Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
334
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VerhandlungDrucksache:
528/2022
GZ:
SI
Sitzungstermin: 28.09.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Ermächtigung zur Weiterführung der regionalen Koordinierungsstelle für die Jahre 2022 und 2023 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 26.09.2022, öffentlich, Nr. 101
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 09.09.2022, GRDrs 528/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf "Förderung regionaler Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Pflegeberufereform" des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2023 teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023 eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 75 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (vom 01.10.2022 bis 30.09.2023) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 75 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Landesförderung in Höhe von 30.000 EUR und der gesicherten Restfinanzierung (Deckungsmittel aus dem Sozialamt).

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 30.000 EUR.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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