Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
GRDrs 1221/2011
Stuttgart,
11/08/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2011



Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart

Beantwortung / Stellungnahme


Dem Leiter des Gesundheitsamtes, Herrn Dr. Dr. Tropp, wurde am 7. Mai 2008 die Funktion des Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart übertragen. Die Einrichtung dieser Stelle erfolgte auf Wunsch des Sozialministeriums. Das Land verzichtete auf eine gesetzliche Regelung, um eine Kostenerstattung an die Kommunen zu vermeiden.

Der städtische Beauftragte für die Belange behinderter Menschen ist zentraler örtlicher Ansprechpartner bei in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung berühren.

Der Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger mit einer Behinderung und ihre Angehörigen.

Er soll helfen, die Integration und selbstbestimmte Lebensführung von Menschen mit Behinderungen zu fördern.

Dazu vertritt er die Interessen von Menschen mit Behinderungen in der Zusammenarbeit mit
Er hat die Funktion eines Ombudsmannes und hält engen Kontakt mit den Betroffenen, ihren Verbänden und Organisationen, mit Trägern und Leistungserbringern bei Teilhabeleistungen und mit vielen gesellschaftlichen Gruppen und sonstigen Organisationen, in denen Menschen mit Behinderung arbeiten. Der Beauftragte ist zu beteiligen bei Fragen, die die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung betreffen. Im Falle negativer Folgen des geltenden Rechts setzt er sich für Änderungen im Interesse der Betroffenen ein und wirkt bei neuen Vorhaben auf die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung hin.

Diese Aufgabenstellung unterscheidet sich damit grundsätzlich von der städtischen Sozialplanung für behinderte Menschen, deren Aufgabe es ist, den Lebensraum und die Lebensverhältnisse Einzelner und von Gruppen systematisch zu analysieren, dazu Daten aus verschiedenen Quellen zu erheben, zu bearbeiten, auszuwerten und auf die Entwicklung des Hilfesystems bezogen Entwicklungen, Tendenzen und potentielle Mangellagen aufzuzeigen und Vorschläge zur deren Vermeidung bzw. Beseitigung für die gemeinderätlichen Gremien zu erarbeiten. Eine zentrale Aufgabe der Sozialplanung ist die Bestandserhebung und Fortschreibung von Einrichtungen, Angeboten und Diensten für behinderte Menschen in Stuttgart sowie die Bedarfsermittlung und die Entwicklung von Maßnahmen und Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Leistungssystems.

Die Aufgabe des Behindertenbeauftragten wurde am 07.05.2008 dem Leiter des Gesundheitsamtes, Herrn Dr. Dr. Tropp durch Herrn Oberbürgermeister Dr. Schuster, der eine Ansiedlung im Bereich des Referats Jugend, Soziales und Gesundheit für fach- und sachgerecht hält, zusätzlich übertragen.

In dem Bericht über Aufgabenwahrnehmung und Ressourcen des Behindertenbeauftragten (GRDrs. 205/2011) wurde sehr deutlich gemacht, dass gegenwärtig weder die persönlichen noch die sächlichen Ressourcen ausreichen, um die Aufgabe des Beauftragten für die Belange behinderter Menschen ihrer Bedeutung angemessen wahrzunehmen. Es besteht dringender Handlungsbedarf.

In den bundesdeutschen Kommunen ist die Aufgabenwahrnehmung des/der Behindertenbeauftragten sehr unterschiedlich organisiert. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einer ehrenamtlichen und einer hauptamtlichen Aufgabenwahrnehmung. Auf jeden Fall ist aber eine angemessene personelle und sächliche Ausstattung notwendig.
Dies sieht der Beirat Inklusion mehrheitlich auch so, der im Auftrag des Sozial- und Gesundheitsausschusses dazu befragt wurde, ebenso befürwortet er mit den meisten Stimmen die Ansiedlung des Behindertenbeauftragten beim Referat SJG.

Die Sozialverwaltung schlägt jetzt folgenden Weg vor:

Die neuen Funktionen sollten baldmöglichst besetzt werden, da die Aufgaben des Behindertenbeauftragten wegen mangelnder Ressourcen nur noch rudimentär wahrgenommen werden kann.

Über den dargestellten Stellenbedarf wird im Rahmen der Stellenplanberatungen in der 2. Lesung entschieden.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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418/2011 Zi. II Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Fraktion, 510/2011 CDU-Fraktion, 552/2011 Ziffer 5 SPD-Fraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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