Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz:
SWU
GRDrs
474/2023
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/10/2023
Haushalt
2024/2025
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
17.11.2023
Mit Milieuschutzsatzungen Gentrifizierung stoppen
Beantwortung / Stellungnahme
zu 1.
Am Beispiel der Erarbeitung einer Milieuschutzsatzung für das Leonhardsviertel hat die Abteilung Stadterneuerung und Wohnbauentwicklung erstmalig alle Arbeitsschritte selbst durchgeführt.
Für die Erstellung der GRDrs 498/2021 „Milieuschutzsatzung, weiteres Vorgehen“ ging die Abteilung noch davon aus, dass hier ein externer Dienstleister eingeschaltet werden müsse. Dieses Vorgehen ist nun nicht mehr erforderlich. Es kann aktuell ein Verdachtsgebiet pro Jahr untersucht werden.
zu 2.
Der Bericht zur Evaluierung der sozialen Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet Nordbahnhof-, Mittnacht- und Rosensteinstraße wurde mit GRDrs 445/2023 erstellt.
Bislang wurden soziale Erhaltungssatzungen Stuttgart, i.d.R. nach 5 Jahren evaluiert. Somit wären die Satzungen Friedhofstraße, Seelberg und Heslacher Tal im Jahr 2026 zur Evaluation vorgesehen.
zu 3.
Der Haushaltsbeschluss zu den Planberatungen 2022/2023 konnte aufgrund von Personalfluktuation nicht umgesetzt werden.
Vorliegende Anträge/Anfragen
keine
4002/2023 FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei; 3214/2023 SPD-Gemeindefraktion
Peter Pätzold
Bürgermeister
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