Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: 0601-00
GRDrs 594/2023
Stuttgart,
06/23/2023



Vorbereitung und Durchführung der Europawahl, der Gemeinderatswahl und der Wahl der Regionalversammlung im Frühjahr 2024



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
05.07.2023
06.07.2023



Beschlußantrag:

1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte wird als Ersatz ihrer Auslagen der in § 6 Abs. 3 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehene einheitliche Durchschnittssatz, je angefangene Stunde, gezahlt.

Für die Entschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Wahllokalen und Briefwahlräumen wird ein Pauschaltagessatz von 99 Euro festgelegt.

Die städtischen Wahlhelfer*innen werden zur Stimmenauszählung der Gemeinderatswahl am Montag und bei Bedarf am Dienstag nach der Wahl unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt. Für die zusätzliche Ehrenamtsentschädigung wird für Montag ein Pauschaltagessatz von 99 Euro, für Dienstag ein Pauschaltagessatz von 55 Euro festgelegt.


2. Die Verwaltung wird ermächtigt, bis zu 70 Aushilfskräfte für insgesamt bis zu 480 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen und bei 9 Teilzeitbeschäftigten die Arbeitszeit zu erhöhen.

3. Dem Oberbürgermeister wird gem. § 44 Abs. 2 Satz 1 Var. 3 GemO die Entscheidung über die Beschaffung von Stimmzetteln und der weiteren in Anlage 1 unter Ziff. 3 bei Sachkosten aufgeführten Leistungen (Lieferungen und sonstigen Leistungen) für die Europawahl, die Gemeinderatswahl und die Wahl der Regionalversammlung im Frühjahr 2024 übertragen, sofern diese nicht bereits in der Zuständigkeit der Verwaltung liegen sollte.

4. Der voraussichtliche Aufwand von insgesamt bis zu 3,4 Mio. EUR im Haushaltsjahr 2024 wird im Teilergebnishaushalt THH 120 Statistisches Amt finanziert. Die Mittel werden als Vorbelastung zum DHH 2024/2025 angemeldet.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht in § 6 Abs. 3 einen Ersatz der Auslagen von Wahlhelfenden mit einem einheitlichen Durchschnittssatz von 11 Euro je angefangene Stunde und einem Tageshöchstsatz von 110 Euro vor.

Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten, vor allem in den letzten 9 Wochen vor der Wahl, werden bis zu 70 Aushilfsangestellte für bis zu 480 Wochen benötigt.


Finanzielle Auswirkungen

Die in Anlage 1 unter Ziffer 3 dargestellten erforderlichen Mittel werden im Teilhaushalt 120 als Vorbelastung zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.

Soweit das Land die bisherige Erstattungsregelung beibehält, ist mit einer Kostenerstattung von ca. 654 000 Euro für die Europawahl zu rechnen.



Beteiligte Stellen

Referat AKR
Referat WFB





Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

1


Ausführliche Begründung

1. Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht in § 6 Abs. 3 für die Wahlhelfenden eine Entschädigung von 11 Euro je angefangene Stunde, höchstens jedoch 110 Euro pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist für Parlaments- und Kommunalwahlen bindend. Für ca. 4100 Wahlhelfer*innen und ehrenamtliche Hilfskräfte am Wahlsonntag und für ca. 2000 Wahlhelfer*innen am Montag/Dienstag nach der Wahl sind insgesamt ca. 753 000 Euro aufzuwenden.



2. Bei der Europawahl, der Gemeinderatswahl und der Wahl der Regionalversammlung im Frühjahr 2024 ist mit 160 000 bis 180 000 Wahlscheinanträgen für jede der drei Wahlen zu rechnen. Daneben müssen u. a. die Wahlhelfer*innen geworben und verpflichtet, 520 Wahllokale und Briefwahlräume eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt sowie über 500 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und weitere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten 9 Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich. Es ist vorgesehen
3. Die Gesamtkosten für die Europawahl, die Gemeinderatswahl und die Wahl der
Regionalversammlung im Frühjahr 2024 belaufen sich auf 3 353 000 Euro.
Die Kosten gliedern sich wie folgt:
Durch die Aufgabenübertragung auf den Oberbürgermeister kann die Verwaltung insb. die notwendigen Stimmzettel ohne die sonst erforderlichen Beschaffungsentscheidungen des Verwaltungsausschusses direkt beschaffen. In der Folge liegt die Kompetenz gem. § 49 Abs. 2 Satz 1 GemO beim zuständigen Beigeordneten, Herrn Bürgermeister Dr. Maier.

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