- dass, wenn seitens der Verwaltung zu solchen Anträgen keine Stellungnahmen gemacht werden, wenigstens Aufnahmen auf die Tagesordnungen erfolgen, um dann Antragstellern in Sitzungen Auskünfte wie die heutige zu erteilen, und
- dass künftig auch Vorlagen der Verwaltung formal korrekt eine Woche vor deren Behandlung versandt werden, betont EBM Föll, von BMin Dr. Eisenmann seien inhaltliche Gründe und von ihm ein formaler Grund für die Vorgehensweise der Verwaltung genannt worden. Diese Vor- gehensweise, ein Antrag aus der Mitte des Gemeinderates erst in einer übernäch- sten Sitzung zu behandeln, sei durchaus üblich. Danach schließt EBM Föll diesen Punkt ab. zum Seitenanfang