Für die Finanzierung wird im Teilergebnishaushalt 120, Statistisches Amt, Amtsbereich 1201210 – Statistiken und Wahlen im Haushaltsjahr 2011 einem überplanmäßigen Aufwand wie folgt zugestimmt:
- Kontengruppe 400 – Personalaufwendungen 225 000 €
- Kontengruppe 420 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 108 000 €
- Kontengruppe 440 – sonstige ordentliche Aufwendungen 384 000. €
Die Deckung des entstehenden Aufwands erfolgt durch unechte Deckungsfähigkeit aus der Kostenerstattung des Landes in Höhe von geschätzt 500 000 €; der darüberliegende Aufwand aus Mitteln der Deckungsreserve.
2. An die Mitglieder der Stimmbezirksvorstände und Briefabstimmungsvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte nach § 4 Volksabstimmungsgesetz (VAbstG) i.V.m. § 13 Landtagswahlgesetz (LWG) werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 49 Aushilfskräfte außerhalb des Stellenplans einzustellen. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer wird analog zu Kommunalwahlen angewandt. Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten fünf Wochen vor der Abstimmung werden bis zu 49 Aushilfskräfte benötigt. Finanzielle Auswirkungen
1. § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Abstimmungshelfer eine Entschädigung von 9,20 € je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 € pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist nur für Kommunalwahlen bindend, sie sollte jedoch auch für die Volksabstimmung angewandt werden. Für ca. 2600 Abstimmungshelfer wären insgesamt ca. 172 000 € aufzuwenden. 2. Bei der Volksabstimmung ist mit bis zu 60 000 Stimmscheinanträgen (Briefwahl) zu rechnen. Daneben müssen u. a. 2600 Abstimmungshelfer geworben und verpflichtet, 349 Abstimmungslokale eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, etwa 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten fünf Wochen vor der Abstimmung anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften, die nach tarifrechtlichen Bestimmungen entlohnt werden, erforderlich. Es ist vorgesehen