Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0344-01
GRDrs 72/2023
Stuttgart,
03/08/2023



Änderung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramts - geschäftskreisübergreifende Übertragung der Geschäftsführung des RSA von Referat WFB auf Referat AKR



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.03.2023
16.03.2023



Beschlußantrag:

Der Übertragung der Geschäftsführung des Reform- und Strukturausschusses vom Referat WFB zum Referat AKR rückwirkend zum 1. Januar 2023 und der damit einhergehenden Änderung der Geschäftskreise der Beigeordneten gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 GemO wird zugestimmt.


Begründung:


Der Reform- und Strukturausschuss (RSA, ursprünglich Strukturausschuss) wurde als Nachfolger des Haushaltsstrukturausschusses im Jahr 1995 gebildet. Lt. Protokoll des Strukturausschusses P232 vom 15.03.1995 sollten in diesem Ausschuss folgende Themen behandelt werden: „Sachstand der Pilotprojekte, Weiterentwicklung des Budgetierungskonzeptes, Standortbestimmung im Zusammenhang mit dem Umbauprozess der Verwaltung, Produktbildung, Kennzahlenbericht, Kosten- und Leistungsrechnung, neues IuK-Konzept sowie Dienstleistungszentrum Bürgeramt/Weiterentwicklung der Meldestellen.“

Die Geschäftsführung des RSA war ursprünglich bei der geschäftskreisübergreifenden gemeinsamen Stabsstelle A/F1 angesiedelt und wurde nach deren Auflösung auf die Stadtkämmerei übertragen. Mit der vollständigen Umstellung der Landeshauptstadt Stuttgart von einem kameralen auf das doppische Rechnungswesen zum 01.01.2010 haben sich die vom RSA zu behandelnden Themenschwerpunkte (z. B. Budgetierungskonzepte, Produktbildung, Kennzahlenbericht und Kosten- und Leistungsrechnung) schwerpunktmäßig auf Themenbereiche des Referats AKR verlagert (insbesondere entsprechende Projekte sowie Beratungen zur Erneuerung der städtischen Grundlagenregelungen). Dennoch verblieb die Geschäftsführung des Ausschusses in der Zuständigkeit der Stadtkämmerei und damit des Referats WFB. Der RSA behandelt zwischenzeitlich insbesondere auch Digitalisierungs- und Prozess-/Projektmanagementthemen. Daher soll nun die Geschäftsführung, einschließlich der Protokollierung auf das Referat AKR übertragen werden.

Vorgeschlagen wird daher die Übertragung der Geschäftsführung inkl. Protokollierung des Reform- und Strukturausschusses (RSA) vom Geschäftsbereich des Referates WFB in den Geschäftsbereich des Referates AKR.

Damit geht eine Änderung der Geschäftskreise des Bürgermeisteramtes einher, welche die Abgrenzung der Geschäftskreise der Beigeordneten gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) berührt, so dass das Einvernehmen des Gemeinderats erforderlich ist.

Die Geschäftsführung des RSA wird vom DO.IT – Amt für Digitalisierung, Organisation und IT (Amt 17) übernommen.
Die Protokollierung der Sitzungen des RSA wird (analog GR, VA, etc.) vom Haupt- und Personalamt (Amt 10) übernommen.

Die Übernahme der Geschäftsführung des RSA (Amt 17) sowie der damit verbundenen Protokollierung (Amt 10) kann kurzfristig erfolgen, da aktuell sowohl im Haupt- und Personalamt als auch im DO.IT - Amt für Digitalisierung, Organisation und IT interimsweise freie Stellenanteile herangezogen werden können und so der mit der Aufgabenübertragung verbundene Ressourcenbedarf zeitlich begrenzt abgedeckt werden kann.

Der zusätzliche Stellenbedarf ist im weiteren Prozess zu überprüfen bzw. im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 zu beziffern. Es wurden entsprechende Stellenplananträge der betroffenen Ämter eingebracht, über welche im Rahmen des normalen Stellenplanverfahrens entschieden wird.

Die Änderungen werden bei der Fortschreibung des Aufgabengliederungsplans und der jeweiligen Dienstverteilungspläne berücksichtigt.

Finanzielle Auswirkungen

Keine Auswirkungen



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

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