird mit großem Dank angenommen. 2. Die Verwendung des Nachlasses erfolgt dahingehend, dass sowohl das Geldvermögen als auch das Immobilienvermögen auf den Eigenbetrieb Leben und Wohnen (ELW) übergehen.



Begründung:


Herr Name (Name wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht) hat die Landeshauptstadt Stuttgart in seinem Testament vom 28.08.2018 als Miterbin eingesetzt. Die weitere Erbin wurde im Rahmen eines Erbauseinandersetzungsvertrags mit einem Geldbetrag bedacht, der bereits ausbezahlt wurde.

Beim unbeweglichen Vermögen handelt es sich um eine 3,5 Zimmer-Wohnung in der Schozacher Str. 40, 70437 Stuttgart-Rot und um 2 Garagen in der Haldenrainstraße 66. Die Wertermittlung im Jahr 2021 ergab für die Wohnung einschließlich der zwei Garagen einen Wert in Höhe von ca. 335.000 Euro. Diese Wohnung soll vom ELW als Azubi-WG genutzt werden.

Das auf die Landeshauptstadt Stuttgart als Erbin entfallende Geldvermögen beläuft sich auf rund 450.000 Euro. Dieses soll der ELW erhalten und wie folgt verwenden:

· Herrichten der Wohnung, die als Azubi-WG genutzt werden soll. Die Wohnung befindet sich in einem sehr stark renovierungsbedürftigen Zustand
(Kosten rd. 80.000 Euro).


· „Projekt Rosenstein“
Tagespflege Rosenstein: Inventar, Küche, Bus für Rollstuhlfahrer, Personalakquise
(Kosten rd. 180.000 Euro)
Ambulanter Dienst Rosenstein: Ausstattung, Fahrzeuge, Personalakquise und Anlaufkosten (Kosten rd. 180.000 Euro)
Eventuell verbleibende Restmittel könnten dem bestehenden Altenhilfe Fonds Heimbewohner zugeführt werden.


Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

Referat SI hat die Vorlage mitgezeichnet.




Thomas Fuhrmann
Bürgermeister


Anlagen

Die anonymisierten Daten können in KSD dem Geschützen Bereich entnommen werden.





zum Seitenanfang