Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 186/2014
Stuttgart,
03/11/2014



Betriebsträgerschaft der Kindertageseinrichtung in der Mittenfeldstraße in Weilimdorf, Stadtteil Giebel



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich26.03.2014



Beschlußantrag:

1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in der Mittenfeldstraße im Stadtteil Giebel wird dem Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH (stjg) übertragen.

2. Die städtische Förderung für die Tageseinrichtung für Kinder in der Mittenfeldstraße erfolgt nach den „Grundsätzen über die Förderung der Betriebskosten von sonstigen Tageseinrichtungen für Kinder ohne Betriebskindertagesstätten“. Die Elterngebühren sind nach der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart zu erheben.

3. Von der eingereichten Trägerkonzeption wird Kenntnis genommen (siehe Anlage 1).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Entgegen der Gepflogenheit schlägt die Verwaltung für die neue Kindertageseinrichtung in der Mittenfeldstraße im Weilimdorf-Giebel vor, kein "nicht-förmliches Interessenbekundungsverfahren" durchzuführen.

Die neue Kita entsteht als Teil des „Giebelhauses“, einem beispielhaften Projekt der „Sozialen Stadt Giebel“. Das Giebelhaus vereint 3 Säulen unter einem Dach: das neue Kinder- und Jugendhaus, die Kindertageseinrichtung und Räume für den Stadtteil bzw. die Bürgerschaft. Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH betreibt bereits die offene Kinder- und Jugendeinrichtung. Durch die Trägerschaft aus einer Hand von Kita und Jugendeinrichtung kann die Arbeit beider Einrichtungen eng verzahnt werden und es entstehen Synergieeffekte für den Stadtteil.


Zu Beschlussantrag 1:
Der Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH hat sich für die Übernahme der Betriebsträgerschaft der neu entstehenden Kindertageseinrichtung in der Mittenfeldstraße 61 im Stadtteil Giebel beworben.

Bauträger der Einrichtung ist ebenfalls die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH.
Die Inbetriebnahme der Einrichtung ist voraussichtlich im Herbst 2014 geplant. Vorgesehen sind 4 Gruppen, in denen Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren betreut werden.

Die Platzzahl ist abhängig von der Betreuungsform und der Altersmischung. Die konkrete Angebotsform der Gruppen hängt von den vorliegenden Vormerkungen ab. Aufgrund der derzeitigen Bedarfseinschätzung wird vorgeschlagen, folgende Angebotsform einzurichten:

Die Einrichtung hat einen öffentlichen Versorgungsauftrag und soll schwerpunktmäßig den Bedarf des Stadtteils Giebel abdecken. In Giebel gibt es vor allem in Bestandswohngebieten einen hohen Bedarf für Kinder unter 3 Jahren und Kinder von 3-6 Jahren.

Der Träger stjg hat sehr gute Kenntnisse über den Stadtteil Giebel, in dem überdurchschnittliche viele Familien in Armut und mit Unterstützungsbedarf leben. Familien mit Angeboten der Begegnung, Beratung und Erziehung zu unterstützen, soll deshalb Ziel der neuen Kita sein. Das Kinder- und Jugendhaus war und ist ein zentraler Akteur im Prozess der „Sozialen Stadt“. Es ist im Stadtteil anerkannt und mit Institutionen und bürgerschaftlichen Akteuren gut vernetzt.

Der Träger stjg kann darauf beim Betrieb der Kita aufbauen, bestehende Netzwerke nutzen und die Arbeit von Kita, Kinder- und Jugendeinrichtung und institutionellen und bürgerschaftlichen Akteuren miteinander verzahnen. Durch die Trägerschaft aus einer Hand innerhalb des Giebelhauses kann die Kita von den Kenntnissen und Kontakten profitieren und hat einen guten Anschluss an das Geschehen im Stadtteil.

Die Stuttgarter Jugendhaus gGmbH hat eine fundierte Konzeption vorgelegt (siehe Anlage 1), die dem fachlichen Auftrag einer Kindertageseinrichtung, den frühpädagogischen Anforderungen und dem Orientierungsplan Bildung und Erziehung des Landes gerecht wird.

Die Konzeption basiert auf dem ILKE-Konzept (Integrale-LernKultur-Entwicklung) von Elisabeth Hollmann, das u.a. auf Erkenntnissen der Hirnforschung und des systemischen Lernens aufbaut. Es beinhaltet klare methodische Vorstellungen der Beobachtung und Dokumentation des kindlichen Lernens (Portfolio, Leuvener Engagiertheitsskala). Bei der Eingewöhnung der Kleinstkinder orientiert sich der Träger am Berliner Model von Infans. Als erfahrener Träger verfügt die stjg über ein Qualitätsmanagement und Beschwerdemanagement.

Die Einrichtung in der Mittenfeldstraße wäre die erste Kita der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH, die bisher 41 Einrichtungen der offen Kinder- und Jugendarbeit betreibt. Darüber hinaus ist sie in den Bereichen Schulsozialarbeit, Schulkindbetreuung und dem Übergang Schule – Beruf tätig. Der Träger möchte sein Angebotsspektrum erweitern und ist motiviert, in die Kindertagesbetreuung einsteigen.

Der Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH erfüllt grundsätzlich die Anforderungen zur Führung einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung.


Zu Beschlussantrag 2:
Die städtische Förderung für die Tageseinrichtung für Kinder in der Mittenfeldstraße 61 in Giebel erfolgt nach den „Grundsätzen über die Förderung der Betriebskosten von sonstigen Tageseinrichtungen für Kinder ohne Betriebskindertagesstätten“. Die Übertragung der Betriebsträgerschaft auf den Träger Stuttgarter Jugendhaus gGmbH erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Träger diesen Fördergrundsätzen zustimmt.
Die Elterngebühren für den Besuch der Tageseinrichtung müssen nach der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart erhoben werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Mittel für den Zuschuss zur Betriebsführung der Tageseinrichtung für Kinder in der Mittenfeldstraße 61 in Stuttgart-Giebel sind bereits im Haushalt enthalten (vgl. GRDrs 1147/2011; Haushalt 2012/2013).


Beteiligte Stellen

---

Vorliegende Anträge/Anfragen

---

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1: Stuttgarter Jugendhaus gGmbH - Konzept Kindertageseinrichtung für Stuttgart Giebel, Mittenfeldstraße 61




zum Seitenanfang
Anlage 1 zu GRDrs186_2014.pdfAnlage 1 zu GRDrs186_2014.pdf